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02.12.2003, 20:05
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2003
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Nur Einnahmen aufm Geschäftskonto erlaubt?
Hallo
Ich habe ein zweites Konto eröffnet. Auf dieses Konto soll nun meine Einnahmen kommen. Die Gebühren für Telefon, Speicherplatz, Arbeitsmittel usw. möchte ich aber von meinem Privatkonto weiter abbuchen lassen. Falls meine Ausgaben mal höher alsd die Einnahmen sind, sonst wäre ja dann minus aufm Konto.
Kann man das machen, reicht dem Finanzamt nur die Rechnungen, oder wollen die auch sehen das es abgebucht wurde? Wenn ich im Laden was Bar zahle, hätte ich ja auch nur ne Rechnung.
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02.12.2003, 21:08
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#2
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TP-Senior
Registriert seit: Sep 2001
Ort: Berlin
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klar kannst du das so machen, allerdings ist es übersichtlicher, wenn du alles auf einem konto hast, gerade wenn es viele buchungen sind.
du benötigst als belege die original kontoauszüge. diese dienen dann als beleg für das finanzamt, wenn eine prüfung stattfindet.
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02.12.2003, 22:39
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#3
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
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Ich rate immer dringend ab, auf dem Privatkonto geschäftliches zu haben.
Da kann es schnell zu Erklärungsnöten kommen. Privat und Geschäft sollten strikt getrennt sein.
Zwei Konten, eines für Ausgaben und eines für Einnahmen sind prima in der Buchhaltung, weil man schneller buchen kann. Man überträgt dann nur hin wieder Einnahmen, damit das Ausgabenkonto gedeckt ist.
Bei der 1822direkt oder diba, gibt es Konten für lau, bzw, minimale Beträge, dass muss es einem Wert sein.
Viegrü
Hardy
__________________
dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
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02.12.2003, 22:47
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2003
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Beispiel, ich kaufe einen Drucker da ich den brauche um Rechnungen auszudrucken. Den Drucker zahle ich bar, dann sieht man ja für den Drucker keine Abbuchung. Kann ich den dann nicht absetzen? Oder reicht die Rechnung mit einem vermerk (Barzahlung).
Wenn ich jetzt 500 Euro Startkapital auf das neue Konto buche, wäre das schon als Verlust anzurechenen? Da es ja mein eigenes Geld ist, was ich investiere.
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02.12.2003, 22:57
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Sep 2001
Ort: Berlin
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für den drucker reicht nur die rechnung als belegt. das bankkonto ist ja nicht betroffen.
deine einlage ist natürlich kein verlust. wenn du deinen überschuss nach der einnahmenüberschußrechnung machst, dann nimmst du deine einnahmen (wahrscheinlich in diesem fall dein umsatz) und ziehst deine kosten, für die du belege hast ab. so ermittelst du dann deinen gewinn/verlust.
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02.12.2003, 23:17
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2003
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Die wollen wohl nur das auf den Kontoauszügen sehen, wo auf den Rechnungen steht, das es vom Bankkonto abgebucht wird oder?
Geändert von Danny007 (02.12.2003 um 23:23 Uhr).
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03.12.2003, 11:38
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#7
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Raum Stuttgart
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BITTE privatkonto und GESCHÄFTSKONTO TRENNEN !!!!
Vor Abbuchungen auf dem Geschäftskonto muss dann schon manchmal im Notfall vom privaten auf das geschäftskonto eine PRIVATEINLAGE gemacht werden.
ABER BETRIEBSAUSGABEN sollten IMMER IMMER IMMER vom Geschäftskonto aus bezahlt werden!!!!!!
mfg.
MrMorza
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03.12.2003, 11:39
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Raum Stuttgart
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ZWEITER PUNKT:
Bei einer BETRIEBSPRÜFUNG darf das Finanzamt lediglich die Geschäftskonten überprüfen!
Dein Privatkonto darf das Finanzamt NICHT prüfen. Sind die
Konten gemischt, so offenbarst du dem Finanzamt dinge,
die es gar nicht wissen will!
KONTEN TRENNEN - SEHR WICHTIG
TIPP:
Private Versicherungen vom Geschäftskonto abbuchen lassen.
Diese werden zwar als Privatentnahme gebucht, jedoch hat man
die Bankgebühren als betriebsausgaben!
mfg.
MrMorza
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03.12.2003, 11:43
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#9
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Raum Stuttgart
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1. Drucker-Kauf bar.
Als Gewerbe hast du IMMER ein Bank-Konto und eine "Kasse".
Über Bank alles per Überweisung Abbuchungen etc.
Über Kasse: ALLES was cash gelaufen ist! Hier genügt der Beleg bzw. die Rechnung.
BITTE darauf achten, daß auf der Rechnung die MWSt (bzw. Umsatzsteuer!) AUSGEWIESEN ist! (Bei Rechnungen bis 100€ genügt es, wenn der zusatz da steht "16% enthalten". AB 100€ muss der MWSt/Umsatzsteuer-betrag ALS ZAHL ausgewiesen sein. - Sonst kannst du die MWSt NICHT vom Finanzamt holen.
mfg.
MrMorza
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03.12.2003, 11:45
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#10
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Raum Stuttgart
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2. Privat-Einlage:
Wenn du von deinem Privaten Konto (oder cash Geld) auf dein Geschäftskonto einzahlst (oder mit privatem Geld cash fürs gewerbe einkaufst) ist das eine PRIVAT-EINLAGE!
Das hat mit dem VERLUST gar nix am Hut!
mfg.
MrMorza
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03.12.2003, 12:35
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#11
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
Original geschrieben von MrMorza
Bei einer BETRIEBSPRÜFUNG darf das Finanzamt lediglich die Geschäftskonten überprüfen!
Dein Privatkonto darf das Finanzamt NICHT prüfen.
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leider falsch!
weiß ich aus eigener (bitterer) Erfahrung ...
War auch überrascht, als die Steuerprüferin mein Privatkonto sehen wollte.
Mein Steuerberater sagte aber, dass das FA da durchaus Recht zu habe, zumindest bei einer "Privat"-Firma (Einzelunternehmen, GbR)
und mein Privatkonto ist völlig getrennt vom Geschäftskonto, ganz andere Bank und es läuft auch nix durcheinander bei mir ...
Zitat:
Original geschrieben von MrMorza
2. Privat-Einlage:
Wenn du von deinem Privaten Konto (oder cash Geld) auf dein Geschäftskonto einzahlst (oder mit privatem Geld cash fürs gewerbe einkaufst) ist das eine PRIVAT-EINLAGE!
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stimmt, aber: Vorsicht mit (zu vielen) Privat-Einlagen!
irgendwo muss das Geld für die Einlagen ja auch her kommen ...
Das wird vom FA dann auch gerne mal überprüft ...
Eigentlich ist ein Gewerbe ja dafür da, Geld zu verdienen, also Privatentnahmen zu tätigen, wenn da ständig Privateinlagen erscheinen ist das komisch.
Bei größeren Privateinlagen (außer zur Firmengründung) sollte man sich gleich Belege dazu mitabheften, aus denen hervorgeht, wo die Einlage denn her kommt (Erbe, Lotto, ...), damit man bei einer Betriebsprüfung viele Jahre später nicht in Erklärungsnöte kommt ...
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03.12.2003, 15:15
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#12
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2003
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Wo du das Wort Lotto erwähnst.
Lottogewinne über Tipp24 oder anderen Gesellschaften sind doch Steuerfrei oder?
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03.12.2003, 22:50
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#13
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
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Lottogewinne sind immer steuerfrei, zumindest vom staatlicheh Lotto, egal über wen die Scheine abgegeben werden
__________________
dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
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10.12.2003, 16:31
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#14
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2003
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mit den getrennten kontos habe ich verstanden
was ich noch nicht so verstanden habe ist...wenn ich meine einnahmen aufs geschäftskonto eingehen..kann ich mir dann ein gehalt aufs privatkonro zahlen..oder wie kann ich dann ausgaben tätigen für bsp. klamotten, lebensmittel....?
gruss anna
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10.12.2003, 18:18
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#15
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo Anna,
richtig, so machen Sie das... eine Entnahme auf das Privatkonto überweisen und davon die laufenden privaten Rechnungen zahlen.
MfG
M. Grigo
http://www.bebo-consulting.de
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