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Alt 21.12.2003, 09:10   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2003
ChristianPletz macht alles soweit korrekt
Exclamation

Computer noch absetzbar?


Hallo,

ich habe mir im Dezember 2002 einen neuen PC gekauft. Dieser war zur Vorbereitung für mein zukünftiges Gewerbe gedacht.

Im November 2003 habe ich jetzt mein Gewerbe angemeldet. Kann ich diesen Rechner noch absetzen?

Wenn ja wie?

Gruß

Christian Pletz
ChristianPletz ist offline  


Alt 22.12.2003, 19:41   #2
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo Christian,

bei dem PC-Erwerb handelt es sich um eine vorweggenommene Betriebsausgabe, als solche kommen z.B. in Frage :

- Kosten für Planung
- Kosten für Werbung
- Kosten für Organisationsaufbau
- Kosten für Rechts-, Steuer-, Unternehmensberatung
- Kosten für Handelsregistereintrag
- Kosten für Büroeinrichtung
- Kosten für Büromaterial und Fachliteratur
- Kosten für betriebliche Fahrten; tatsächliche Kosten oder Pauschbeträge
- usw.

Hier kann einerseits die Vorsteuer geltend gemacht werden, andererseits können die Anschaffungskosten des PC´s auf die Laufzeit verteilt (planmäßig abgeschrieben) werden.

Unterstellen wir einmal, dass der PC einen Brutto-Preis von 2.320 € hatte, dann würde die erste Buchung, bei Abgabe der USt.-Voranmeldung (um die VSt. zurückzuholen) wie folgt lauten:

BGA mit 2.000 €
VSt. mit 320 € an Privat mit 2.320 €

BGA = Betriebs- und Geschäftsausstattung
VSt. = Vorsteuer

Die Abschlussbuchung zum 31.12.2003 bei der man den laufzeitbezogenen Werteverzehr von 13 Monaten (Dez. 2002 - Dez. 2003) berücksichtigt, würde bei einer 3-jährigen Nutzungsdauer dann wie folgt lauten:

Abschreibungen auf BGA an BGA mit 722,22 €

722,22 € = 2.000 € / 36 Monate * 13 Monate

Was aber auf der einen Seite als vorteilhaft erscheint, kann auf der anderen Seite enorme Probleme bereiten.

Wenn man zur Existenzgründung z.B. öffentliche Fördermittel erhalten hat (z.B. ein Darlehen oder einen Zuschuss), dann kann eine Geltendmachung der vorweggenommenen Betriebsausgaben als Indiz dafür gewertet werden, dass der Förderantrag nicht vor Beginn der Tätigkeit gestellt wurde.

Dadurch kann eine Förderung nachträglich hinfällig werden, weil eine der Voraussetzungen zur Beantragung wegfällt, mit der Konsequenz, dass die Förderung widerrufen werden kann und zurückgezahlt werden muß.

Diese Gefahr nimmt mit den schrumpfenden öffentlichen Kassen eher noch zu, sodass man vorsorglich auf dieses möglicherweise entstehende Problem hinweisen sollte.

MfG
M. Grigo
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BEBOUB ist offline  
Alt 24.12.2003, 20:12   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2003
ChristianPletz macht alles soweit korrekt
Hallo,

das heißt ich gebe dann den Werteverzehr in den Sonderausgaben an bei der Steuererklärung??

Gruß

Christian Pletz
ChristianPletz ist offline  
Alt 25.12.2003, 13:08   #4
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo Christian...

zunächst wünsche ich Ihnen und allen Lesern ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest...

Zu Ihrer Frage...

Nein... der Werteverzehr ist keine Sonderausgabe...

Ich gehe davon aus, dass Sie eine Einnahmen-/Überschussrechnung erstellen, der Werteverzehr wird durch die Abschreibung berücksichtigt, die Buchung habe ich im vorherigen Posting erklärt.

MfG
M. Grigo
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BEBOUB ist offline  
Alt 25.12.2003, 17:22   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2003
ChristianPletz macht alles soweit korrekt
Hallo,

dankeschön. und allen anderen auch schöne Weihnachten.

Ja, ich mache eine Einnahme-/Überschussrechnung. Und wie funktioniert das mit der Abschreibung?? Wie und wo gebe ich das dann an bei meiner Steuererklärung??

Gruß

Christian Pletz

Geändert von ChristianPletz (25.12.2003 um 18:44 Uhr).
ChristianPletz ist offline  
Alt 25.12.2003, 23:53   #6
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo Christian,

wir machen das mal einfacher, ich stelle eine Muster Einnahmen-/Überschussrechnung auf unsere Web-Site unter der Rubrik "Existenzgründung" ein und dann können Sie erkennen, wo man die Abschreibung einbucht...

MfG
M. Grigo
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Alt 29.12.2003, 10:59   #7
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo Christian,

eine Muster Einnahmen-/Überschussrechnung ist ab ca. 14:00 Uhr auf unserer Web-Seite eingestellt.

MfG
M. Grigo


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http://www.bebo-consulting.de
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