Zitat:
Original geschrieben von megamanX
Ich glaube, er meint, ob er seine Firma z.B. "International Bike Manufacturing" nennen kann und als "I.B.M." abkürzen darf, ohne von einem gewissen Computerkonzern rechtliche Schritte befürchten zu müssen.
Gruß,
Gerrit
PS: Das war jetzt ein schlechtes Beispiel, aber ich glaube es ist klar, was ich versucht habe darzustellen.
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Ach so, alles klar. Nein, da gibts mit ziemlich grosser Sicherheit die allergrössten Probleme weil sich das ein ganz "Grosser" sicherlich nicht gefallen lassen wird. Klar, wenn es sich um was kleineres handelt wird man wohl eher weniger mit Problemen konfrontiert.
Wichtig ist in diesem Falle wirklich, dass du dich nicht mit Globalplayern anlegst, denn denen ist es meist relativ egal ob dahingehende Gesetze existieren und sie setzen einfach auf ihre Hundertschaften von Anwälten die den Beklagten solange auf Trab halten, bis ihm finanziell der Schnauf ausgeht
Adrian