|
eigentlich reicht immer eine Rechnung.
Nur sollte sie zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware dann auch gleich dabei sein (damit Kunde die gelieferte Ware damit abgleichen kann)
wenn eine zeitgleiche Rechnungsstellung nicht möglich (oder gewünscht) ist, wird der Ware ein Lieferschein beigelegt.
Beispiele:
ich bestelle Käse: weder der Verkäufer noch ich weiß vorher genau, wie schwer dieser Laib Käse sein wird, beim Packen wird das Gewicht ermittelt und auf dem Lieferschein notiert. Nach der Lieferung wird dann eine Rechnung über das tatsächliche Gewicht geschrieben.
oder: Lieferanschrift und Rechnungsanschrift sind verschieden. Dann wird der Ware ein Lieferschein beigelegt, damit der Empfänger eine Kontrollmöglichkeit hat, eine Rechnung geht zur Rechnungsadresse (z.B. bei Filialbetrieben üblich: Ware geht mit Lieferscheinen an verschiedene Filialen, Rechnungen aber an eine zentrale Buchhaltung)
|