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Alt 17.11.2003, 16:53   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Nov 2003
Ort: Bayern
posti macht alles soweit korrekt

Ich-AG und Nebenjob


Hallo,

kurze frage und zwar:

Ab Dezember werde ich "Ich-AG Bezüge" bekommen.
Darf ich da noch einen Nebejob (Basis) ausüben, ich meine wegen den Karankenversicherungsbeiträgen - privat.
Soweit ich weiß zahlt ja der "Nebenjob-Arbeitgeber" die Beiträge für mich in die Gesetzliche. Gesetzliche und Privat, das past doch nicht zusammen - hoffe ihr wisst was ich meine.

Oder... ich versuch noch eins weiter zu überlegen :-)

Währe es denn vielleicht sogar sinnvoll einen Nebenjob auszuüben - eben wegen dieser Geschichte wie KV, RV usw.
Wenn man von dem Geld zusätzlich als Vorteil mal absieht.


Ich hoffe das hat vielleicht jemand verstanden...

Gruß
Posti
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Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie behalten... :-)
posti ist offline  


Alt 17.11.2003, 17:39   #2
TP-Specialist
 
Benutzerbild von Rinaldo
 
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Niederbayern
Rinaldo lebt für das TP und seine UserRinaldo lebt für das TP und seine UserRinaldo lebt für das TP und seine UserRinaldo lebt für das TP und seine UserRinaldo lebt für das TP und seine UserRinaldo lebt für das TP und seine UserRinaldo lebt für das TP und seine User
Also, meiner Meinung nach dürfte es dadurch keine Probleme geben. Das machen viele andere auch.
Rinaldo ist offline  
Alt 18.11.2003, 00:38   #3
TP-Supporter
 
Benutzerbild von wintermute
 
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Wiesbaden
wintermute macht alles soweit korrekt
Soweit ich es gelesen habe hat Vater Staat da vorgesorgt. Ein Selbstständiger ist mit einem 400 Euro Nebenjob _nicht_ krankenversichert. Anders sieht es evtl bei sog. Mid-Jobs aus. Dazu gab es mal was bei www.akademie.de oder www.gruender-offensive.de.
__________________
Gruß

wintermute
wintermute ist offline  
Alt 18.11.2003, 09:46   #4
TP-Member
 
Registriert seit: Jul 2003
Ort: Ortenau
MarkusK macht alles soweit korrekt
wenn du nen 400€-job hast, kannst du dich evtl. auch mit deinem arbeitgeber darauf einigen, daß er dir 25% mehr bezahlt (das sind seine pflichtabgaben) und du ihm dafür die arbeit in rechnung stellst. dann hast du mehrere fliegen mit einer klappe geschlagen.
__________________
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MarkusK ist offline  
Alt 18.11.2003, 16:40   #5
TP-Newbie
 
Registriert seit: Nov 2003
Ort: Bayern
posti macht alles soweit korrekt
Danke für die schnellen Antworten!

aber so richtig schlauer bin ich immer noch nicht ganz

die pages von wintermute haben mich leider nicht weitergebracht.
Der Vorschlag von Markus klingt nicht schlecht, aber i. d. R. nicht umsetzbar ausser in kleineren Unternehmen

denn wie ihr vermutet, wird mir das einkommen aus der selbstständigkeit nicht ausreichen. Daher währ so ein nebenjob nicht schlecht. Glaube nicht, dass ich der einzige bin der diese "Idee" hatte ... oder? Hat jemand Erfahrung

oder andere Vorschläge

Vielen Vielen Dank
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posti ist offline  
Alt 18.11.2003, 17:41   #6
TP-Veteran
 
Benutzerbild von AnnaStesia
 
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Göppingen
AnnaStesia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEAnnaStesia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEAnnaStesia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEAnnaStesia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEAnnaStesia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEAnnaStesia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Hallo posti,

selbstverständlich ist es grundsätzlich möglich, beispielsweise einen Halbtagsjob mit all seinen Vorzügen zu haben (geregeltes Grundeinkommen, KV, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung) und die andere Hälfte in die Selbständigkeit zu investieren. Das ist durchaus ein häufig gewählter Weg. Natürlich musst Du Dich dann nicht nochmal privat versichern, wenn Du wegen dem Job eh in eine gesetzliche KV zahlst. Allerdings glaube ich kaum, dass sich das mit der Idee der Ich-AG vereinbaren lässt. Ich denke, da wirst Du Dich nochmal mit Deinem AA-Berater zusammensetzen müssen, da Du ja sicher nicht Deine Ich-AG Bezüge auf's Spiel setzen willst durch etwaiges Fehlverhalten. Ich nehme an, bei Gründung einer Ich-AG wirst Du maximal 1 Mini-Job nebenbei ausüben dürfen, und das wär schon sehr kulant. Naja, das sind aber, wie Du an meinem Formulierungen erkennen kannst, reine Mutmaßungen...

Gruß, AnnaStesia
__________________
Ich weiss es doch auch nicht.
» www.sightdesign.de «
AnnaStesia ist offline  
Alt 18.11.2003, 18:17   #7
TP-Supporter
 
Benutzerbild von duna
 
Registriert seit: Jul 2003
duna ist auf einem guten Weg
Genau dasselbe wie AnnaStesia hab ich mir auch gedacht. Bis auf 400 EUR Basis wird´s wohl gehen. Aber wenn du einen festen Halbtagsjob hast, wird dir das Arbeitsamt sicherlich nicht noch die Ich-AG fördern.
__________________
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– lebe deinen Traum!
duna ist offline  
Alt 01.12.2003, 21:17   #8
TP-Member
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Raum Stuttgart
MrMorza macht alles soweit korrekt
Hallo, POSTI,
du ich stehe vor der selben Frage:
Hast du zwischenzeitlich die Antwort bekommen?
Kannst du mir weiterhelfen?
mfg.
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http://www.LohiLu.de
MrMorza ist offline  
Alt 03.12.2003, 23:46   #9
TP-Member
 
Benutzerbild von db-newmedia
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Leipzig
db-newmedia macht alles soweit korrekt
So viel ich weiß, kann man einen Mini-Job problemlos mit einer ICH-AG "vereinbaren" - ABER GANZ WICHTIG: Deinen Berater von dieser Tätigkeit unterrichten, sonst kann es zu Problemen kommen !

Frage aber lieber Deinen Berater vorher, dieser kann Dir das mit 100%iger Sicherheit sagen.



Gruß
Diana
db-newmedia ist offline  
Alt 08.12.2003, 19:39   #10
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2003
markush macht alles soweit korrekt
bis zu 20 Stunden sind erlaubt.

nachzulesen unter:

http://www.gruender-ratgeber.de/icha...anzierung.html

gruss, markus
markush ist offline  
 

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