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Ich AG
hi leute...
sagt mal zum thema ich ag habe ich folgende fragen:
- wenn ich vorher kein arbeitslosengeld bezogen habe und auch nicht beziehen kann, sondern nur nach altem recht sozialhilfe erhalten würde (student), bin ich dann trotzdem förderungsfähig?
- wenn nicht, gilt gleiches für überbrückungsgeld, bei drohender erwerbslosigkeit?
- was fällt alles unter den begriff ich ag??? ist nur entscheidend, dass ich allein und selbstständig bin?
- wie ich gelesen habe bin ich dann durch die förderung rentenpflichversichert ... für die krankenversicherung gilt dies nicht, oder???
- wie sieht es aus, wenn ich vorerst die sache nebenberuflich ausüben würde und dann umschwenken... (welche vor und nachteile bezüglich überbrückungsgeld und ich ag förderung gibt es)?
so reciht wohl erst mal für heute ... vielen dank
mfg daniel
PS.: bezüglich des übergangsgeldes, wenn ich also keine ich ag gründen möchte, wer kann mir dazu helfen???
Geändert von trollie (13.01.2004 um 17:47 Uhr).
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