Halo zusammen,
ich überlege einen email newsletter an meine datenbank zu versenden. ich habe ca. 180 email adressen die in deutschland sind, die rechtlich o.k. ich habe das einverständniss des jeweiligen empfängers.
jetzt habe ich aber auch ca. 5000 email adressen aus dem ausland. kann mir jemand die aktuelle rechtslage schildern?
darf ich die einfach so versenden? selbstverständlich kann der empfänger über das script seine email adresse auch wieder austragen. im internet finde ich auch nur schwammige infos. einmal ist es erlaubt (national) und im nächsten urteil vom nächsten landgericht mal wieder verboten. da ich der firmen gerichtsstand in düsseldorf ist, kann ich mich doch an die rechtsprechung des olg in düsseldorf richten - oder?
wäre klasse von euch zu lesen! dankeschön
gruss marc e