Eigentlich müßten deine Eltern Kindergeld beantragen können, sofern du unter der Einkommensgrenze von ca. 7.200 EUR jährlich bleibst.
hallo,
bin froh, dass ich dieses informationsreiche forum gefunden habe.
ich habe dennoch eine frage, auf die ich bisher keine antwort gefunden habe:
ich bin annähernd 20 Jahre jung, Abitur gemacht und studiere noch nicht... wollte erstmal diverse Praktika machen oder hier und da jobben. Das ganze ist leider noch nicht so recht angelaufen und ich bin am Überlegen ob ich mich in die Selbstständigkeit begeben soll. Folgenden Hintergrund hat die Sache:
Meine Eltern bekommen derzeit kein Kindergeld, da ich mich nicht in Ausbildung, Schule oder Studium befinde und ich über 18 Jahre alt bin. Der Arbeitgeber meiner Mutter riet ihr, dass ich mich doch beim Arbeitsamt als Arbeitssuchender melden solle, damit sie wieder Kindergeld beziehen kann. Doch mich beim Arbeitsamt melden, will ich auf keinen Fall, da ich dann regelmäßig Bewerbungsschreiben vorlegen und Vorstellungsgespräche (für Jobs, die ich garnicht haben möchte) über mich ergehen lassen müsste..
Die Frage ist jetzt nur ob meine Eltern Kindergeld bekommen, wenn ich ein Gewerbe anmelde und mich selbstständig mache, wobei ich mich mit meinem Einkommen im Bereich des Grundfreibetrags bewegen würde!?!???
Kann mir da jemand weiterhelfen, Ratschläge geben oder mich zu anderen Informationsquellen verweisen???
Eigentlich müßten deine Eltern Kindergeld beantragen können, sofern du unter der Einkommensgrenze von ca. 7.200 EUR jährlich bleibst.
was bedeutet hierbei "Eigentlich"?Original geschrieben von ratze
Eigentlich müßten deine Eltern Kindergeld beantragen können, sofern du unter der Einkommensgrenze von ca. 7.200 EUR jährlich bleibst.
weisst du es nicht genau oder gibt es sonderregelungen?
muss wohl doch auf einem amt nachfragen.. danke trotzdem vorerst für deine antwort
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