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Thema: Preisangaben im Internet

  1. #1
    TP-Veteran ratze bringt sich richtig ein ratze bringt sich richtig ein Avatar von ratze
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    Preisangaben im Internet

    Hallo,

    ich würde gerne einige Preisangaben auf meine Website stellen (Standardpreise für Beschilderungen u.ä.). Habe ein Kleingewerbe und bin daher von der USt. befreit, d.h. aus Sicht des Kunden sind Bruttopreise = Nettopreise. Da Preisangaben im Internet eigentlich immer MwSt. enthalten müssen (glaube das mal gelesen zu haben - ist das richtig...?) weiß ich nun nicht wie ich die Preise darstellen soll. Die Angabe "inkl. MwSt." ist in meinem Fall ja ebenso falsch wie "exkl. MwSt" oder "zzgl. MwSt". Wenn ich auf die Angabe verzichte, wären die Preise nicht eindeutig für den Kunden, vielleicht so gar abmahnfähig?!

    Bin etwas ratlos bei der Geschichte.

  2. #2
    TP-Member juergen:m macht alles soweit korrekt Avatar von juergen:m
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    habe ich gerade über google gefunden:

    http://www.infoquelle.de/Recht/Onlin...e_commerce.cfm

    evtl unter den Preisen schreiben: "Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise (oder: Endpreise)", um zumindest keine Abmahnung zu erhalten?


    Gruß Jürgen

  3. #3
    TP-Veteran ratze bringt sich richtig ein ratze bringt sich richtig ein Avatar von ratze
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    Danke für den Link, Jürgen!

    Ich habe jetzt die Preise mit einem * versehen und unter die Seite Folgendes geschrieben:

    "*Durch die USt.-Befreiung für Kleinbetriebe fällt keine MwSt. an, die Preisangaben entsprechen somit den Endpreisen"

    Ich denke das ist so ok, oder?

  4. #4
    TP-Member juergen:m macht alles soweit korrekt Avatar von juergen:m
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    Diesen Zusatz würde ich evtl. mit in die Rechnung schreiben, damit es keine Rückfragen des Kunden wegen Vorsteuerabzug usw. kommen, aber mit dem Zusatz auf der Website bezeichnet man sich ja selbst als Kleinunternehmer mit geringen Umsatz.

    Ich habe noch diesen Link gefunden:

    http://www.heise.de/ix/artikel/2003/08/088/

    Unter Preisangaben findet man:
    Wichtigste Neuerung für die Betreiber von Online-Shops ist die in § 1 Abs. 2 PAngV normierte Pflicht, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die genannten Preise die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie sämtliche anderen Preisbestandteile bereits enthalten. Erforderlich wird nunmehr auch der ausdrückliche und leicht erkennbare Hinweis, ob zusätzliche Liefer- und Versandkosten anfallen.

    Wie wäre es dann mit dem Satz:

    "Die Preisangaben sind Endpreise, gemäß § 19 Ust.G wird keine Mwst. erhoben"


    Gruß Jürgen

  5. #5
    TP-Veteran ratze bringt sich richtig ein ratze bringt sich richtig ein Avatar von ratze
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    Guter Vorschlag, angenommen! Danke für die Hilfe!

  6. #6
    TP-Veteran ::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von ::..Thomas..::
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    Hallo,

    Original geschrieben von juergen:m
    ....
    Wie wäre es dann mit dem Satz:

    "Die Preisangaben sind Endpreise, gemäß § 19 Ust.G wird keine Mwst. erhoben" ....
    Dieser Satz ist ja mehr als mißverständlich und m. E. falsch.

    Dem nicht fachkundigem Käufer, der nicht verpflichtet ist sich über 19 UStG zu informieren, wird beim Lesen suggeriert, das es sich hierbei um einen "Netto-Preis" handelt.

    Falsch insofern, als der Preis ja die UStr. enthält. Sie wird im Verkehr mit gewerbetreibenden in der Endrechnung nur nicht gesondert ausgewiesen, bzw. darf gar nicht ausgewiesen werden.

    Der Preis enthält sehr wohl die gesetzliche MwStr. .

    Das Problem das Du mit § 1 II PAngVo hast, ist mir hier nicht so ganz klar ....

    Die gesetzeskonforme und auch logische Lösung ist:

    "Der angegebene Preis enthält 16 %MwStr. Hinzu kommen die Kosten für Verpackung und Versand. Diese können unseren Versandkosten entnommen werden."

    Satz 3 wäre eine eventuell nötige Ergänzung. Kommt auf Dein Shop System an. Bei OSC z.B. werden dem Käufer während des Bestellvorganges die Kosten ausgeworfen, die er durch abschicken der Bestellung bestätigt.

    Um das noch mal klar zu stellen: Die Frage ob Du auf die KU verzichtest oder sie anwendest spielt im B-2-C Bereich keinerlei Rolle. Solltest Du im B-2-B Bereich tätig sein, zeigen sich hier wieder mal die Nachteile der Inanspruchnahme der KU-Regelung.

    MfG Thomas

  7. #7
    TP-Junior Alingo macht alles soweit korrekt
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    hallo thomas,

    meine frage:
    was bedeutet B-2-B und B-2-C ? kann als anfänger damit nichts anfangen.

    danke für die auflösung,

    gruß
    alingo
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  8. #8
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    B2B: Business to Business, also Handel zwischen Gewerbetreibenden

    B2C: Business to Consumer, also Handel mit Endverbrauchern

  9. #9
    TP-Junior Alingo macht alles soweit korrekt
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    yep - thanks!


    marco
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  10. #10
    TP-Junior fiete macht alles soweit korrekt
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    ja hallo erstmal,

    .....glaube dann habe ich mit diesem shopsystem ein problem ?!

    https://shop3.webmailer.de/cgi-bin/e...654351-2295496

    man kann zwischen den sätzen 0, 7 u. 16 % Mwst. eingeschlossen wählen. wenn man 16% wählen würde, hätte man die Mwst. ja nun "rechtswidriger" weise ausgewiesen...

    0 % Mwst eingeschlossen wäre ja aber auch falsch, da die Gesamtsumme ja schon die Steuer beinhaltet (ja nur nicht extra ausgewiesen werden darf).

    oder steh ich auf´m schlauch?

    ganz ausblenden kann ich die sätze bei mir nicht. kann ich evtl. einfach die sätze auf 0 setzen und bei wichtige kundeninformation für aufklärung sorgen?

    bin für jeden tipp dankbar

  11. #11
    TP-Junior ShopGirl macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    vor dem gleichen Problem stehe ich auch. Ich möchte auf meiner Webseite gerne ein Webpaket anbieten und natürlich auch den Preis nennen . Ich nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Welcher Zusatz sollte unter dem Preis denn korrekt stehen ? Das gemäß § 19 Ust.G keine Mwst erhoben wird, steht schon in meinen Rechnungen.

    Danke

    ShopGirl

  12. #12
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Hallo,

    Zitat:
    Original geschrieben von juergen:m
    ....
    Wie wäre es dann mit dem Satz:

    "Die Preisangaben sind Endpreise, gemäß § 19 Ust.G wird keine Mwst. erhoben" ....



    Dieser Satz ist ja mehr als mißverständlich und m. E. falsch.
    Der Satz ist bis auf das Wort Mwst vollkommen Richtig. Ich weiß nicht was an der Formulierung das es es sich um Endpreise handelt missverständlich sein soll...

    Dem nicht fachkundigem Käufer, der nicht verpflichtet ist sich über 19 UStG zu informieren, wird beim Lesen suggeriert, das es sich hierbei um einen "Netto-Preis" handelt.
    Das sehe ich überhaupt nicht. Wie gesagt Endpreise sind Endpreise

    Falsch insofern, als der Preis ja die UStr. enthält. Sie wird im Verkehr mit gewerbetreibenden in der Endrechnung nur nicht gesondert ausgewiesen, bzw. darf gar nicht ausgewiesen werden.

    Der Preis enthält sehr wohl die gesetzliche MwStr. .
    Das ist leider nicht Richtig. Die Endpreise des Kleinunternehmers enthalten definitiv keine Umsatzsteuer. Lese Dir mal den § 19 genau durch und achte auch besonders auf den Absatz wo erklärt wird wie der Gesamtumsatz ermittelt werden muss *G*

    Gruß Epic03
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

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    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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  13. #13
    TP-Senior Bart222 ist auf einem guten Weg
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    ..im Grunde sollte das drauf, was ein KU auch auf seine Rechnungen schreibt. also sowas wie "Endpreis.Umsatzsteuerbefreit gemäß § 19 (1) UStG"
    Obwohl dann jeder sieht, dass man KU ist..ist ja auch nicht immer erwünscht.


    Bart
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  14. #14
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    generell zur Preisangabenpflicht im Internet ein neues Urteil:

    OLG Köln AZ U 4/04:

    Bei einem Internet-Auftritt kann der aus § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV folgenden Pflicht zur vollständigen Angabe der Endpreise ... dadurch nachgekommen werden, dass die Preisangaben auf einer weiteren Internetseite enthalten sind, zu welcher der Nutzer über einen einfachen Link geführt wird
    Quelle und Urteilsbegründung

    Google-Treffer zum Thema

  15. #15
    TP-Junior fiete macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Epic
    Der Satz ist bis auf das Wort Mwst vollkommen Richtig. Ich weiß nicht was an der Formulierung das es es sich um Endpreise handelt missverständlich sein soll...

    Das sehe ich überhaupt nicht. Wie gesagt Endpreise sind Endpreise

    Das ist leider nicht Richtig. Die Endpreise des Kleinunternehmers enthalten definitiv keine Umsatzsteuer. Lese Dir mal den § 19 genau durch und achte auch besonders auf den Absatz wo erklärt wird wie der Gesamtumsatz ermittelt werden muss *G*

    Gruß Epic03
    bin leider immernoch unsicher. dann kann ich doch bei einem solchen system

    https://shop3.webmailer.de/cgi-bin/e...654351-2295496

    die beiden steuersätze auf null setzen (raus bekomme ich sie leider nicht) und schreibe dann unter den wichtigen kundeninfos, die man bestätigen muss: (sind allerdings einen "klick weg" wie in der beispielseite, hoffe das ist ok?!)



    "Die Preisangaben sind Endpreise, gemäß § 19 Ust.G wird keine Ust erhoben"
    (..oder muss ich Mwst. schreiben???)

    Grüsse und vielen Dank

    fiete

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