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28.12.2003, 15:30
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Köln
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GbR
Hallo zusammen,
ich hab zwar schon ein wenig hier im Forum rumgestöbert, aber noch nicht das gefunden wo nach ich genau suche.
Ich arbeite neben meiner Ausbildung zum Mediengestalter auch freiberuflich als Illustrator.
Den Fragebogen zur Steuerlichenerfassung werde ich mir bald auch vom FA zukommen lassen.
Hauptsächlich werde ich dann als Illustrator arbeiten, aber auch im Bereich Webdesign.
Den Status als Freiberufler möchte ich nicht verlieren. Dürfte auch kein Problem sein,
da ich keinen Server betreibe und irgendwas hoste. Ich erstelle lediglich die Designs. Bleibt also künstlerich.
So weit ist eigentlich alles klar...
Ich möchte aber im Webdesign Bereich mit meiner Freundin zusammen arbeiten,
also eine GbR gründen. Wie müssen wir jetzt an die Sache herangehen?
Muss sie einfach auch eine Steuernummer beim FA beantragen?
Welche Steuernummer nehmen wir bei gemeinsamen Projekten?
Muss noch eine Nummer für die GbR ansich beantragt werden?
Gibt es noch weiter Steuerliche oder andere Vorebereitungen die man treffen sollte?
Wo und wie lege ich fest dass wir eine GbR gegründet haben.
Gibt es Probleme dass ich noch in der Ausbildung bin? (Steuern, Kindergeld, BAB)
Ich bin für jeden Tipp dankbar.
Gruß
copper
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29.12.2003, 09:51
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#2
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2003
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hallo copper,
sie müssen doch nicht sofort eine gbr gründen. wenn sie zusammen an einem auftrag arbeiten, dann kann ihre freundin ihnen doch eine rechnung stellen.
eine gbr ist für gelegentliche auftragsarbeiten nicht notwendig.
wenn sie beide davon zu 100 prozent davon leben, dann lohnt sich der schritt.
gruss, markus
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29.12.2003, 10:25
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Köln
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Achso habe ich dann wohl vergessen zu erwähnen.
Das ganze soll natürlich nicht gelegentlich sein. Klar werden wir zu Beginn davon nicht leben können, aber jeder muss ja mal klein anfangen
Außerdem sind wir ja noch beide in der Ausbildung, wollen aber schon mal Stück für Stück den Stein ins rollen bringen. Damit wir uns später schneller 100%ig auf die GbR konzentrieren können.
Gruß
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29.12.2003, 15:40
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Hallo copper,
zum Anmelden einer GbR begibt man sich mit dem Kompagnon in spé zum Ordnungsamt, trägt seinen Wunsch vor, woraufhin beide eine Gewerbe-Anmeldung bekommen (denn eine GbR ist nur ein Zusammenschluss zweier Einzelunternehmer) - wobei im Feld "Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name" und bei den "Angaben zum Betrieb" bei beiden identische Angaben eingetragen werden (logischerweise - bspw. "GbR Peter Müller und Hans Meier"/Anschrift der Betriebsstätte/Angemeldete Tätigkeit).
Dass das FA nach der Gewerbeanmeldung früher oder später von selbst auf einen zukommt, ist wahrscheinlich bekannt.
Für die GbR wird eine eigene Steuernr. beantragt.
Es sollte ferner ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt werden, der z. B. Folgendes enthält: Name der Gesellschaft, Beteiligung der Gesellschafter (z. B. 50%/50%), Regelungen zur Vertretungsbrechtigung (Welche Entscheidungen dürfen einzeln, welche nur gemeinschaftlich getroffen werden), Informationsrechte der Gesellschafter, Kündigungsregelung etc. etc.
Ansonsten greifen alle Ratschläge, die u. a. im Traum_Start zum Start in die Selbständigkeit zu finden sind (Hinzuziehen eines Steuerberaters sinnvoll etc.)
Zu einer evtl. Problematik im Zusammenhang mit der Ausbildung kann ich nichts beitragen.
So weit erstmal
Gruß
hezen
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29.12.2003, 16:09
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Köln
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Vielen Dank, hat mir auf jeden Fall schon weitergeholfen!
Dass ich ein Gewerbe anmelden muss stört mich aber ein wenig.
Im "Ratgeber Freie - Kunst und Medien" steht dass man auch als Freelancer eine GbR gründen kann quasi eine Gruppe von freien die sich ergänzen.
Man muss das ganze doch irgenwie ohne Gewerbe machen können...
Gruß
copper
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29.12.2003, 16:46
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#6
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Hallo,
ich habe einfach mal das Procedere geschildert, wie es bei der Gründung unserer GbR ablief - da Freiberuflichkeit dabei von Anfang an als Option ausschied, kann ich das auch nicht vertiefen.
Ich bin allerdings eben zufällig im Netz über zwei Anwälte gestolpert, die tatsächlich eine GbR betreiben - und der Anwalt an sich ist ja klassischerweise Freiberufler. Es scheint also zu gehen. Vorher noch nie gesehen ... aber man lent ja nie aus ...
Kann zu Voraussetzungen, Möglichkeiten, Vor-/Nachteilen etc. in diesem Spezialgebiet dann nichts mehr beisteuern und gebe die weitere Ausführung dieses Themas darob an den Nächsten ab ...
Gruß
hezen
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29.12.2003, 17:21
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Köln
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Schade. Trotzdem Danke.
Vieleicht kennt sich jemand anderes da aus...
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29.12.2003, 18:32
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#8
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Hallo,
#was hezen mein ist die sogenannte Partnerschaftsgesellschaft. Diese Rechtsform wurde vor ein paar Jahren für "echte" Freiberufler geschaffen.
Das ein Webdesigner darunter fällt ist relativ unwahrscheinlich. Denn hier ist der "echte" Freiberufler gemeint und nicht das was der "Volksmund"  gerne als Freiberufler bezeichnet. Sofern ein WDer aufgrund seiner eigentlichen Ausbildung z. B. zum Grafiker (Studium) Freiberufler ist, kann es durchaus sein, das eine PSG möglich ist. Dann müssen aber alle Partner Freiberufler im Sinne der Vorschriften sein.
Letztenendes unterscheidet sich die PSG kaum von einer eigentlichen GbR - ausser das definitiv kein Handelsgewerbe ausgeführt werden darf. Da ein Freiberufler im Sinne dieser Vorschriften kein Gewerbe sondern eben eine "nicht auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit" höherer Couleur ausübt. Bis zum in kraft treten dieser Vorschriften konnten Fber keine "GbR" gründen.
Für Euch käme daher wohl nur eine normal GbR in Frage.
Wegen Einzelheiten zum PSG guckst Du hier.
Thomas
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29.12.2003, 18:48
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Köln
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Danke Thomas, dann werde ich mich wohl nicht vor der Gewerbeanmeldung drücken können.
Dann habe ich aber noch eine Frage. Kann ich dann neben meiner gewerblichen Tätigkeit auch gleichzeitig als freier Illustrator arbeiten?
Falls ja, muss ich dann eine StNr für den freien Beruf, eine fürs Webdesign Gewerbe und eine für die GbR an sich beantragen?
Gruß
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07.02.2004, 00:20
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#10
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Also eine GbR kann man unabhängig von einer Gewerbeanmeldung gründen. Nur wenn man mit der GbR eine selbstständige, dauerhafte und mit Gewinnerzielungsabsicht gerichtete Tätigkeit ausübt, die kein freier Beruf ist, muss man ein Gewerbe anmelden.
Übrigens: Eine GbR wird auch ohne schriftlichen Vertrag durch den Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks geründet (Klassiker: gemeinsame Reise ist eine GbR).
Insofern können Anwälte auch eine GbR gründen. Darüberhinaus gibt es für diese die sog. Partnerschaftsgesellschaft, was aber eine andere Gesellschaftsform ist. Anwälte können zwischen diesen wählen...
Wegen eurer Ausbildung kann eigentlich nur die Gewerbeanmeldung ein Problem geben (besonders, wenn ihr in der gleichen oder ähnlichen Branche die Ausbildung macht) und da solltet ihr euch genauer informieren.
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09.02.2004, 11:49
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#11
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2004
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vor allem solltet ihr euren chef fragen ob er das zulässt. weil du ihm/ihr zb. nen kunden wegnehmen könntest, was ein "normaler" azubi wohl nicht so schnell machen könnte wie jemand der nen gewerbe angemeldet hat
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