mit 13 bist du gar nicht geschäftsfähig
Wieviel Geld darf ich mit 13 Jahren verdienen ?
Wo muss ich es Anmelden ?
Kostet es was ?
mit 13 bist du gar nicht geschäftsfähig
Original geschrieben von coffeejunk
mit 13 bist du gar nicht geschäftsfähig
rein juristisch gesehen![]()
hmm, mit 13 im Bereich Webdesign?
ich bin jetzt 16, hab mit mitte 15 ein Gewerbe angemeldet und auch schon den einen oder anderen Auftrag bearbeitet.
Rechtlich korrekt geht es glaube ich ab 14 + Zustimmung des Vormundschaftsgerichts + Gewerbeanmeldung. So habe ich es gemacht...
Die Anmeldung kostet einen Monat Taschengeld - aber bist du dir darüber im Klaren, welche Pflichten damit auf dich zukommen?
Nicht nur für das Bearbeiten von Aufträgen wirst du so einige Zeit vorm Bilschirm hängen, auch mit der Buchführung, Formulierung von Verträgen etc. wirst du so einiges am Hut haben...
Du musst soweit ich weiss also auf jeden Fall warten, bis du 14 bist, aber überlege dir genau, ob es sich für dich lohnt und ob du es wirklich willst...
Du bekommst nicht nur etwas Geld dadurch, sondern auch viele Verpflichtungen.
An was für Aufträge in welchem Bereich hattest du gedacht?
Philipp
vor allem überleg dir wieso jemand einem 13 jährigem (kind) einen auftrag geben sollte, ich würde das (egal wie gut die vorraussetzungen sind) NICHT machen, alleine wegen dem alter und der zuverlässigkeit !
Falls sich deine Frage auf einen Nebenjob bezieht, den du annehmen möchtest, habe ich dir deinen Fragen mal diesbezüglich beantwortet.
Ab 13 Jahre dürfen Kinder in Deutschland unter bestimmten Bedingungen beschäftigt werden.
Unter den genannten Vorraussetzungen so viel du willst.Wieviel Geld darf ich mit 13 Jahren verdienen?
Dein Einkommen musst du dem Finanzamt melden.Wo muss ich es Anmelden?
Nein, außer Zeit.Kostet es was?
MfG
Helge
Hi,Original geschrieben von Helge
Falls sich deine Frage auf einen Nebenjob bezieht, den du annehmen möchtest, habe ich dir deinen Fragen mal diesbezüglich beantwortet.
Ab 13 Jahre dürfen Kinder in Deutschland unter bestimmten Bedingungen beschäftigt werden.
MfG
Helge
habe unter dem Link von dir gerade folgendes gefunden:
heißt das, dass ich eine Homepage für einen Verein erstellen kann UND dafür Geld verlangen kann OHNE das ich ein Gewerbe anmelde?[...]mit Tätigkeiten bei nichtgewerblichen Aktionen und Veranstaltungen der Kirchen, Religionsgemeinschaften, Verbände, Vereine und Parteien,![]()
Hallo Michael,Original geschrieben von Michael L
Hi,
heißt das, dass ich eine Homepage für einen Verein erstellen kann UND dafür Geld verlangen kann OHNE das ich ein Gewerbe anmelde?![]()
wohl kaum oder: ganz klar nein
unter 14 läuft aus gutem Grunde gewerblich überhaupt nichts.
Den Rest findest Du oben, in den Artikeln. Was ich von Schülerdesignern halte dürfte auch allgemein bekannt sein. Ich werde es nicht zum 58. Mal wiederholen.
Gruß Thomas
Nein, das bedeutet es nicht, wie Thomas ja schon geschrieben hat. Dieser Abschnitt besagt, dass du zB beim Kirchenfest helfen darst Kuchen zu verkaufen.[...]mit Tätigkeiten bei nichtgewerblichen Aktionen und Veranstaltungen der Kirchen, Religionsgemeinschaften, Verbände, Vereine und Parteien,
MfG
Helge
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