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Alt 09.11.2003, 13:00   #1
TP-Senior
 
Registriert seit: Sep 2001
Ort: Berlin
qwert macht alles soweit korrekt

GmbH Gesellschafter einer GbR


Hallo Board,

ich habe eine Frage.

Ich würde gerne eine GbR gründen, was ja nicht das Problem darstellt. :-)

Einer der Gesellschafter soll jetzt allerdings eine GmbH sein, d.h. insgesamt 2 Gesellschafter, ich und eine GmbH.

Ist dies bei einer GbR zulässig oder kann eine GbR nur aus natürlichen Personen bestehen?

Gruß

qwert
qwert ist offline  


Alt 09.11.2003, 13:07   #2
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: May 2001
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Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
GbR = Gesellschaft bürgerlichen Rechts ...

geht meines Wissens 'nur' mit natürlichen Personen ...
Thomas ist offline  
Alt 09.11.2003, 14:15   #3
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ratze
 
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
ratze bringt sich richtig einratze bringt sich richtig ein
Grundsätzlich haben die Rechtsformen ja unter anderem die Funktion, die Art und Weise der Haftung offen zu legen. Bei der GbR heißt das: Alle Gesellschafter haften ohne Einschränkung. Dies wäre dann bei euch (durch die GmbH) aber nicht der Fall, insofern auch deshalb schon nicht möglich!
ratze ist offline  
Alt 10.11.2003, 23:08   #4
TP-Senior
 
Registriert seit: Sep 2001
Ort: Berlin
qwert macht alles soweit korrekt
vielen dank für eure hilfe.

eure meinung deckt sich mit meiner meinung (zumindest bis heute mittag)

da habe ich mit meinem zuständigen gewerbeamt telefoniert und die haben mir mitgeteilt, das dies kein problem darstellt. eine gmbh kann gesellschafter einer gbr sein. ein weiteres gewerbeamt hat mir die identische aussage gegeben.

demnach ist es wohl doch möglich :-)
qwert ist offline  
Alt 11.11.2003, 08:16   #5
TP-Senior
 
Benutzerbild von Screensize
 
Registriert seit: Jun 2003
Ort: Zwickau / Sachsen
Screensize macht sich hier sehr viel Mühe
Dann sollte sich aber der andere "natürliche" Partner darüber im Klaren sein, das der GmbH Partner nur bis 25000 € haftet. Der Rest bleibt dann beim Vollhafter. Und ich habs erlebt, der Bank ist es Wurst bei wem Sie sich die Kohle holt und wenn du deinen Teil der Schulden gelöhnt hast, dann darfst du die Schulden für Deinen Partner auch noch löhnen.

Grüße Rico
__________________
--
Wo sind all die Indianer hin...?

Schlossplatz3.de
Screensize ist offline  
Alt 11.11.2003, 09:02   #6
TP-Supporter
 
Benutzerbild von Elric
 
Registriert seit: Aug 2003
Ort: Wehr
Elric bringt sich richtig einElric bringt sich richtig ein
ich glaube, da verwechselt ihr die gmbh mit den gesellschaftern der gmbh...

ist die gmbh bestandteil einer gbr, so haftet sie voll. die gesellschafter der gmbh allerdings nur bis max. 25.000 €

afaik ist dies eine gängige methode, das privatvermögen abzusichern und gleichzeitig eine hohe kreditwürdigkeit zu erhalten.
__________________
"Ich bin kein Held, denn jedes Land hat die Helden, die es verdient. Michael Schumacher ist ein Held,
weil er schnell um die Kurven fährt und keine Steuern zahlt."

Mux Mäuschenstill
Elric ist offline  
Alt 12.11.2003, 00:27   #7
TP-Junior
 
Registriert seit: Sep 2003
Kabbo macht alles soweit korrekt
sehr interessant und sicher auch mal ne "wer wird millionär" frage! *g*

habe in meiner bereits abgeschlossenen ausbildung alle gesellschaftsformen durchgemacht und da ich auch so fast alles darüber weiss (natürliche neugierde), hat mich das jetzt echt irritiert! klingt aber dennoch logisch...
Kabbo ist offline  
Alt 12.11.2003, 07:13   #8
TP-Senior
 
Registriert seit: Sep 2001
Ort: Berlin
qwert macht alles soweit korrekt
so, ich bin jetzt mitlerweile auch beim gewerbeamt gewesen und habe die 25 euro bezahlt und die gbr gegründet. funktionierte ohne probleme. man muss einfach einen handelsregisterauszug mitbringen und dann ist die gbr gegründet.

danke für die rege beteiligung.

da die sache ja jetzt geklärt ist, schliesse ich den beitrag mal.
qwert ist offline  
Alt 12.11.2003, 07:55   #9
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Hallo,

der BGH hatte bereits 1999 die Zulässigkeit einer GbR mbh abgelehnt. Der Hauptgrund hierfür war, das durch eine begrenzung des Haftungsvermögens einer GbR deren Zweck und den Erwartungen (unbeschränkte Haftung der Gesellschafter) im Geschäftsverkehr widersprochen wird.

Anders kann es eigentlich nicht sein wenn eine GmbH an die Stelle eines Gesellschafters tritt. Sinn und Zweck der GmbH ist die Haftungsbeschränkung. Dieser Gesellschafter würde somit nur bis zur Höhe des Gesellschaftskapitals und damit nicht unbegrenzt haften. Somit liegt m. E. in einer GmbH als Gesellschafter einer GbR ein krasser Widerspruch zu Sinn und Zweck einer GbR.

Gruß Thomas
::..Thomas..:: ist offline  
Alt 12.11.2003, 21:13   #10
TP-Senior
 
Registriert seit: Sep 2001
Ort: Berlin
qwert macht alles soweit korrekt
ich kann die argumentation teilweise nachvollziehen, allerding ist es ja machbar, da ich es ja so hinbekommen habe.

ich kann die argumentation mit der haftung nicht ganz nachvollziehen. die gbr sagt ja nur aus, das alle gesellschafter gemeinschaftlich mit dem ganzen vermögen haften. wenn jetzt eine kapitalgesellschaft gesellschafter ist, haftet sie natürlich mit dem gesamten vermögen. das die gmbh nur eine haftung in höhe des stammkapitals hat, ist meiner meinung nach nicht relevant, darüber sagt die gbr ja nichts aus. es wird ja auch nicht vermerkt, ob die privaten gesellschafter reich sind oder gerade eine eidesstattliche erklärung abgegeben hat.

kunden oder kreditgeber können sich ja über die gesellschafter informieren und dann abwägen, ob sie eine geschäftsbeziehung mit solch einer gbr haben wollen oder nicht.

banken werden bestimmt nicht auf grund der tatsache, das das eine gbr ist einen kredit bewilligen, die prüfen schon genau wen sie gegebenenfalls zur verantwortung ziehen können. daher kann ich das argument auch nicht teilen, das man mit dieser gesellschaftsform irgendetwas vorteuschen will.
qwert ist offline  
Alt 14.11.2003, 13:19   #11
TP-Member
 
Registriert seit: Jul 2003
Ort: Ortenau
MarkusK macht alles soweit korrekt
eine gängigere form ist eigentlich eine gmbh & co kg aufzumachen, in der die gmbh der vollhafter (komplementär) und die natürlichen personen als teilhafter (kommanditisten) auftreten. hier ist ebenfalls der gleiche effekt zu verzeichnen: die gmbh haftet voll, als rechtliche person kann sie aber nur bis zur höhe der einlagen (min 25k€) haften. die teilhafter haften nur in höher ihrer einlage!
http://www.wiwi.uni-frankfurt.de/Pro...one_Russek.pdf
__________________
Es gibt nur 10 Arten von Leuten auf der Welt:
Diejenigen, welche Binär verstehen und die anderen.
MarkusK ist offline  
 

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