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Alt 19.12.2003, 23:58   #1
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe

Verkürzung der Zahlungs-Schonfrist von 5 auf 3 Tage


Hallo,

Die Zahlungs-Schonfrist wird durch das Steueränderungsgesetz 2003 vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2645) für alle Steuern, die nach dem 31.12.2003 fällig werden, von fünf auf drei Tage verkürzt.

Wenn eine nach dem 31. Dezember 2003 fällige Steuerzahlung nicht bis zum Ablauf von drei Tagen nach Fälligkeit geleistet wird, werden daher nach § 240 der Abgabenordnung (AO) bereits Säumniszuschläge erhoben.

Bisher wurden Säumniszuschläge erst erhoben, wenn die Zahlung mehr als fünf Tage verspätet erfolgte.

Die Zahlungs-Schonfrist gilt wie bisher bei Überweisung des fälligen Betrags, aber nicht bei Scheckzahlung.

Bei der Bestimmung des Zahlungszeitpunktes hat sich nichts geändert. Wie bisher gilt nach § 224 AO Folgendes:

Bei Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamts (Finanzkasse) gilt die Zahlung an dem Tag als wirksam geleistet, an dem der Betrag dem Konto des Finanzamts (Finanzkasse) gutgeschrieben wird.

Bei Scheckzahlung gilt die Zahlung als an dem Tag geleistet, an dem der Scheck dem Finanzamt (Finanzkasse) zugegangen ist. In diesem Fall wird - wie bisher - keine Zahlungs-Schonfrist gewährt. Säumniszuschlage entstehen daher, wenn der Scheck bei der zuständigen Finanzkasse erst nach Ablauf des Fälligkeitstags eingegangen ist.

Bei erteilter Lastschrift-Einzugsermächtigung an das Finanzamt ist die Verkürzung der Zahlungs-Schonfrist ohne Bedeutung , da bei Vorlage einer Einzugsermächtigung die Steuerschuld als am Fälligkeitstag entrichtet gilt. Die Teilnahme an diesem Verfahren wird daher empfohlen.

Gruß Thomas
::..Thomas..:: ist offline  


Alt 26.12.2003, 12:49   #2
TP-Supporter
 
Registriert seit: Nov 2002
Ort: Flensburg
preyz ist auf einem guten Weg
und wo ist bestimmt, was das FA zahlen muss, wenn die mit rückzahlungen hinterher sind?!
preyz ist offline  
Alt 26.12.2003, 13:22   #3
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
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Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
Zitat:
Original geschrieben von preyz
und wo ist bestimmt, was das FA zahlen muss, wenn die mit rückzahlungen hinterher sind?!
die verzinsen auch und auch ganz korrekt

Hatte das mal, dass ich Erstatattungen bekam ()
Thomas ist offline  
 

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