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19.09.2003, 10:21
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2003
Ort: Region Hannover
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Fragebogen bei der Anmeldung eines Unternehmens o. bei Beteilig. an einer Personeng.
Kann ja eigentlich fast gar nicht sein, dass es dazu kein Thema gibt, aber ich habe partout keines gefunden. Sorry, falls es bereits eines geben sollte!
Folgendes: Ich habe ein Gewerbe angemeldet und dann logischerweise auch Post vom Finanzamt bekommen, nämlich einen "Fragebogen bei der Anmeldung eines Unternehmens oder bei Beteiligung an einer Personengesellschaft". Beim Ausfüllen ergeben sich für mich zahlreiche Fragen, wäre super, wenn ihr mir helfen könntet!
1. Was muss ich beim Empfangsberechtigten für alle Steuerarten eintragen? Mich? (Einen Steuerberater habe ich nicht) Was bedeutet Festsetzungs- und Erhebungsverfahren?
2. Was muss ich bei Zahl der Arbeitnehmer eintragen, wenn ich den "Betrieb" alleine führe? 1 oder 0? Muss ich "freie Mitarbeiter" auch angeben?
3. Wie ist die Frage "Ab wann ist Lohnsteuer abzuführen" zu verstehen? Und was bedeutet "Wie hoch schätzen sie die für den ersten Monat einbehaltene Lohnsteuer?"? Ich habe doch mit Lohnsteuer gar nichts am Hut, wenn ich das Unternehmen "nebenbei" (in meiner Freizeit) alleine führe, oder?
4. Was sollte ich bei "Werden sie eine Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung beantragen?" ankreuzen? Ich kann mir darunter nichts vorstellen.
5. "Machen sie Umsatzsteuerbefreiungen geltend?" - Ist damit gemeint, ob ich die Kleinunternehmerregelung wahrnehme oder ist damit etwas anderes gemeint?
6. Warum wird gefragt ob ich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantrage? Ist die nicht Pflicht? Kann ich die auch beantragen, wenn ich unter die Kleinstunternehmerregelung falle?
7. Und noch etwas. Ich kann ja ankreuzen, dass ich nach der Kleinunternehmerregelung besteuert werden möchte, wenn dies möglich ist. Wenn ich das ankreuze, muss ich dann trotzdem eine Umsatzsteuervoranmeldung machen? Geht ja schlecht, wenn ich die Umsatzsteuer in meinen Rechnungen nicht ausweisen kann, oder wie sieht das aus?
Ab wann muss ich die Umsatzsteuervoranmeldung überhaupt machen? Denn mein Gewerbe läuft seit eineinhalb Monaten (bisher noch keine Einnahmen!) und ich habe noch nichts gemacht. Schickt mir das Finanzamt da noch Formulare zu oder muss ich mich darum selbst kümmern?
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19.09.2003, 10:24
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Zürich & Berlin
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Re: Fragebogen bei der Anmeldung eines Unternehmens o. bei Beteilig. an einer Personeng.
Zitat:
Original geschrieben von Nils1896
Kann ja eigentlich fast gar nicht sein, dass es dazu kein Thema gibt, aber ich habe partout keines gefunden. Sorry, falls es bereits eines geben sollte!
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Nana
Gugg mal hier..
Gruss Adrian
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19.09.2003, 10:39
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2003
Ort: Region Hannover
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Hmmm, peinlich! Aber was kann ich dafür, wenn nieman die korrekte Bezeichnung des Fragebogens irgendwo angibt... *sichrausred*
Mal sehen, ob meine Fragen da beantwortet werden. Wenn nicht, kann ich diesen Thread hier dann weiterhin für meine Fragen benutzen?
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19.09.2003, 10:45
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#4
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TP-Specialist
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Zürich & Berlin
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Zitat:
Original geschrieben von Nils1896
Mal sehen, ob meine Fragen da beantwortet werden. Wenn nicht, kann ich diesen Thread hier dann weiterhin für meine Fragen benutzen?
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Sicher doch! 
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19.09.2003, 11:04
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2003
Ort: Region Hannover
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Also gut, das kommt jetzt nämlich zum tragen. Die Lektüre einiger Themen hat mich zwar teilweise erleuchtet, aber nicht komplett und manche Themen waren schon zu alt (denn scheinbar haben sich die Fragen in diesem Bogen geändert).
Also, weitere Fragen bestehen nach wie vor:
1. Was muss ich beim Empfangsberechtigten für alle Steuerarten eintragen? Mich? (Einen Steuerberater habe ich nicht) Was bedeutet Festsetzungs- und Erhebungsverfahren?
2. Was muss ich bei Zahl der Arbeitnehmer eintragen, wenn ich den "Betrieb" alleine führe? 1 oder 0? Muss ich "freie Mitarbeiter" auch angeben?
3. Wie ist die Frage "Ab wann ist Lohnsteuer abzuführen" zu verstehen? Und was bedeutet "Wie hoch schätzen sie die für den ersten Monat einbehaltene Lohnsteuer?"? Ich habe doch mit Lohnsteuer gar nichts am Hut, wenn ich das Unternehmen "nebenbei" (in meiner Freizeit) alleine führe, oder?
4. Was sollte ich bei "Werden sie eine Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung beantragen?" ankreuzen? Ich kann mir darunter nichts vorstellen.
5. - beantwortet
6. Warum wird gefragt ob ich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantrage? Ist die nicht Pflicht? Kann ich die auch beantragen, wenn ich unter die Kleinstunternehmerregelung falle?
7. Ich kann ja ankreuzen, dass ich nach der Kleinstunternehmerregelung besteuert werden möchte, wenn dies möglich ist. Wenn ich das ankreuze, muss ich dann trotzdem eine Umsatzsteuervoranmeldung machen? Geht ja schlecht, wenn ich die Umsatzsteuer in meinen Rechnungen nicht ausweisen kann, oder wie sieht das aus?
Ab wann muss ich die Umsatzsteuervoranmeldung überhaupt machen? Denn mein Gewerbe läuft seit eineinhalb Monaten (bisher noch keine Einnahmen!) und ich habe noch nichts gemacht. Schickt mir das Finanzamt da noch Formulare zu oder muss ich mich darum selbst kümmern? (Diese Frage wurde bishe rnur bedingt bantwortet, daher lasse ich sie hie rmal stehen)
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19.09.2003, 16:30
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#6
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
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Hallöchen,
auf http://www.hdbs.de gitb es ein ausführliches Tutorial zum Thema Fragebogen.
Wenn Dich Sachen nicht betreffen (z.B. Empfangsbevollmächtigeten), dann lässt Du es einfach leer.
Lohnsteuer zahlst Du, wenn DU Angestellte hast.
Die restlichen Fragen von Dir betreffen die USt. wenn Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, entfällt das alles natürlich.
Viegrü
Hardy
__________________
dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
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22.09.2003, 12:43
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#7
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2003
Ort: Region Hannover
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Danke für den Linktipp. Allerdings beziehen sich die dortigen Angaben anscheinend auf einen veralteteten Fragebogen.
Ich muss den Fragebogen spätestens morgen abschicken und habe noch immer folgende Fragen. Wäre super, wenn ihr mir helfen könntet, denn sonst bin ich aufgeschmissen (Steuerberater lohnt sich nicht, denn so viel Gewinn wirft der "Betrieb" noch (?) nicht ab.).
1. Was muss ich beim Empfangsberechtigten für alle Steuerarten eintragen? Mich? (Einen Steuerberater habe ich nicht) Was bedeutet Festsetzungs- und Erhebungsverfahren?
2. Was muss ich bei Zahl der Arbeitnehmer eintragen, wenn ich den "Betrieb" alleine führe? 1 oder 0? Muss ich "freie Mitarbeiter" auch angeben?
3. Was sollte ich bei "Werden sie eine Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung beantragen?" ankreuzen? Ich kann mir darunter nichts vorstellen.
4. Warum wird gefragt, ob ich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantrage? Ist die nicht Pflicht? Kann ich die auch beantragen, wenn ich unter die Kleinstunternehmerregelung falle?
5. Was muss ich bei bisherige Verhältnisse bei "zugezogen" angeben? Ich wohne mein Leben lang im gleichen Ort und bin einmal innerhalb dieses Ortes (vor 8 Jahren) umgezogen). Ich verstehe die Frage nicht so ganz.
6. Was ist eine Handwerksrolle ("Ist der Betrieb in der Handwerksrolle eingetragen?")
7. Was muss ich bei Betriebsvermögen angeben? Kann ich da auch einfach 0 eingeben oder muss ich Sachen wie PC (den ich ja für den Betrieb meines Gewerbes nutze, aber auch "privat) angeben?
8. Am Ende des Fragebogens wird nach weiteren Einkünften gefragt. Muss ich da Taschengeld meiner Eltern und Zinseinkünfte angeben?
Vielen Dank im Voraus für eure Mühe!
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22.09.2003, 21:36
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#8
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
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1. Was muss ich beim Empfangsberechtigten für alle Steuerarten eintragen? Mich? (Einen Steuerberater habe ich nicht) freilassen Was bedeutet Festsetzungs- und Erhebungsverfahren?
Das ist das Verfahren, wenn Du Deine Steuererklärung beim Finanzamt (FA) abgibst.
2. Was muss ich bei Zahl der Arbeitnehmer eintragen, wenn ich den "Betrieb" alleine führe? 1 oder 0? Muss ich "freie Mitarbeiter" auch angeben?
Leerlassen, freie Mitarbeiter sind keine Angestellten
3. und 4. leelassen wenn Du Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst
5. Was muss ich bei bisherige Verhältnisse bei "zugezogen" angeben? Ich wohne mein Leben lang im gleichen Ort und bin einmal innerhalb dieses Ortes (vor 8 Jahren) umgezogen). Ich verstehe die Frage nicht so ganz.
leerlassen
6. Was ist eine Handwerksrolle ("Ist der Betrieb in der Handwerksrolle eingetragen?")
Handwerksbetriebe müssen in der Handwerksrolle eingetragen werden, andere nicht (alles andere führt jetzt zu weit)
7. Was muss ich bei Betriebsvermögen angeben? Kann ich da auch einfach 0 eingeben oder muss ich Sachen wie PC (den ich ja für den Betrieb meines Gewerbes nutze, aber auch "privat) angeben?
leerlassen
8. Am Ende des Fragebogens wird nach weiteren Einkünften gefragt. Muss ich da Taschengeld meiner Eltern und Zinseinkünfte angeben?
Zinsen ja, Taschengeld neien
Mein Tipp: Hol Dir Infomaterial von der Handelskammer, Dir fehlen noch ein paar Grundlagen, die Du kennen solltest.
Viel Erfolg
Hardy
__________________
dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
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22.09.2003, 21:50
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#9
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2003
Ort: Region Hannover
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Mist, verdammter! Habe den Fragebogen gerade ausgefüllt, kurz bevor Du geantwortet hast.
Zitat:
Original geschrieben von Hardy
1. Was muss ich beim Empfangsberechtigten für alle Steuerarten eintragen? Mich? (Einen Steuerberater habe ich nicht) freilassen Was bedeutet Festsetzungs- und Erhebungsverfahren?
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Da habe ich jetzt mich eingetragen und beides angekreuzt. Ist das schlimm? Welche Konsequenzen hat das?
Zitat:
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3. und 4. leelassen wenn Du Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst
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Da habe ich jetzt NEIN (First) und JA (UST-Ident.) angekreuzt. Schlimm?
Dankesehr!
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