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Thema: Second Hand Online Shop gründen - Hilfe!

  1. #1
    TP-Junior 2nd-hand macht alles soweit korrekt
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    Second Hand Online Shop gründen - Hilfe!

    Ich, 20, Student, trage mich mit dem Gedanken einen Online Shop für Second Hand Klamotten zu eröffnen. Soll in eine bestimmte Richtung gehen und mehr das alternative Publikum ansprechen (ja, ich erwähnte bereits, dass ich Student bin *g*). Ich habe bereits einige "Geschäfte" über Foren betrieben, aber in kleinem Rahmen. Da kam mir nur die Idee das Ganze doch einmal eine Nummer größer zu probieren.

    Jetzt stellen sich natürlich viele Fragen: Was brauche ich? Wie sieht die Sache rechtlich aus? Wie viel Steuern muss ich zahlen, wo muss ich mich anmelden? und so weiter und so fort.

    Vieles habe ich zumindest bruchstückhaft aus Topics in diesem Forum entnehmen können, nur ist mir so manches nicht ganz klar. Deshalb wäre es wirklich super, wenn ihr mir weiterhelfen würdet, auch wenn einige der Fragen sicher schon hundert mal durchgekaut wurden.. ich bitte um Nachsicht!

    Also zunächst sollte ich wohl einen Gewerbeschein beantragen, richtig? Was steht sonst noch an? Die Website kann ich selbst gestalten, das wäre kein Problem - ich muss nur sehen wo ich für gewerbliche Zwecke Webspace und Domain herbekomme. Die angekauften Klamotten könnte ich innerhalb meiner Privatwohnung oder im Keller lagern bis sie verkauft werden. Und wie sieht es mit dem Konto aus? Reicht mein normales Konto, über das ich auch privat eBay-Einkäufe / Verkäufe tätige aus oder sollte zwecks Übersicht ein zweites eröffnet werden? Was sollte ich bei der Buchführung beachten, was muss ich alles nachweisen und notieren?

    Es wäre echt nett, wenn ihr mir da ein bisschen auf die Sprünge helfen könntet.. danke!

  2. #2
    TP-Insider hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht
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    Hallo,

    es wäre echt nett, wenn Du zunächst einmal a) die Suchfunktion hier im Forum benutzen könntest und b) die Sticky-Threads im Traum_Start durchlesen würdest.

    Wenn Du dann noch ganz konkrete Fragen hast - immer her damit.

    Gruß
    hezen

  3. #3
    TP-Junior 2nd-hand macht alles soweit korrekt
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    Die Sticky-Threads hab ich schon gelesen, unter anderem FAQ für Gründung usw., aber das war ja alles so allgemein und ich frage ja speziell für mein Vorhaben mit dem "Second Hand Shop". Über die Suchfunktion habe ich in punkto "second hand" leider nichts gefunden. Wie gesagt, sorry, falls das Fragen sind, die schon so oft hier besprochen wurden, nur falls doch mal jemand so nett sein sollte sie mir zu beantworten, danke ich recht herzlich.

  4. #4
    TP-Veteran LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von LimaX
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    Ob Second Hand oder nicht ist doch bei Deinen Fragen egal. Du verkaufst etwas, Du verdienst Geld damit, also gelten auch die meisten Antworten aus die oben zitierten Threads für Deine Fragen.
    Was hat das Konto mit Second Hand zu tun?
    Was hat die Buchhaltung mit Second Hand zu tun?
    Also erstmal im Traum Start rumsuchen und dann wegen Webspace und Domain in 'Server und Provider'.

  5. #5
    TP-Insider hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht
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    Sorry, aber ich habe nicht den Eindruck, dass Du Dir vorher überhaupt irgendwelche Gedanken dazu gemacht hast. Deine Fragen sind so allgemein gehalten, dass man den Eindruck gewinnt, Du hättest auch keine große Lust, Dir dazu mühsam etwas durch-/anzulesen.



    Wie soll man denn eine Frage wie "Wie sieht die Sache rechtlich aus?" beantworten?? Mit "Gut"? Oder "Schlecht?"

    Für die Selbständigkeits-/Gründungs-Basics macht es erstmal keinerlei Unterschied, ob Du einen Online-Second-Hand-Shop oder einen Offline-xy-Handel oder eine Werbeagentur aufmachen willst.

    Grundsätzlich brauchst Du einen Gewerbeschein, wenn Du gewerblich tätig sein willst - ja. Steht übrigens auch im Sticky-Thread "FAQ-Gründung"

    "Wo muss ich mich anmelden" - Antworten im Sticky-Thread "FAQ-Gründung"

    "Wie viel Steuern muss ich zahlen?" - Antworten im Sticky-Thread "FAQ-Gründung"

    Zum Thema Buchführung: Gib' einen entsprechenden Suchbegriff in der Forums-Suche ein.

    Beim Thema "(Geschäfts-) Konto" hilft die gleiche Vorgehensweise.


    Tut mir leid, aber wenn Du wirklich so wenig Eigeninitiative an den Tag legen kannst/willst, kann man Dir eine Selbständigkeit wirklich nicht empfehlen. Bin gerne bereit, so gut als möglich zu helfen, aber es macht keinen Sinn (und ich habe keine Lust), jemandem alle Grundsatzüberlegungen zum Thema abzunehmen. Dann ist die Sache eh' zum Scheitern verurteilt.

    Wenn Du hingegen etwas Konkretes zu fragen hast - jederzeit gern.

  6. #6
    TP-Junior 2nd-hand macht alles soweit korrekt
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    ok, danke! Ich sehs ja ein...

    Dann will ich doch mal versuchen die Fragen etwas konkreter zu stellen: Also der Online Shop wird mir voraussichtlich nicht viel Geld bringen, maximal 50 Euro pro Monat. Daher frage ich mich welche Steuern auf mich zukommen. Wohl sicher die Umsatzsteuer, also 16% auf jeden verkauften Artikel oder? Und wenn ich das richtig verstanden habe, fallen bei einem Projekt meiner Größenordnung die Einkommenssteuer und die Gewerbesteuer weg, muss ich also nicht zahlen, richtig?

    Also somit bräuchte ich theoretisch lediglich den Gewerbeschein zu zahlen und eben die 16% Umsatzsteuer, müsste zudem natürlich die eventuellen Kosten für die Website mit Domain, Webspace etc. einplanen. Korrigiert mich, falls ich mich irre..

  7. #7
    TP-Insider hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht
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    Hallo,

    MwSt.: nicht unbedingt. Abhängig von Deinen Umsätzen kannst Du ggf. die sog. Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dann darfst Du keine MwSt. auf Deinen Rechnungen ausweisen; Vorteil: Du musst die 16 % nicht als Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, Nachteil: Du kannst Dir auch nicht die 16 % Mehrwertsteuer auf Eingangsrechnungen (also Rechnungen, die Du bekommst) als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen. Die Kleinunternehmeregelung wirft aber aller Wahrscheinlichkeit Probleme auf, wenn Du hauptsächlich Firmen als Kunden hast - wenn Du nämlich aufgr. der Kleinunternehmerregelung keine MwSt. ausweist, können Firmen sich diese eben auch nicht vom Finanzamt wiederholen. Bei reiner Privatkundschaft spielt das hingegen keine Rolle. Zu den Umsatzgrenzen bzgl. der KUR hatte BEBOUB in einem anderen Thread gepostet:

    Original geschrieben von BEBOUB
    Hallo an Alle,

    die Umsatzgrenzen für die Besteuerung als Kleinunternehmer liegen bei 17.500 € für das vorangegangene und 50.000 € für das laufende Geschäftsjahr.

    Die Schwellenwerte sind jeweils Bruttoumsätze, d.h. wenn ein Gründer in seiner Umsatzplanung einen Umsatz von NETTO 17.500 € plant, dann überschreitet er bereits diese Grenze und ist KEIN Kleinunternehmer mehr.

    Die Netto Grenzwerte errechnen sich wie folgt:

    17.500 € / 116 * 100 = 15.086,21 €
    50.000 € / 116 * 100 = 43.103,45 €

    MfG
    M. Grigo
    Bzgl. Einkommenssteuer/Gewerbesteuer zitiere ich mal aus den "FAQ-Selbständigkeit":

    1. Einkommensteuer (Art: Ertragssteuer)
    Mit der wird es wohl jeder zu tun haben Sie ist die Lohnsteuer des Unternehmers. Ist vierteljährlich auf die
    Einkünfte zu entrichten. Je nach Höhe des erzielten Einkommens liegt der Steuersatz bei 19,9 bis 48,5 %.
    Wobei in vereinfachter Form: Umsatz – Ausgaben = Einkommen �� Steuern. Jedoch werden Unterschiedliche
    Ausgaben auch unterschiedlich unter Berücksichtigung der netten Gesetze verrechnet aber dafür gibt’s ja
    Steuerberater. Es gibt jedoch ein Steuer Mindestfreibetrag, der bei ledigen bei 7.235€ und bei verheirateten
    bei 14.471€ jährlich liegt. Dieser wird nicht besteuert. Also kann man unter Umständen anfangs keine
    Einkommensteuer zahlen

    2. Gewerbesteuer (Art: Ertragssteuer)
    Sie ist eine kommunale Steuer und somit Sache der Stadt. Der Beitrag richtet sich nach dem sog.
    Gewerbesteuerhebesatz, der von Kommune zu Kommune unterschiedlich ist. Viermal im Jahr müssen alle
    Gewerbetreibenden den sog. Gewerbeertrag, der sich aus dem Unternehmensgewinn errechnet zahlen. Jedoch
    kann die Gewerbesteuer unverändert als Betriebsausgabe abgezogen werden, mindert somit den Gewinn und
    es fallen somit weniger Einkommensteuer an. Für natürliche Personen und Personengesellschaften besteht ein
    Freibetrag von 24.500 €. Für Gewerbeerträge bis 72.500 € gelten ermäßigte Steuermesszahlen Weiteres weiß
    der örtliche Steuerberater.


    Beide dürften also wahrscheinlich bei Dir nicht zum Tragen kommen, sofern Deine Einschätzung stimmt. Bedenke aber, dass bzgl. der Einkommenssteuer alle Deine Einkünfte zusammengerechnet werden - evtl. hast Du ja sonst noch welche? Davon hängt auch die Weiterzahlung des Kindergeldes ab, Zitat aus "FAQ-Gründung":


    Was ist mit Kindergeld?

    Wenn du mehr als 7.188 €/ Jahr verdienst bekommen deine Eltern kein Kindergeld mehr. Diese Regelung gilt soweit für Werktätige für volljährige Kinder, dürfte aber für minderjährige das gleiche sein. Wichtig dabei ist, das Einkommen ist nicht das was man Netto 'reinbekommen' hat sondern ebenfalls das aus dem EStG* abgeleitete Einkommen!
    (der Ertrag der auch der Einkommsteuer unterliegt, also ebenfalls z.b. Minus der Gewerbesteuer und weiterer Belastungen)
    Beim Gewerbeschein kommen keine hohen Kosten auf Dich zu - rechne mal mit ca. 30 € (eher weniger).

    Kosten für Website und Domain musst Du natürlich einplanen - sie sollten dann tunlichst nicht oberhalb der monatlichen 50 € Gewinn liegen, von denen Du schriebst ... Ob Verbrauchs-/Büromaterial einen nennenswerten Posten ausmachen, musst Du selbst wissen. Gleiches gilt z. B. für evtl. Telefon- oder Fahrtkosten.

    Du solltest Dich aber bzgl. der Beibehaltung der studentischen Krankenversicherung (oder Mitversicherung bei den Eltern, je nachdem) nochmal schlau machen - ich weiß leider nicht, ob bzw. unter welchen Umständen das mit einer Selbständigkeit vereinbar ist. Vielleicht kann dazu jemand anderer was sagen.

  8. #8
    TP-Junior 2nd-hand macht alles soweit korrekt
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    Das hört sich ja schon mal sehr gut an..
    Wie ist das denn nun eigentlich noch mal mit den Freibeträgen der Einkommenssteuer und den Freibeträgen der Gewerbesteuer? Sind diese Freibeträge jährlich? - also wenn ich bei der Einkommenssteuer beispielsweise im Jahr unter 7.235 Euro verdiene, dann muss ich die Einkommenssteuer doch nicht zahlen - soweit korrekt? Oder aber ist dies nur sozusagen ein Grundbetrag, der irgendwann im Laufe von Jahren überschritten werden kann, wenn sich die Umsätze summieren?

    Original geschrieben von hezen

    [...] Bedenke aber, dass bzgl. der Einkommenssteuer alle Deine Einkünfte zusammengerechnet werden - evtl. hast Du ja sonst noch welche?
    Zählen zu diesen Einkünften auch Unterhaltskosten, die meine Eltern zahlen? Quasi sowas wie Taschengeld? Und das Kindergeld hat aber mit den Einkünften nichts zu tun, muss also nicht auch noch dazu addiert werden?

  9. #9
    TP-Insider hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht
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    Freibetrag ESt = jährlich. Liegst Du unter diesen siebentausenirgendwasfuffzigeuro, zahlst Du keine.

    Unterhaltszahlungen der Eltern müssten wohl dazu zählen, denke ich. Allerdings wird das nur regelmäßige Unterhaltszahlungen betreffen, die auch nachweisbar sind (Überweisung). Wenn Dir Deine Eltern alle paar Monate mal' nen Fuffziger in bar zustecken, lässt sich das ja nicht nachhalten ... Bedenke aber, dass Zinseinkünfte (Sparbücher etc.) auch dazuzählen (allerdings gibt es da auch Freibeträge - das Thema ist mir aber nicht sonderlich geläufig, sorry).

    Das Kindergeld bekommen ja Deine Eltern, insofern tangiert es Dich nicht, was die ESt. angeht.

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  10. #10
    TP-Junior 2nd-hand macht alles soweit korrekt
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    Das heißt im Klartext, dass wenn man meine Eltern mir monatlich per Dauerauftrag 500 Euro aufs Konto überweisen, diese bei meinen Einkünften dazu gerechnet werden müssen? Bist du dir da auch wirklich sicher?

    Beim Kindergeld spielt das ja auch keine Rolle, sonst müssten ja rein theoretisch auch die Taschengelder, die Eltern an ihre Kinder zahlen versteuert werden.

  11. #11
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    Ich bin mir nicht sicher, weswegen ich auch
    müssten wohl dazu zählen, denke ich.
    schrieb. Mag sein, dass das außen vor bleibt. Suchfunktion im Forum und Google zu diesem Thema schon bemüht?

    Natürlich wird das Taschengeld von Kindern nicht versteuert. Aber selbige sind ja auch keine Erwerbstätigen, die Lohn- oder Einkommenssteuer zu entrichten hätten ... Bist Du aber selbständig, trifft das nicht mehr zu (vorbehaltlich der o. g. Grenzen, versteht sich).

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  12. #12
    TP-Junior 2nd-hand macht alles soweit korrekt
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    Na gut, dann werde ich mich diesbezüglich nochmal informieren.. also danke für die Beantwortung meiner Fragen, nun bin ich schon ein ganzes Stück weiter!

  13. #13
    TP-Insider hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht
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    Schau' auf jeden Fall nochmal rein, vielleicht findet sich ja noch jmd., der Dir bzgl. Unterhalts-Anrechnung eine fundierte Auskunft geben kann.

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  14. #14
    TP-Junior 2nd-hand macht alles soweit korrekt
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    ok, dann warten wir mal ab, ob jemand dazu noch mehr sagen kann..

  15. #15
    TP-Newbie Dieter macht alles soweit korrekt
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    2nd-Hand ist häufig Kommissionsgeschäft. Die Ware wird im Auftrag verkauft. Hier ist die Differenzbesteuerung anzusetzen. Lediglich die erhaltene Provision ist Umsatz. Bei der beschriebenen Kalkulation von 50% sieht so alles ein bischen freundlicher aus.

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