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Thema: Internethandel

  1. #1
    TP-Junior mali macht alles soweit korrekt
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    Question Internethandel

    Hallo,

    bin neu u. habe hier nach langem suchen gute Antworten gefunden,deswegen hoffe ich jemand kann auch auf meine Fragen Antworten geben.

    1.Beginne ab Oktober zu Studieren "Media System Design", möchte mich zur Finanzierung selbständig machen. Das bedeutet ich würde Artikel über eine Homepage u. über Ebay vertreiben.

    Zu Ebay
    -Wie sieht es da rechtlich aus?
    -Dann darf man über Ebay soviel verkaufen wie man will, oder?
    -Wie sieht es mit den Formalitäten bei Ebay aus?
    -Muß ich dort auch Rechnungen schreiben, Briefpapier verwenden oder kann es weiterhin über E-Mail-Verkehr laufen wie bei normalen Auktionen.
    -Muß man als Firma auftreten oder kann man einen Fantasynamen benutzen?
    -Wieviel darf ich höchstens verdienen?
    -Wenn ich den Höchstbetrag überschreite den ich verdienen darf, was passiert dann?
    -Wie sieht es mit der Versicherung aus, was kostet das usw. kann ich dann noch als Student versichert bleiben, muß mich eh ab November selbst versichern da ich 25 Jahre alt werde.
    -Muß ich AGB´s verfassen oder unterliege ich den AGB´s von Ebay?

    Allgemeine Fragen zur Firmengründung im Internet
    -Was kann man absetzen, DSL, Computer, Stromnutzung etc?
    -Benötige ich AGB´s oder ähnliche Formalitäten?
    -Gibt es Sonderregelungen im Internethandel?
    -Ist man als Firma berechtigt Lebensmittel, Pflanzen, pornografisches Material einzuführen oder benötigt man dazu eine Sondergenehmigung?
    -Wie soll man es nachweisen das man nur bis 20Std. wöchentlich gearbeitet hat, habe ich in diesem Forum schon mal gelesen.

    So ich hoffe es sind nicht zu viele Fragen u. jemand kann mir helfen, wär wirklich sehr dankbar.

    Gruß
    Sandra

    PS: Wär auf alle Fälle super wenn ich zu dem Handel im Internet was von Euch hören würde, denn da findet man gar nichts im Web. DANKE!!!

  2. #2
    TP-Insider StSnake ist auf einem guten Weg
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    Zu Ebay
    -Wie sieht es da rechtlich aus?
    IN WIE FERN?

    -Dann darf man über Ebay soviel verkaufen wie man will, oder?
    JA

    -Wie sieht es mit den Formalitäten bei Ebay aus?
    IN WIE FERN?

    -Muß ich dort auch Rechnungen schreiben, Briefpapier verwenden oder kann es weiterhin über E-Mail-Verkehr laufen wie bei normalen Auktionen.
    KANN WEITERHIN NORMAL LAUFEN PER E-MAIL

    -Muß man als Firma auftreten oder kann man einen Fantasynamen benutzen?
    FANTASYNAMEN SIND OK

    -Wieviel darf ich höchstens verdienen?
    GRENZE GIBT ES NICHT

    -Wenn ich den Höchstbetrag überschreite den ich verdienen darf, was passiert dann?
    ERLEDIGT SO.

    -Wie sieht es mit der Versicherung aus, was kostet das usw. kann ich dann noch als Student versichert bleiben, muß mich eh ab November selbst versichern da ich 25 Jahre alt werde.
    KANNST DU AUS MEINER SICHT BLEIBEN ABER VIELLEICHT KANN DA NOCH WER WAS ZU SAGEN DER SICH DAMIT AUSKENNT

    -Muß ich AGB´s verfassen oder unterliege ich den AGB´s von Ebay?
    DIE AGBs VON EBAY REICHEN EIGENTLICH WENN DU BEI EBAY WAS VERKAUFEN WILLST

    Allgemeine Fragen zur Firmengründung im Internet
    -Was kann man absetzen, DSL, Computer, Stromnutzung etc?
    DU KANNST ALLES ABSETZEN WAS DU FÜR DEINE FIRMA BRAUCHST

    -Benötige ich AGB´s oder ähnliche Formalitäten?
    WENN DU NUR BEI EBAY VERKAUFEN WILLST WÜRDE ICH SAGEN DU BRAUCHST DAS NCIHT

    -Gibt es Sonderregelungen im Internethandel?
    IN WIE FERN?? FIRMA IST FIRMA SIEHE AUCH http://www.traum-projekt.com/html/traum-start.php

    -Ist man als Firma berechtigt Lebensmittel, Pflanzen, pornografisches Material einzuführen oder benötigt man dazu eine Sondergenehmigung?
    ?? DAZU KANN ICH LEIDER NICHTS SAGEN KENNE MICH NCIHT AUS

    -Wie soll man es nachweisen das man nur bis 20Std. wöchentlich gearbeitet hat, habe ich in diesem Forum schon mal gelesen.
    WARUM NUR 20 STUNDEN?? NACHWEISEN?? ARBEITEST DU JEMALS MEHR

    Hoffe ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen und vielleicht bekommt ein anderer ja noch die Sahcen hin die ich nicht weiss.

    MFG
    Steffen
    Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt.

  3. #3
    mrx
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    Welche Firma verkauft
    Lebensmittel, Pflanzen, pornografisches Material
    gleichzeitig




    mrX
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  4. #4
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    das ist bei ebay aber nicht mal als Firma erlaubt, und ne Sondergenehmigung kriegste auch nicht. Weil eBay sonst rechtlich in Schwierigkeiten kömmen würde.

  5. #5
    TP-Junior mali macht alles soweit korrekt
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    Die Firma soll doch keine Lebensmittel, Pflanzen, pornografisches Material verkaufen. War ne dumm gestellt Frage, habe mich nicht getraut die richtig zu stellen.

    Also ich erkläre euch das mal, das ganze soll sich um Japan drehen. Also würden wir Artikel die gut laufen aus Japan importieren und sie über das Netz verkaufen.

    Also:

    Wenn es möglich wäre würden wir auch gerne Hentai Sachen verkaufen, aber wir wissen nicht ob das rechtlich gesehen OK ist. In Japan gelten die Sachen als OK, gibt es da auch ab 16 Jahren, natürlich aber auch welche ab 18 Jahren. Aber woher soll man wissen was der Zoll dazu sagt???!!

    Ja klar Ebay aber wenn ich da nen Hentai ab 16 Jahren reinstelle, dann ist es OK??

  6. #6
    mrx
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  7. #7
    TP-Junior mali macht alles soweit korrekt
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    OK, danke habe nachgelesen!

    Mit Medien pornographischen Inhaltes sind beispielhaft gemeint:

    Porno- bzw. Hardcorefilme
    Porno- bzw. Hardcorebilder und - fotos
    Porno- bzw. Hardcorecomics

    Tja dann lassen wir diesen Teil der Idee lieber mal weg!

  8. #8
    TP-Junior mali macht alles soweit korrekt
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    Hallo Steffen, danke auch noch mal für deine Antworten!!!



    -Wie sieht es mit den Formalitäten bei Ebay aus?
    das meine ich damit:
    Entspricht der Vertrag, den ich als selbständiger mit Ebay abschließe genau dem wen ich auch als Privatperson verkaufe? Gibt es vielleicht wichtige Zusatzregeln die beachtet werden müssen?

    -Wieviel darf ich höchstens verdienen?
    GRENZE GIBT ES NICHT
    Da meinte ich wieviel ich höchstens als selbständiger Student verdienen darf ohne das ich Nachteile steuerlich habe.

    Danke nochmal Sandra auch allen anderen....

  9. #9
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    Zusatzregeln gibt es meines Wissens nach keine.

    Steuerliche Nachteile hast du quasi bei allem aber du verdienst damit ja auch Geld!! Das einzige wobei du bis zu einem gewissen Betrag keine Umsatzsteuer zahlen musst jedoch auch keine MwsT absetzen kannst ist die sog. Klein- oder Kleinstgewerberegelung, die ebenfalls hier http://www.traum-projekt.com/html/traum-start.php beschrieben ist.

    Alles beatwortet??

    Steffen
    Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt.

  10. #10
    TP-Junior mali macht alles soweit korrekt
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    Ach du,

    zur Zeit könnte ich glaube ich studenlang weiterfragen,aber ich bin wirklich schon super dankbar für die Antworten die du mir gegeben hast

  11. #11
    TP-Insider StSnake ist auf einem guten Weg
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    Frag einfach denn dafür ist ein Forum ja da

    Und es gibt ja auch noch mehr Leute die sich beteiligen so das es für einen bestimmt nicht zu viel wird :-)

    "Nicht verzagen das TP Fragen"

    Steffen
    Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt.

  12. #12
    TP-Member psyfig macht alles soweit korrekt
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    Das mit den 20 Stunden wöchentlich kann eine Beschränkung der Krankenversicherung sein. Mir wurde auch gesagt, das ich nur 15 Stunden in der Woche arbeiten darf, bevor ich mich selbst versichern muss (Was ich nicht mit meinen Gewinnen finanzieren könnte). aber darüber hab ich mich ja schon an anderer Stelle ausgelassen....

  13. #13
    TP-Junior mali macht alles soweit korrekt
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    Ich sag dir das ist alles ein Mist, ich habe mir nun 2 Bücher gekauft das eine geht um EBAY Powerseller u. das andere über Selbständigkeit als Student.

    Beider Bücher sind echt nicht schlecht, aber leider finde ich nichts in dem Buch für Studenten über rechtliche Grundlagen, die schreiben einfach nur wieder wie für alle Selbständigen.

    Falls du Student bist u. ne Firma hast, kannst du mir bitte die Fragen beantworten?

    Ich weiß nun schon, was ich nehmen würde ein Einzelunternehmen ist wohl für den Anfang das Beste.

    Es gibt für einen selbstständigen Studenten eine Gewinngrenze von 8144 EUR, wegen was denn??? Was muß ich dann machen, oder was mehr bezahlen?

    Das habe ich auch noch gefunden, interessant!

    Wenn es sich dabei um eine Nebentätigkeit handelt ist es kein Problem: 20 Stunden pro
    Woche und bis zu DM 640 im Monat sowie die
    volle Arbeit in Semesterferien sind kein Grund, in die normale Krankenversicherung
    aufgenommen zu werden.
    Es bleibt also bei dem Beitrag (ca. DM 95 im Monat) für die stud. Krankenversicherung!
    Erst wenn es im Durchschnitt mehr als DM 640 im Monat sind oder mehr als 50 Tage Vollzeitarbeit im Jahr kommen Beiträge für die Rentenversicherung dazu, die sich dann
    nach dem Einkommen richten.
    Beiträge für die Arbeitslosenversicherung fallen nicht an.
    Diese stud. Regelung gilt allerdings nur bis
    zum 14. Semester oder bis zum Alter von 30 Jahren.

    Also geht es wirklich nur um die Krankenversicherung, ansonsten könnte ich wenn ich nicht mehr wie 20h arbeite soviel verdienen wie ich will, oder???Aber dann kommen ja wieder die 8144Euro ins Spiel die ich im Jahr nicht überschreiten darf, was für Steuern muß ich dann noch bezahlen...ahrg ist das kompliziert...

    Tja das ist halt die schöne Bürokratie in Deutschland...

  14. #14
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    Hallo mali,

    hab das jetzt nicht alles gelesen aber es ist ganz einfach.
    Hast du das hier schon gelesen:
    http://www.traum-projekt.com/forum/s...threadid=21650
    http://www.traum-projekt.com/forum/s...threadid=31478
    http://www.traum-projekt.com/forum/s...threadid=30130

    Danach müßtest du das alles eigentlich wissen..

    In Kurzform:

    KV:
    mehr als 20 Stunden pro Woche darfst du nicht arbeiten wenn du als Student selber mit ca. 54 EUR/Monat versichert bist. Über die Eltern nur in Ausnahmefällen bei einer Grenze von (irgendwo um die 1000 EUR habe ich mal gehört)

    Grenze:
    Die 8000 Grenze kenne ich nicht. Sonder wenn liegt die Grenze bei
    7.426 EUR im Jahr 2003.
    Das ist die Gewinngrenze wenn du darüber kommst mußt du ESt zahlen. Außerdem entfällt Kindergeld für deine Eltern und ich denke auch mit der studentsichen KV wird es dann schwierig.

    Weitere Grenzen findest du in dem Thread
    Und: Wer Selbständig sein will, der muß sich auch durch den Dschungel kämpfen

    Gruß
    Robert
    Traum-Projekt.com weiterhin der "Klick zum Know-how"
    Dann bin ich ja froh, dass nun der erste Teil geschafft ist vom TP Relaunch.

  15. #15
    TP-Junior mali macht alles soweit korrekt
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    Hallo Robert,

    danke noch mal für die Links, hatte ich schon gesehen, dadurch wurde ich auf Euch aufmerksam. Sind sehr gut u. hilfreich, großes LOB!!

    Wie gesagt dann muß ich mich wohl nur noch um die Regelung der Krankenkasse kümmern( ).

    Aber durch den Jungel werde ich mich auch noch kämpfen !!

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