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17.11.2003, 16:53
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Nov 2003
Ort: Bayern
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Ich-AG und Nebenjob
Hallo,
kurze frage und zwar:
Ab Dezember werde ich "Ich-AG Bezüge" bekommen.
Darf ich da noch einen Nebejob (Basis) ausüben, ich meine wegen den Karankenversicherungsbeiträgen - privat.
Soweit ich weiß zahlt ja der "Nebenjob-Arbeitgeber" die Beiträge für mich in die Gesetzliche. Gesetzliche und Privat, das past doch nicht zusammen - hoffe ihr wisst was ich meine.
Oder... ich versuch noch eins weiter zu überlegen :-)
Währe es denn vielleicht sogar sinnvoll einen Nebenjob auszuüben - eben wegen dieser Geschichte wie KV, RV usw.
Wenn man von dem Geld zusätzlich als Vorteil mal absieht.
Ich hoffe das hat vielleicht jemand verstanden...
Gruß
Posti
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Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie behalten... :-)
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17.11.2003, 17:39
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Niederbayern
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Also, meiner Meinung nach dürfte es dadurch keine Probleme geben. Das machen viele andere auch.
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18.11.2003, 00:38
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#3
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TP-Supporter
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Wiesbaden
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Soweit ich es gelesen habe hat Vater Staat da vorgesorgt. Ein Selbstständiger ist mit einem 400 Euro Nebenjob _nicht_ krankenversichert. Anders sieht es evtl bei sog. Mid-Jobs aus. Dazu gab es mal was bei www.akademie.de oder www.gruender-offensive.de.
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Gruß
wintermute
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18.11.2003, 09:46
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#4
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TP-Member
Registriert seit: Jul 2003
Ort: Ortenau
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wenn du nen 400€-job hast, kannst du dich evtl. auch mit deinem arbeitgeber darauf einigen, daß er dir 25% mehr bezahlt (das sind seine pflichtabgaben) und du ihm dafür die arbeit in rechnung stellst. dann hast du mehrere fliegen mit einer klappe geschlagen.
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Es gibt nur 10 Arten von Leuten auf der Welt:
Diejenigen, welche Binär verstehen und die anderen.
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18.11.2003, 16:40
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Nov 2003
Ort: Bayern
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Danke für die schnellen Antworten!
aber so richtig schlauer bin ich immer noch nicht ganz
die pages von wintermute haben mich leider nicht weitergebracht.
Der Vorschlag von Markus klingt nicht schlecht, aber i. d. R. nicht umsetzbar ausser in kleineren Unternehmen
denn wie ihr vermutet, wird mir das einkommen aus der selbstständigkeit nicht ausreichen. Daher währ so ein nebenjob nicht schlecht. Glaube nicht, dass ich der einzige bin der diese "Idee" hatte ... oder? Hat jemand Erfahrung
oder andere Vorschläge
Vielen Vielen Dank
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Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie behalten... :-)
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18.11.2003, 17:41
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#6
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Göppingen
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Hallo posti,
selbstverständlich ist es grundsätzlich möglich, beispielsweise einen Halbtagsjob mit all seinen Vorzügen zu haben (geregeltes Grundeinkommen, KV, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung) und die andere Hälfte in die Selbständigkeit zu investieren. Das ist durchaus ein häufig gewählter Weg. Natürlich musst Du Dich dann nicht nochmal privat versichern, wenn Du wegen dem Job eh in eine gesetzliche KV zahlst. Allerdings glaube ich kaum, dass sich das mit der Idee der Ich-AG vereinbaren lässt. Ich denke, da wirst Du Dich nochmal mit Deinem AA-Berater zusammensetzen müssen, da Du ja sicher nicht Deine Ich-AG Bezüge auf's Spiel setzen willst durch etwaiges Fehlverhalten. Ich nehme an, bei Gründung einer Ich-AG wirst Du maximal 1 Mini-Job nebenbei ausüben dürfen, und das wär schon sehr kulant. Naja, das sind aber, wie Du an meinem Formulierungen erkennen kannst, reine Mutmaßungen...
Gruß, AnnaStesia
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18.11.2003, 18:17
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#7
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2003
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Genau dasselbe wie AnnaStesia hab ich mir auch gedacht. Bis auf 400 EUR Basis wird´s wohl gehen. Aber wenn du einen festen Halbtagsjob hast, wird dir das Arbeitsamt sicherlich nicht noch die Ich-AG fördern.
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Träume nicht dein Leben
– lebe deinen Traum!
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01.12.2003, 21:17
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Raum Stuttgart
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Hallo, POSTI,
du ich stehe vor der selben Frage:
Hast du zwischenzeitlich die Antwort bekommen?
Kannst du mir weiterhelfen?
mfg.
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03.12.2003, 23:46
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#9
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Leipzig
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So viel ich weiß, kann man einen Mini-Job problemlos mit einer ICH-AG "vereinbaren" - ABER GANZ WICHTIG: Deinen Berater von dieser Tätigkeit unterrichten, sonst kann es zu Problemen kommen !
Frage aber lieber Deinen Berater vorher, dieser kann Dir das mit 100%iger Sicherheit sagen.
Gruß
Diana
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