Hallo
Ich habe eine Frage. Jemand hat mich mit der Erstellung einer Website beauftragt. Kann ich nun diesen einmaligen Dienst auf Werkvertragsbasis abrechnen, d.h. dass ich das ganze nicht Versteuern muss. Bis zu einem gewissen Betrag ist es doch möglich etwas ohne Rechnung zu verdienen. Die Website wird vermutlich 1000,00€ kosten.
Ich bitte um eine schnelle Antwort
