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Alt 23.08.2002, 01:10   #16
TP-Specialist
 
Benutzerbild von Jürgen
 
Registriert seit: Feb 2002
Ort: Wien
Jürgen bringt sich richtig einJürgen bringt sich richtig ein
Hi Holunda,

Ich hab den Schein auch, hier der Ablauf bei der Gründung eines Einzelunternehmens:

NEUFÖG = Neugründungsförderungsgesetz

Dieses Gesetz befreit dich unter anderem von allen Anmeldungsgebühren für dein Gewerbe.

Du gehst als Erstes zum Betriebsgründungsservice der Wirtschaftskammer Wien (1010, Stubenring 8 - 10). Im Erdgeschoss gibt es einen Stand, der heißt One-Stop-Shop. Dort kriegst du alle Formulare und "Gutscheine", mit denen du bei allen Stellen, die du dann aufsuchen musst, die Gebühren begleichen kannst.

Zu empfehlen ist vor der Gründung der "Gründerworkshop" an der selben Adresse, da setzt du dich 2 Stunden rein und die sagen dir, wie der Gründungsvorgang abläuft. Dazu musst du dich allerdings vorher Anmelden. Einfach bei der Wirtschaftskammer anrufen.

Wenn du das alles hinter dir hast, gehts zur eigentlichen Gründung, die läuft wie folgt ab:

1. Bezirkspolizei, dort holst du dir eine Strafregisterbescheinigung

2. Gewerbebehörde (Magistrat/Bezirksamt), dort beantragst du den Gewerbeschein, der ist dann ca. 2 Wochen danach abzuholen.

3. Briefkasten, dort wirfst du 2 vorgefertigte Briefe ein, die du vorher im One-Stop-Shop bekommst. Einen ans Finanzamt, einen für die GSVG.

4. Beim Finanzamt anrufen, denn die verschlampen den Brief garantiert, dann bekommst du Formulare zugeschickt, in denen du den geschätzten Jahresumsatz etc. angibst.

5. Bei der GSVG ebenfalls anrufen, denn die haben den Brief auch verschlampt

Es fallen keine Gebühren an, ledigtlich 2 x 51 Cent für die Briefmarken musst du berappen

Das geht also wirklich ratz-fatz und du bist Unternehmer. Da muss man der Österreichischen Bürokratie direkt gratulieren
Falls du noch detaillierte Fragen hast, kann ich dir gerne weiterhelfen.

Schönen Gruß,

Jürgen

Geändert von Jürgen (23.08.2002 um 01:15 Uhr).
Jürgen ist offline  


Alt 23.08.2002, 10:24   #17
TP-Veteran
 
Benutzerbild von holunda
 
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Oberau
holunda macht alles soweit korrekt
klingt alles recht machbar!
Nur:

Zitat:
Du gehst als Erstes zum Betriebsgründungsservice der Wirtschaftskammer Wien
. Wohl hoffentlich auch in Tirol oder?

Zitat:
Beim Finanzamt anrufen, denn die verschlampen den Brief garantiert


danke Jürgen du hast mir wirklich weitergeholfen ...
__________________
Gruß vom holu
holunda ist offline  
Alt 23.08.2002, 13:03   #18
TP-Specialist
 
Benutzerbild von Jürgen
 
Registriert seit: Feb 2002
Ort: Wien
Jürgen bringt sich richtig einJürgen bringt sich richtig ein
Zitat:
Original geschrieben von holunda
Wohl hoffentlich auch in Tirol oder?
Sorry, ich dachte fälschlicherweise, du bist irgendwo in der Nähe von Wien zu Hause.

Ich hoffe für dich, dass du dazu nicht nach Wien fahren musst - sonst muss ich mein Lob für die Österr. Bürokratie gleich wieder revidieren
Jürgen ist offline  
Alt 23.08.2002, 13:08   #19
TP-Veteran
 
Benutzerbild von holunda
 
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Oberau
holunda macht alles soweit korrekt
Zitat:
sonst muss ich mein Lob für die Österr. Bürokratie gleich wieder revidieren
Das würde ich sowieso machen
danke = erledgit
__________________
Gruß vom holu
holunda ist offline  
Alt 03.01.2003, 16:20   #20
TP-Veteran
 
Benutzerbild von holunda
 
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Oberau
holunda macht alles soweit korrekt
Habe gerade eine Email bekommen vom Gründerservice:

Zitat:
Wenn Sie sich im Bereich "Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik" oder auch als Werbegrafiker, Werbegrafikdesigner oder Werbeagentur selbständig machen wollen, brauchen Sie dazu keinen Befähigungsnachweis (keine speziellen Voraussetzungen), da dies freie Gewerbe sind.

Falls Sie vorher noch nie selbständig tätig waren, kommen Sie bitte zuerst zu uns in den Service-Point für Gründungsberatung (Wirtschaftskammer Tirol, Meinhardstraße 14, Innsbruck), damit wir Ihnen das Neugründungsförderungsformular (NEUFÖG) ausstellen können. Damit sind Sie dann gebührenbefreit bei der Anmeldung des Gewerbes bei der Behörde. (Befreiung von Stempelmarken-Gebühren, Anmeldekosten, Strafregisterauszug usw.)

Sie können auch nebenbei unselbständig tätig sein (als Angestellter). Detailinformationen erhalten Sie im Service-Point für Rechtsberatung ebenfalls bei uns in der Wirtschaftskammer (0512/5310-1111).

Sie haben auch die Möglichkeit, eine kostenlose Erstberatung (1 Stunde - mit einem Unternehmensberater od. auch Steuerberater) in Anspruch zu nehmen. (einfach anrufen! 0512/5310-2222).



Mit freundlichen Grüßen
Diese Mail hat mich schon verwirrt muss ich sagen.
Was heißt das jetzt? auf einmal doch keinen Gewerbeschein da freies Gewerbe?

Irgendwie werde ich immer noch Unwissender je länger ich drüber nachdenke, hoffe jemand von euch blickt noch durch

Alex
__________________
Gruß vom holu
holunda ist offline  
Alt 03.01.2003, 16:59   #21
TP-Senior
 
Registriert seit: Jul 2002
Ort: Wien
priamos macht alles soweit korrekt
nö, nö ...freies gewerbe heißt nur das du keinen BEFÄHIGUNGSNACHWEIS brauchst.
du brauchst für jedes gewerbe das du ausführen möchtest einen gewerbeschein aber für die nichtfreien brauchst du zusätzlich einen nachweis, dass du das auch wirklich kannst (meisterprüfer für tischler, elektriker, instalateur, gastgewerbeprüfung für gastronom...)

heiß für dich im klartext...kannst loslegen ohne beweisen zu müssen, dass du wirklich designen oder proggen kannst
priamos ist offline  
Alt 03.01.2003, 18:42   #22
TP-Veteran
 
Benutzerbild von holunda
 
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Oberau
holunda macht alles soweit korrekt
verstehe, wie wollen die ja auch irgendwas prüfen was eig noch nicht gelehrt wird. nungut, dann werde ich mich mal ran machen

danke
__________________
Gruß vom holu
holunda ist offline  
 

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