habe ich gerade über google gefunden:
http://www.infoquelle.de/Recht/Onlin...e_commerce.cfm
evtl unter den Preisen schreiben: "Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise (oder: Endpreise)", um zumindest keine Abmahnungzu erhalten?
Gruß Jürgen
Hallo,
ich würde gerne einige Preisangaben auf meine Website stellen (Standardpreise für Beschilderungen u.ä.). Habe ein Kleingewerbe und bin daher von der USt. befreit, d.h. aus Sicht des Kunden sind Bruttopreise = Nettopreise. Da Preisangaben im Internet eigentlich immer MwSt. enthalten müssen (glaube das mal gelesen zu haben - ist das richtig...?) weiß ich nun nicht wie ich die Preise darstellen soll. Die Angabe "inkl. MwSt." ist in meinem Fall ja ebenso falsch wie "exkl. MwSt" oder "zzgl. MwSt". Wenn ich auf die Angabe verzichte, wären die Preise nicht eindeutig für den Kunden, vielleicht so gar abmahnfähig?!
Bin etwas ratlos bei der Geschichte.![]()
habe ich gerade über google gefunden:
http://www.infoquelle.de/Recht/Onlin...e_commerce.cfm
evtl unter den Preisen schreiben: "Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise (oder: Endpreise)", um zumindest keine Abmahnungzu erhalten?
Gruß Jürgen
Danke für den Link, Jürgen!
Ich habe jetzt die Preise mit einem * versehen und unter die Seite Folgendes geschrieben:
"*Durch die USt.-Befreiung für Kleinbetriebe fällt keine MwSt. an, die Preisangaben entsprechen somit den Endpreisen"
Ich denke das ist so ok, oder?
Diesen Zusatz würde ich evtl. mit in die Rechnung schreiben, damit es keine Rückfragen des Kunden wegen Vorsteuerabzug usw. kommen, aber mit dem Zusatz auf der Website bezeichnet man sich ja selbst als Kleinunternehmer mit geringen Umsatz.
Ich habe noch diesen Link gefunden:
http://www.heise.de/ix/artikel/2003/08/088/
Unter Preisangaben findet man:
Wichtigste Neuerung für die Betreiber von Online-Shops ist die in § 1 Abs. 2 PAngV normierte Pflicht, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die genannten Preise die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie sämtliche anderen Preisbestandteile bereits enthalten. Erforderlich wird nunmehr auch der ausdrückliche und leicht erkennbare Hinweis, ob zusätzliche Liefer- und Versandkosten anfallen.
Wie wäre es dann mit dem Satz:
"Die Preisangaben sind Endpreise, gemäß § 19 Ust.G wird keine Mwst. erhoben"
Gruß Jürgen
Guter Vorschlag, angenommen!Danke für die Hilfe!
Hallo,
Dieser Satz ist ja mehr als mißverständlich und m. E. falsch.Original geschrieben von juergen:m
....
Wie wäre es dann mit dem Satz:
"Die Preisangaben sind Endpreise, gemäß § 19 Ust.G wird keine Mwst. erhoben" ....
Dem nicht fachkundigem Käufer, der nicht verpflichtet ist sich über 19 UStG zu informieren, wird beim Lesen suggeriert, das es sich hierbei um einen "Netto-Preis" handelt.
Falsch insofern, als der Preis ja die UStr. enthält. Sie wird im Verkehr mit gewerbetreibenden in der Endrechnung nur nicht gesondert ausgewiesen, bzw. darf gar nicht ausgewiesen werden.
Der Preis enthält sehr wohl die gesetzliche MwStr. .
Das Problem das Du mit § 1 II PAngVo hast, ist mir hier nicht so ganz klar ....
Die gesetzeskonforme und auch logische Lösung ist:
"Der angegebene Preis enthält 16 %MwStr. Hinzu kommen die Kosten für Verpackung und Versand. Diese können unseren Versandkosten entnommen werden."
Satz 3 wäre eine eventuell nötige Ergänzung. Kommt auf Dein Shop System an. Bei OSC z.B. werden dem Käufer während des Bestellvorganges die Kosten ausgeworfen, die er durch abschicken der Bestellung bestätigt.
Um das noch mal klar zu stellen: Die Frage ob Du auf die KU verzichtest oder sie anwendest spielt im B-2-C Bereich keinerlei Rolle. Solltest Du im B-2-B Bereich tätig sein, zeigen sich hier wieder mal die Nachteile der Inanspruchnahme der KU-Regelung.
MfG Thomas
hallo thomas,
meine frage:
was bedeutet B-2-B und B-2-C ? kann als anfänger damit nichts anfangen.
danke für die auflösung,
gruß
alingo
if you wanna run with the wolves, don´t be a puppy...
B2B: Business to Business, also Handel zwischen Gewerbetreibenden
B2C: Business to Consumer, also Handel mit Endverbrauchern
yep - thanks!
![]()
marco
if you wanna run with the wolves, don´t be a puppy...
ja hallo erstmal,
.....glaube dann habe ich mit diesem shopsystem ein problem ?!
https://shop3.webmailer.de/cgi-bin/e...654351-2295496
man kann zwischen den sätzen 0, 7 u. 16 % Mwst. eingeschlossen wählen. wenn man 16% wählen würde, hätte man die Mwst. ja nun "rechtswidriger" weise ausgewiesen...
0 % Mwst eingeschlossen wäre ja aber auch falsch, da die Gesamtsumme ja schon die Steuer beinhaltet (ja nur nicht extra ausgewiesen werden darf).
oder steh ich auf´m schlauch?
ganz ausblenden kann ich die sätze bei mir nicht. kann ich evtl. einfach die sätze auf 0 setzen und bei wichtige kundeninformation für aufklärung sorgen?
bin für jeden tipp dankbar
Hallo,
vor dem gleichen Problem stehe ich auch. Ich möchte auf meiner Webseite gerne ein Webpaket anbieten und natürlich auch den Preis nennen. Ich nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Welcher Zusatz sollte unter dem Preis denn korrekt stehen ? Das gemäß § 19 Ust.G keine Mwst erhoben wird, steht schon in meinen Rechnungen.
Danke
ShopGirl
Der Satz ist bis auf das Wort Mwst vollkommen Richtig. Ich weiß nicht was an der Formulierung das es es sich um Endpreise handelt missverständlich sein soll...Hallo,
Zitat:
Original geschrieben von juergen:m
....
Wie wäre es dann mit dem Satz:
"Die Preisangaben sind Endpreise, gemäß § 19 Ust.G wird keine Mwst. erhoben" ....
Dieser Satz ist ja mehr als mißverständlich und m. E. falsch.
Das sehe ich überhaupt nicht. Wie gesagt Endpreise sind EndpreiseDem nicht fachkundigem Käufer, der nicht verpflichtet ist sich über 19 UStG zu informieren, wird beim Lesen suggeriert, das es sich hierbei um einen "Netto-Preis" handelt.
Das ist leider nicht Richtig. Die Endpreise des Kleinunternehmers enthalten definitiv keine Umsatzsteuer. Lese Dir mal den § 19 genau durch und achte auch besonders auf den Absatz wo erklärt wird wie der Gesamtumsatz ermittelt werden muss *G*Falsch insofern, als der Preis ja die UStr. enthält. Sie wird im Verkehr mit gewerbetreibenden in der Endrechnung nur nicht gesondert ausgewiesen, bzw. darf gar nicht ausgewiesen werden.
Der Preis enthält sehr wohl die gesetzliche MwStr. .
Gruß Epic03
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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..im Grunde sollte das drauf, was ein KU auch auf seine Rechnungen schreibt. also sowas wie "Endpreis.Umsatzsteuerbefreit gemäß § 19 (1) UStG"
Obwohl dann jeder sieht, dass man KU ist..ist ja auch nicht immer erwünscht.
Bart
generell zur Preisangabenpflicht im Internet ein neues Urteil:
OLG Köln AZ U 4/04:
Quelle und UrteilsbegründungBei einem Internet-Auftritt kann der aus § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV folgenden Pflicht zur vollständigen Angabe der Endpreise ... dadurch nachgekommen werden, dass die Preisangaben auf einer weiteren Internetseite enthalten sind, zu welcher der Nutzer über einen einfachen Link geführt wird
Google-Treffer zum Thema
bin leider immernoch unsicher. dann kann ich doch bei einem solchen systemZitat von Epic
https://shop3.webmailer.de/cgi-bin/e...654351-2295496
die beiden steuersätze auf null setzen (raus bekomme ich sie leider nicht) und schreibe dann unter den wichtigen kundeninfos, die man bestätigen muss: (sind allerdings einen "klick weg" wie in der beispielseite, hoffe das ist ok?!)
"Die Preisangaben sind Endpreise, gemäß § 19 Ust.G wird keine Ust erhoben"
(..oder muss ich Mwst. schreiben???)
Grüsse und vielen Dank
fiete
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