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Alt 15.01.2004, 19:43   #1
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Pinselklecks macht alles soweit korrekt

Ksk


Hallo!

Wer kann mir etwas zur Künstlersozialkasse sagen?
Wenn ich zum 01.03. eine Ich-AG anmelde, kann ich den Antrag für die KSK jetzt schon abgeben oder erst, wenn ich mit der Selbständigkeit gestartet bin?
Wenn mein Antrag für die Ich-AG abgelehnt wird, kann ich die Anträge für das ganze andere wieder zurücknehmen, oder kann man grundsätzlich erst alles andere managen, wenn ich die Zusage vom AA habe?

Grüße Heike
Pinselklecks ist offline  


Alt 16.01.2004, 11:44   #2
TP-Senior
 
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Hannover
Bart222 ist auf einem guten Weg
Zur Künstlersozialkasse kann ich Dir eigentlich nichts sagen, nur dass die ICH-AG nicht abgelehnt werden kann (sagte n mir so), wenn Du die Vorraussetzungen erfüllst. Wenn Dir Dein Berater den Antrag in die Hände drückt, dann sollte das klar gehen

Gruss

Bart
Bart222 ist offline  
Alt 16.01.2004, 14:04   #3
TP-Member
 
Benutzerbild von Pinselklecks
 
Registriert seit: Nov 2003
Ort: Lichtenau
Pinselklecks macht alles soweit korrekt
Den Antrag hab ich in die Hand gedrückt bekommen, nur weiß ich noch nicht, ob Arbeitslosengeld beziehen werde (das ist noch in Bearbeitung), weil ich in den letzten 3 Jahren nur 5 Wochen gearbeitet habe und den Rest mit Windelnwechseln, Kinderwagenschieben und Lätzchenwaschen verbracht habe. Genauso wie die 3 Jahre vor den 5 Wochen Arbeit.

Die Ich-AG kann man ja nur beantragen, wenn man Arbeitslosengeld bezieht.
Ich las mich da mal überraschen.

Grüße
Pinselklecks ist offline  
Alt 16.01.2004, 16:09   #4
TP-Member
 
Benutzerbild von Boomshop
 
Registriert seit: Jan 2002
Ort: Nds.
Boomshop macht alles soweit korrekt
Hallo Heike.
Als was möchtest Du Dich denn selbständig machen? Das ist von ganz grosser Bedeutung für die KSK, denn dort werden nur eben "Künstler" aufgenommen.

Auf jeden Fall musst Du klar und deutlich darstellen, dass Du nur künstlerisch tätig bist.

Und zwar so, dass glaubhaft gemacht wird, dass ausschliesslich "kreativ" gearbeitet wird. Wenn Du also Designs für Print/Web anfertigst, dann kann man das denen noch verkaufen. Erstellst Du aber ganze Pages, dann bist Du Dienstleister. Wenn also auch nur ein Fatz Programmierung dabei ist, dann hat es sich mit der KSK.

Wir haben das auch durch, habe meinen Partner in die KSK gehoben. Da er Musiker ist, konnte man das denen schon ganz gut nachweisen, jedoch war der Prozess echt nicht ohne. Die wollten es wirklich ganz genau wissen. Kein Wunder...es lohnt sich ja auch, denn die Beiträge sind so geilstens niedrig, da bekommt man als "Normalo" echt Tränen in die Augen...

Gruss...Martin
Boomshop ist offline  
Alt 16.01.2004, 16:22   #5
TP-Member
 
Benutzerbild von Pinselklecks
 
Registriert seit: Nov 2003
Ort: Lichtenau
Pinselklecks macht alles soweit korrekt
Hallo Martin!

Ja ich weiß, die Aufnahme ist nicht ganz ohne. Ich möchte mich als Illustrator selbstständig machen, also ich zeichne für Kinderbücher. Normalerweise würde ich denken, viel besser kann man´s bald nicht beweisen, dass man "kreativ" tätig ist.
Die Formulare hab ich schon - seitenweise - das schreckt schon kräftig ab.

Was da alles erstmal stimmen muss, eh man so richtig starten kann, das kann einen schon ganz schön runterziehen.

Gruss
Heike
Pinselklecks ist offline  
 

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