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Thema: Wieviel Geld darf ich mit 13 Jahren verdienen ?

  1. #1
    TP-Member kwalke macht alles soweit korrekt Avatar von kwalke
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    Wieviel Geld darf ich mit 13 Jahren verdienen ?

    Wieviel Geld darf ich mit 13 Jahren verdienen ?

    Wo muss ich es Anmelden ?

    Kostet es was ?

  2. #2
    TP-Insider coffeejunk ist auf einem guten Weg
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    mit 13 bist du gar nicht geschäftsfähig

  3. #3
    Guest erdbeerblau ist auf einem guten Weg Avatar von erdbeerblau
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    Original geschrieben von coffeejunk
    mit 13 bist du gar nicht geschäftsfähig

    rein juristisch gesehen

  4. #4
    TP-Supporter xStream macht alles soweit korrekt Avatar von xStream
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    hmm, mit 13 im Bereich Webdesign?

    ich bin jetzt 16, hab mit mitte 15 ein Gewerbe angemeldet und auch schon den einen oder anderen Auftrag bearbeitet.


    Rechtlich korrekt geht es glaube ich ab 14 + Zustimmung des Vormundschaftsgerichts + Gewerbeanmeldung. So habe ich es gemacht...

    Die Anmeldung kostet einen Monat Taschengeld - aber bist du dir darüber im Klaren, welche Pflichten damit auf dich zukommen?

    Nicht nur für das Bearbeiten von Aufträgen wirst du so einige Zeit vorm Bilschirm hängen, auch mit der Buchführung, Formulierung von Verträgen etc. wirst du so einiges am Hut haben...


    Du musst soweit ich weiss also auf jeden Fall warten, bis du 14 bist, aber überlege dir genau, ob es sich für dich lohnt und ob du es wirklich willst...
    Du bekommst nicht nur etwas Geld dadurch, sondern auch viele Verpflichtungen.


    An was für Aufträge in welchem Bereich hattest du gedacht?


    Philipp

  5. #5
    TP-Supporter achimer macht alles soweit korrekt
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    vor allem überleg dir wieso jemand einem 13 jährigem (kind) einen auftrag geben sollte, ich würde das (egal wie gut die vorraussetzungen sind) NICHT machen, alleine wegen dem alter und der zuverlässigkeit !

  6. #6
    TP-Supporter Helge ist auf einem guten Weg Avatar von Helge
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    Falls sich deine Frage auf einen Nebenjob bezieht, den du annehmen möchtest, habe ich dir deinen Fragen mal diesbezüglich beantwortet.

    Ab 13 Jahre dürfen Kinder in Deutschland unter bestimmten Bedingungen beschäftigt werden.

    Wieviel Geld darf ich mit 13 Jahren verdienen?
    Unter den genannten Vorraussetzungen so viel du willst.

    Wo muss ich es Anmelden?
    Dein Einkommen musst du dem Finanzamt melden.

    Kostet es was?
    Nein, außer Zeit.

    MfG
    Helge

  7. #7
    TP-Member Michael L macht alles soweit korrekt
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    Original geschrieben von Helge
    Falls sich deine Frage auf einen Nebenjob bezieht, den du annehmen möchtest, habe ich dir deinen Fragen mal diesbezüglich beantwortet.

    Ab 13 Jahre dürfen Kinder in Deutschland unter bestimmten Bedingungen beschäftigt werden.


    MfG
    Helge
    Hi,

    habe unter dem Link von dir gerade folgendes gefunden:

    [...]mit Tätigkeiten bei nichtgewerblichen Aktionen und Veranstaltungen der Kirchen, Religionsgemeinschaften, Verbände, Vereine und Parteien,
    heißt das, dass ich eine Homepage für einen Verein erstellen kann UND dafür Geld verlangen kann OHNE das ich ein Gewerbe anmelde?

  8. #8
    TP-Veteran ::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von ::..Thomas..::
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    Original geschrieben von Michael L
    Hi,

    heißt das, dass ich eine Homepage für einen Verein erstellen kann UND dafür Geld verlangen kann OHNE das ich ein Gewerbe anmelde?
    Hallo Michael,

    wohl kaum oder: ganz klar nein

    unter 14 läuft aus gutem Grunde gewerblich überhaupt nichts.

    Den Rest findest Du oben, in den Artikeln. Was ich von Schülerdesignern halte dürfte auch allgemein bekannt sein. Ich werde es nicht zum 58. Mal wiederholen.

    Gruß Thomas

  9. #9
    TP-Supporter Helge ist auf einem guten Weg Avatar von Helge
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    [...]mit Tätigkeiten bei nichtgewerblichen Aktionen und Veranstaltungen der Kirchen, Religionsgemeinschaften, Verbände, Vereine und Parteien,
    Nein, das bedeutet es nicht, wie Thomas ja schon geschrieben hat. Dieser Abschnitt besagt, dass du zB beim Kirchenfest helfen darst Kuchen zu verkaufen.

    MfG
    Helge

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