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20.01.2004, 14:45
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2004
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beratung
hi ihr
ich habe mal ne frage, eigendlich habe ich 10000000 fragen*g*
und zwar ... an welche stelle muss ich mich wenden um eine persönliche beratung zu bekommen.
ich will mich selbstständig machen, habe aber keine ahnung was ich wie wo und wann machen muss
ich hab auch schon das netz durchsucht, man findet ja auch einiges, aber dieses beamtendeutsch bringt mich zum durchdrehn
ich bräuchte mal jemanden der mir genau erklärt was ich zu tun habe, in einfachen kurzen sätzen *g* (soweit das möglich ist)
gibt es sowas auch kostenlos ?
noch was ...
kann man ein gewerbe rückwirkend anmelden?
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20.01.2004, 15:04
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#2
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2003
Ort: Palo Alto-Kalifornien-USA
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Hi,
also eine gute Anlaufstelle für eine persönliche Beratung ist immer die IHK vor Ort. Wenn du Glück hast, beiten sie sogar kostenlose Gründerseminare an.
Und sonst findet man im Internet, in Buchhandlungen und natürlich hier im TP-Forum eine Menge Informationen.
Soweit ich weiß, kann man ein Gewerbe auch rückwirkend anmelden. Natürlich sollte alles im Rahmen bleiben. Also besser kein Gewerbe rückwirkend für zwei Jahre anmelden.
Gruß
Markus
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20.01.2004, 15:16
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ???,
Zu -1- Beratung
Die meisten IHK's haben im Download-Bereich Ihrer Web-Präsenzen Leitfäden für angehende Gründer und darüber hinaus Existenzgründungsberater, die gezielt die Fragen von Gründern beantworten.
Von der Reihenfolge her ist es sinnvoll, sich zunächst einen dieser Leitfäden gründlich durchzulesen und aufkommende Fragen zu notieren, um danach mit einem Gründungsberater der IHK ein Gespräch zu führen, in dem man gezielt Fragen stellen kann.
Zu -2- Kosten
Die Gründungsberatung bei der IHK ist kostenlos, sie kann aber aus zeitlichen Gründen immer nur eine abstrakte Beratung sein, in der Idee und Vorgehensweise der Umsetzung besprochen und kurz analysiert werden können.
Wenn es um detaillierte Planungen und um rechtliche Fragen geht, dann sind Rechtsanwalt, Steuerberater und Unternehmensberater mit hinzuzuziehen und dann entstehen Kosten.
Existenzgründungs- und Existenzfestigungsberatungen werden aus verschiedensten Fördertöpfen anteilig subventioniert, die Höhe der Bezuschussung kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
Zu -3- Gewerbeanmeldung
Ein Gewerbe kann (muss !) auch rückwirkend angemeldet werden, wenn man es nicht tut, dann handelt es sich, streng genommen, um eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Gewerbeordnung.
Es kann sein, dass das Ordnungsamt eine Geldstrafe verhängt, dies kommt aber höchst selten vor.
So... wenn es jetzt vielleicht nicht mehr 10.000.000 Fragen sind, sondern nur noch 9.999.997 Fragen, dann hat das Posting schon ein klein wenig gebracht !
Viel Erfolg !
MfG
M. Grigo
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
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20.01.2004, 15:53
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#4
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TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2004
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ja super
das hat auf jeden fall geholfen  sehr sogar
ich werd mich gleich mal schlau machen wie das bei der örtlichen ihk aussieht, was die anbieten etc.
noch ne kleine frage zu dem rückwirkenden anmelden.
ich kann also beruhigt schon mal anfangen und dann das gewerbe erst im märz anmelden, ohne das das ordnungsamt mir ne strafe aufhalst ?
nochmal danke für die sehr schnelle und hilfreiche antwort!
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20.01.2004, 18:23
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#5
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ???,
Gewerbeanmeldung
Wie bereits gepostet... es ist eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie ein nicht angemeldetes Gewerbe betreiben... also... ein klares NEIN !
MfG
M. Grigo
__________________
I N F O:
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20.01.2004, 20:16
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#6
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TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2004
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ok danke, es war mir halt nicht ganz klar !!!
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