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Alt 24.11.2003, 23:47   #1
TP-Newbie
 
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Ort: Sachsen
teddy macht alles soweit korrekt

Antrag auf Ü-Geld bei AA wie ist es nun richtig


Hallo an alle mitlesenden und mitschreibenden...

Wie es sich für ein erstes Posting hier gehört, sag ich erstmal danke für dieses durchweg gute Forum und wie von einigen Personen hier gepostet wird. Hier findet man Erklärungen und Hinweise, die auch keiner so auf Abruf im Kopf hat.
Ich bin über die Archivfunktion hierher gekommen und habe auch schon die Such-Funktion benutzt, konnte aber leider nichts finden was nur annähernd in Richtung der Beantwortung auf meine Frage geht.

Ich schildere mal kurz das drumrum

Wir (meine Geschäftspartnerin und ich) gründen im Jan 2004 eine GBR. Soweit ist auch alles geklärt. Das Unternehmenskonzept ist heute fertig geworden und mein Antrag auf Ü-Geld beim AA habe ich natürlich auch schon geholt. Weiterhin habe ich einen Antrag auf Zuschuss zur Existenzgründung durch den ESF gestellt. Dieser ist nun soweit auch komplett, fehlt nur noch die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes, aber die hole ich morgen noch. Dann geht dieser Antrag diese Woche noch weg. Für uns ist dafür die BBJ Servis GmbH in Chemnitz zuständig, falls das jemanden was sagt Ich werde die Unterlagen dann auch gleich persönlich dort vorbei bringen.
Nun müsste theoretisch noch der Ü-Geld Antrag zurück an das Arbeitsamt. Zu diesem Antrag brauche ich aber noch den Gewerbeschein. Nun kommt aber das große ABER

Laut allen schreiben die ich bisher kenne, alles was so gesagt wird und was ich gelesen habe, kann ich den Gewerbeschein erst holen, wenn das OK von der Stelle habe. Es heißt nicht umsonst, die Existenzgründung vor Erhalt des Zuwendungsbescheides steht grundsätzlich einer Förderung entgegen.

Nun zu meiner eigentlichen Frage...
Kennt jemand von euch eine Möglichkeit den Antrag auf Ü-Geld beim Arbeitsamt trotzdem ein wenig früher einzureichen. Ich habe meinen Berater auf dem Arbeitsamt auch darauf aufmerksam gemacht, daß ich den Antrag erst einreichen könnte, wenn ich von denen das OK habe und den Gwerbeschein in der Tasche habe. Er meinte aber es würde auch gehen wenn ich mir den Gewerbeschein jetzt schon hole. Vielleicht läßt sich ja auch das genehmigen des Antrags auf ESF zuschuss ein wenig beschleuingen wenn man den Antrag wie ich es vorhabe selbst dort vorbei bringt.

Vielleicht kann ja einer von euch hier kurz seine Erfahrungen schildern, falls er/sie ähnliche gemacht hat. Würde mich mal interessieren wie andere das gemacht haben.

Ansonsten freue ich mich dieses Forum gefunden zu haben und wünsche allen noch ne gute Nacht.

Bye, André!

Geändert von teddy (24.11.2003 um 23:53 Uhr).
teddy ist offline  


Alt 25.11.2003, 01:20   #2
TP-Insider
 
Benutzerbild von 2-Signs
 
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2-Signs hilft, wo's geht2-Signs hilft, wo's geht2-Signs hilft, wo's geht
Hallo Andre.

Also bei mir war das wurscht.

Hab mein Gewerbe auf mein gewünschtes Datum hin angemeldet, hab den Antrag auf Ü-Geld mit dem G-Schein abgegeben und ne Woche später hatte ich die Bewilligung vom AA in meinem Postkasten.
Aber ich muss dazu sagen, das ich keinen weiteren Antrag auf Zuschuss eingereicht hab.
Nur diesen "Coaching-Förder-Antrag".
Dieser wird auch über' ESF finanziert.
Aber der ist auch noch nicht durch, bzw. noch in Bearbeitung....

ciao
Fabian
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2-Signs ist offline  
Alt 25.11.2003, 09:48   #3
TP-Supporter
 
Benutzerbild von duna
 
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duna ist auf einem guten Weg
Ja, bei mir war das auch so. Habe Gewerbe angemeldet und den Gewerbeschein noch am selben Tag mit dem Antrag beim Arbeitsamt vorbeigebracht und das war´s dann. Kurze Zeit später habe ich das okay bekommen, dass mir da Ü-Geld für die nächsten 6 Monate gezahlt wird.
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duna ist offline  
Alt 25.11.2003, 14:19   #4
TP-Newbie
 
Registriert seit: Nov 2003
Ort: Sachsen
teddy macht alles soweit korrekt
Also habt ihr beide diesen Zuschuss zum Überbrückungsgeld nicht beantragt. Dann funktioniert das alles auch ohne Probleme, so wie ihr es beschrieben habt. Sobald man aber diesen Zuschuss bentragt, wird es alles wieder ein wenig anders. Ich werde auf jedenfall dann mal noch dort anrufen, mal schauen was die meinen. Ich werde hier dann mal bescheid geben was rausgekommen ist.

bye
André
teddy ist offline  
Alt 25.11.2003, 14:46   #5
TP-Supporter
 
Benutzerbild von duna
 
Registriert seit: Jul 2003
duna ist auf einem guten Weg
Stimmt vieleicht nicht ganz so, den Antrag habe ich schon eine Zeit vorher vom Arbeitsamt geholt, aber du kannst den Antrag dann erst mit deiner Gewerbeanmeldung einreichen.
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duna ist offline  
 

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