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Thema: eigene Referenzliste doch erlaubt?

  1. #1
    TP-Junior geraldos macht alles soweit korrekt
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    eigene Referenzliste doch erlaubt?

    hallo,

    bin nun selber etwas verunsichert! ich habe einige webseiten gemacht und an einen kunden verkauft! besser gesagt er hat sich die aufträge an das land gezogen, mich aber als freiberuflichen grafiker damit beauftragt die internetseiten zu gestalten und webfertig zu machen. habe die nun natürlich als referenzen auf meine eigene webseite reingetan. habe ich ja auch schließlich selber gemacht! jetzt wird mir gedroht mit dem rechtsanwalt von dem damaligen kunden das ich dies dürfe?
    ich habe aber doch die urheberrecht und kann doch das in meiner referenzliste aufnehmen?

    danke für die antwort!

  2. #2
    Guest erdbeerblau ist auf einem guten Weg Avatar von erdbeerblau
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    Re: eigene Referenzliste doch erlaubt?

    Original geschrieben von geraldos
    ...ich habe einige webseiten gemacht und an einen kunden verkauft! .....ich habe aber doch die urheberrecht ...?
    moin moin und herzlich willkommen im TP-Forum,

    in Deiner Frage verbergen sich die o.a. Zitate - und ich glaube, diese wiedersprechen sich, wenn sich in den Verträgen [sofern vorhanden!?] zum Verkauf der Webseiten bzw. in Deinen Rechnungen für diese keine entsprechende Klausel zum Urheberrecht befindet.


    ich kann mich auch gründlich irren, aber wäre so mein erster Eindruck zur Sachlage....

  3. #3
    TP-Supporter preyz ist auf einem guten Weg
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    ich verstehe hier die problematik nicht ganz?
    darf man nicht immer, wenn man etwas erstellt hat, das objekt als referenz angeben?

  4. #4
    TP-Veteran LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von LimaX
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    Re: Re: eigene Referenzliste doch erlaubt?

    Original geschrieben von erdbeerblau
    - und ich glaube, diese wiedersprechen sich ...
    Falsch, das Urheberrecht besitzt immer und nur, wie der Name schon sagt, der Urheber. Veräußerbar ist u.a. lediglich das Verwendungs-, Kopier- und Nutzungsrecht.
    Und als Urheber kann ich jederzeit überall sagen, daß ich etwas ge"urhebt" habe. Da kann eigentlich niemand (auch kein Anwalt) etwas dagegen sagen.

    ... wie immer ohne Gewähr ...

  5. #5
    TP-Junior AskeT macht alles soweit korrekt Avatar von AskeT
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    Hallo,

    Das kommt immer darauf an, ob Du dem Kunden "alles komplett verkauft" hast oder ihm "nur" Nutzungsrechte eingeräumt hast. Meines Wissens nach sind bei einem "Komplettverkauf" auch alle Rechte mit übertragen. Wobei ich mich aber irren kann.

    Auf jedenfall würde ich in den AGB das Urheberrecht mit aufnehmen und auch ein Passus über die Aufnahme der Kundenseite in die Referenzen sollte dort zu finden sein.

    Du findest entsprechende AGB genügend im Web. Googel mal nach AGB Webdesign.


    Gruß
    AskeT
    Geändert von AskeT (13.09.2003 um 16:21 Uhr)

  6. #6
    TP-Specialist adrian macht alles soweit korrekt
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    Re: Re: Re: eigene Referenzliste doch erlaubt?

    Original geschrieben von LimaX
    Falsch, das Urheberrecht besitzt immer und nur, wie der Name schon sagt, der Urheber. Veräußerbar ist u.a. lediglich das Verwendungs-, Kopier- und Nutzungsrecht.
    Das stimmt so auch nicht ganz. Vielmehr ist es schon so, wie AskeT erwähnt hat: es kommt ganz auf den abgeschlossenen Vertrag drauf an, wobei man hier natürlich einfach immer hoffen muss, dass ebendieser vorhanden ist.

    Grundsätzlich ist es eine Frage des Vertragsinhalts wie das zu handhaben ist. Bei Werkverträgen was die Erstellung und Programmierung von Webseiten vielfach sind, ist es schon eher die Regel, dass bei Vertragsabschluss alle Rechte inklusive Eigentum auf den Kunden übergehen. Sonst müsste der Kunde ja bei einem nächsten Mal deine Erlaubnis haben, wenn an der Seite geringfügige Sachen geändert wurden. Aber diese Diskussion hatten wir hier ja schon öfters

    @geraldos: um nun wieder zum Thema zu kommen. Es ist tatsächlich so, dass ein Kunde dir die Erlaubnis geben muss, sobald du ihn in deine Referenzen aufnehmen möchtest, zumindest wenn obenstehend geschildertes zutrifft.

    Gruss Adrian
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  7. #7
    TP-Junior ColinBlue ist auf einem guten Weg Avatar von ColinBlue
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    korrekt

    Ich kann Adi nur zustimmen. Ich akquiriere selbst zwar hauptsächlich selbständig meine Kunden, aber nehme auch reine Designaufträge von anderen Webagenturen an.
    Ich handhabe das dann immer unterschiedlich, schreibe aber immer explizit was zum Punkt "Referenzen", damit das von vornherein klar ist. Meine Auftraggeber erhalten dann meistens einen Bonus, wenn ich das Layout in meine Referenzen aufnehmen kann. Das liegt ganz einfach daran, dass ich dann mit diesem Layout werbe . Und je nach Projekt ist das mal mehr und mal weniger.
    Es kommt auch vor, dass ich selbst entweder sog. Kundenschutzvereinbarungen unterschreibe oder unterschreiben lasse. Das ist nun mal das Gefüge in diesem Markt. Als Webagentur möchte man selbst auftreten und nicht erklären, dass noch jemand anders dabei war. Das sind die Spielregeln und sollten durch entsprechende finanzielle "Entschädigungen" ausgeglichen werden. Dann hab ich zwar keine neue Referenz, wohl aber mehr Geld in der Tasche. :-)

    Aber wie das schonmal angeklungen ist - das Urheberrecht selber ist in Deutschland nicht abtretbar. Nur die Nutzungs- und Verwertungsrechte. Das kann dann aber auch "exklusiv" und "uneingeschränkt" erfolgen, so dass das einer Übertragung des Urheberrechts in etwa gleichkommt.

  8. #8
    TP-Junior geraldos macht alles soweit korrekt
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    referenzliste

    kann mich nun der jenige erfolgreich mit einer geldstrafe verklagen, wie er mir droht?

    bin da eben auch wieder so einen betrüger fuzzi aufgelaufen, auf dessen angebot ich mich auch als grafiker erst selbständig gemacht habe und das auch die ersten vier monate gut gegangen ist!

    nun gab es in letzter zeit selbst auf mahnungen keine antwort mehr, und mir wird nur noch wirr mit rechtlichen schritten gedroht!

    habe teils werkverträge und per email die auftragsbestätigungen und auch alle originalen flash fireworksdateien als beweis!

    klar ist auf jedenfall der typ brennt wie ein holzhaus, hat auch seinen schönen leasing bmw abgeben müssen. gerne würde ich den namen nennen.....nicht das noch ein freiberuflicher grafiker reinfällt!

  9. #9
    TP-Specialist adrian macht alles soweit korrekt
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    Ach so, da gehts also auch noch um offene Rechnungen auf denen du sitzt? Dann würde ich sagen, nix wie los und hol dir nen Anwalt. Denn spätestens da fängts an so richtig kompliziert zu werden und ohne rechtliche Beratung verlierst du nur viel Zeit.

    Adrian
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  10. #10
    TP-Junior geraldos macht alles soweit korrekt
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    referenzen doch erlaubt!!!

    hallo,

    habe nun einen richtigen fachanwalt für urheberecht gefunden(war nicht leicht).

    habe erfahren das eine refernzliste erlaubt ist, weil egal was für ein vertrag, dass urheberrecht bleibt bei mir und ich kann auch überall behaupten, egal im internet, oder sonst irgendwie, dass ich das gemacht habe!

    nur durch eine besonderen extra vertrag kann auch das urheberecht verkauft werden, aber wer macht denn sowas denn dann ohne grund auch?

  11. #11
    TP-Veteran LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von LimaX
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    Sach ich doch

  12. #12
    nik
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    Moin,

    hier noch ein kleiner Nachtrag Urheberrecht

    Schönen Tag noch

    nik

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