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Thema: Jugendschutzbeauftragter?????

  1. #1
    TP-Supporter Avatar von Der Schweisser
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    Jugendschutzbeauftragter?????

    Hallo,

    auf die Gefahr hin das das Topic hier falsch ist schreib ich trotzdem mal los!

    Also ich bin so auf ner Seite geschlendert ohne mir was zu denken und hab auf Impressum geklickt, da habe ich ein Link zu der Seite gefunden, wo ein Mensch sich für 10 EUR fürn Monat als Jugendschutzbeauftragter anbietet und auf der Startseite steht folgender Text:

    Gemäß § 12 (5) MDStV / § 7 a_ GjSM ist jeder Anbieter,_der gewerbsmäßig_ elektronische Informations-und Kommunikationsdienste zur Nutzung_ bereithält,_ denen eine Übermittlung mittels Telekommunikation zugrunde liegt verpflichtet, einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen,_ wenn diese Angebote_jugendgefährdende Inhalte enthalten können._ Die Bestellpflicht trifft somit jeden Online-Anbieter, der gewerbsmäßig tätig ist_bzw. Werbung auf seinen Seiten einsetzt, da jeder Inhalt_ potentiell jugendgefährdend sein kann. Kommt der_Online-Anbieter_ dieser Pflicht nicht nach, so läuft er Gefahr, eine Ordnungswidrigkeit_ zu begehen,_ die mit einer_Geldbuße von bis zu 50.000 Euro_ bestraft werden kann.

    Die Beauftragung eines Jugendschutzbeauftragten stellt gerade für_ kleinere Online-Anbieter einen erheblichen Kostenfaktor dar,_da das Gesetz für den Jugendschutzbeauftragten bestimmte_ Kenntnisse im Jugendschutzrecht, insbesondere_Erfahrung in der Bewertung von Online-Angeboten sowie redaktionelle und pädagogische Fähigkeiten erwartet.
    ... und nun stellt sich mir nach dem 7maligen lesen die Frage, wenn nun ein Webdesigner, Webhoster oder wer auch immer ne Homepage mit gewerblichen Zielen betreibt muss derjenige einen Jugendschutzbeuaftragten haben oder ist das nur wenn ich jetz Seiten mit erotischem Inhalt habe? Oder schreibt das der Mensch nur weil er unverzichtbar werden will?

    ... wie dem auch sei, dass bereitet mir jetz Sorgen, denn theopraktisch gesehen könnte ja jemand auf meine HP kommen im Forum Parolen schreiben oder sexuell belästigende Sachen und ich bin dann der gelackmeierte ...

  2. #2
    TP-Veteran Avatar von ::..Thomas..::
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    Hallo,

    das ist ja sehr interessant .... Wußte noch gar nicht, das es seit dem 1. April 2003 einen Jugendschutz-Medien Staatsvertrag gibt. Man lernt ja echt nie aus .....

    Dieser sagt zum Jugendschutzbeauftragten folgendes aus:
    § 7 Jugendschutzbeauftragte


    (1) Wer länderübergreifendes Fernsehen veranstaltet, hat einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen. Gleiches gilt für geschäftsmäßige Anbieter von allgemein zugänglichen Telemedien, die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten, sowie für Anbieter von Suchmaschinen.

    (2) Anbieter von Telemedien mit weniger als 50 Mitarbeitern oder nachweislich weniger als zehn Millionen Zugriffen im Monatsdurchschnitt eines Jahres sowie Veranstalter, die nicht bundesweit verbreitetes Fernsehen veranstalten, können auf die Bestellung verzichten, wenn sie sich einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen und diese zur Wahrnehmung der Aufgaben des Jugendschutzbeauftragten verpflichten sowie entsprechend Absatz 3 beteiligen und informieren.

    (3) Der Jugendschutzbeauftragte ist Ansprechpartner für die Nutzer und berät den Anbieter in Fragen des Jugendschutzes. Er ist vom Anbieter bei Fragen der Herstellung, des Erwerbs, der Planung und der Gestaltung von Angeboten und bei allen Entscheidungen zur Wahrung des Jugendschutzes angemessen und rechtzeitig zu beteiligen und über das jeweilige Angebot vollständig zu informieren. Er kann dem Anbieter eine Beschränkung oder Änderung von Angeboten vorschlagen.

    (4) Der Jugendschutzbeauftragte muss die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde besitzen. Er ist in seiner Tätigkeit weisungsfrei. Er darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden. Ihm sind die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Sachmittel zur Verfügung zu stellen. Er ist unter Fortzahlung seiner Bezüge soweit für seine Aufgaben erforderlich von der Arbeitsleistung freizustellen.

    (5) Die Jugendschutzbeauftragten der Anbieter sollen in einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch eintreten.
    So wie ich das ganze Ding beim überfliegen verstanden habe ist ein JSA dann nötig, wenn man u.a. einenTeledienst nach TDG, also eine Website betreibt, auf der Dinge darbegoten werden, die unter das Jugenschutzgesetz fallen. Also z.B. Inhalte pornografischer Art, z.B. Bilder, Artikel aber auch Gegenstände und Waren vertrieben werden, die unter die FSK fallen. Desweiteren gehört da auch das ganze Spektrum der Gewalt(darstellung und Verherrlichung) zu.

    Dazu gehört m.E. bereits schon die Pornowerbung auf der Goldfischseite aus irgendwelchen Bannertauschprogrammen.

    Interessant ist, das § 7 des JMStv für den JSB einen "Fachkundenachweis" - wohl mehr im juristischem Sinne fordert. Wie der definiert ist, hab ich bisher noch nicht in Erfahrung bringen können. Es bieten wohl schon diverse RAe, die diesen Nachweis qua Ausbildung besitzen ihre Dienste dahingehend an.

    Also für die normale WS ist ein JSB nicht notwendig.

    Weiterführende Informationen bietet wohl z.B. diese Seite . Hab mir allerdings aus Zeitmangel die weiterführenden Links nicht zu Gemüte geführt.

    Alles in allem ist es wohl nur noch eine Frage der Zeit wann es hier die ersten Abmahnungen gibt .....

    Gruß

    Thomas

  3. #3
    TP-Veteran Avatar von ::..Thomas..::
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    ZumThema Forum:

    wenn das Forum Teil einer "normalen Seite" ist, brauchst Du keinen JSB. Anders wäre es bei einem XXX Forum odergl ....

    Auch ein entsprechender Eintrag macht aus einem Goldfischzuchtforum kein Forum im Sinne des genannten Themas.

    Allerdings soll es wohl so sein, so ich mich erinnere, das es bei einem Betreiber eines solchen Forums eine Verantwortung für die Inhalte gibt, entsprechende Einträge wohl gelöscht werden müssen .... Stichwort: Gästebuch

    Thomas

  4. #4
    TP-Supporter Avatar von Der Schweisser
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    Hallo,

    danke das Du das mal versucht hast zu übersetzen, also da ich zum Bleistift keinerlei Werbung auf einer Homepage habe sollte mich es quasi nicht stören ...

    Naja also ist es im Endeffekt so, dass der gute Mensch der seine Dienste da anbietet ein bissel übertrieben hat bzw. ich das immernoch falsch verstehe was er da schreibt (es klingt so als ob jeder der ne Firmen-Homepage hat sowas braucht), aber Du hast ja Licht ins dunkle gebracht!

    Ich danke Dir wie verrückt!

    Grüße
    der Basti

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