ja und nein ...Original geschrieben von Jürgen
Das verstehe ich nicht - als gewerblicher Nutzer zahlt man ja keine Umsatzsteuer - wie soll dann durch Raubkopien Steuer hinterzogen werden![]()
der Händler, bei dem du die Software kaufst, macht ja erst mal Umsatz durch deinen Kauf und zahlt mehr Steuer.
Klar, du setzt die Vorsteuer wieder ab, stimmt auch ...
Die Aussage, dass das FA bei Hardwareanschaffungen auch auf Software-Kauf aus diesem Grunde schaut, stammt von meinem Steuerberater ... dem glaube ich erst mal immer alles, bisher hatte er auch immer Recht![]()


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. Also an Kontrollen durch das FA glaube ich nicht, wobei es mich allerdings nicht stören würde, wenn einige meiner Konkurrenten wegen Schwarzbrand vom Markt verschwinden würden 