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Alt 23.01.2004, 23:29   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2004
Dolphon macht alles soweit korrekt

Amt verweigert Gerbe anmeldung


Moin.

Ich habe da ein Problem mit der Gewerbe ameldung.
Das Amt genehmight mir nicht ein Gewerbe auf zumachen.
Ich war bereits dort, aheb den Schein mit einem Mitarbeiter ausgefüllt. Der sagte mir das er das seinen Chef vorlegt(ist auch geschehen) der würde dann darüber entscheiden ob er angenommen wird oder nicht. Wenn ich spätesten in 1 Woche nicths gehört habe, dann wäre er abgelehnt.
So ist es auch. ich hab nix gehört.
Man muss dazu sagen, als Gewerbe wollten wir "Duchfürhung von Tanz und Musik Veranstaltugnen" anmelden.
Vor etlichen Jahren gab es bei uns mal ne größere Party, wo es ne größere Schlägerei gab. Außerdem ist auch die Halle beschädigt worden(nicht durch Schlägerei)
Seitdem ist es ganz schwer eien GEnehmigung zu bekommen, solch eine Veranstaltugn durchzuführen, es sei den ein Verein oder ein kirchlicher Verein ist der Veranstalter.

Nun meine Frage, kann das AMt mir verbeiten ein solches Gewerbe aufzumachen.
Was kann man dagegen tun? Einfach in eine andere Gemeinde/Amt oder auch Großstadt gehen, wo einen keienr kennt und dort das Gewerbe aufmachen?

MFG

Dolphon
Dolphon ist offline  


Alt 24.01.2004, 00:55   #2
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Hallo,

grob gesagt würde ich sagen hier geht es im weiteren Sinne evt. um eine "Gaststättenkonzession" ....? An diese werden so ich mich erinnere härtere Ansprüche gestellt als an normale Gewerbeerlaubnisse ....

Aufgrund Deines Antrages auf Erteilung einer wie auch immer gearteten Gewerbeerlaubnis gibt es nur zwei Entcheidungen. Ja oder Nein. Ein Nein muß in irgendeiner Weise schriftlich fixiert werden. D.h. es muß ein schriftlicher Verwaltungsakt (so nennt man Entscheidungen gleich welcher Art bei Behörden - auch die zuteilung eines Kfz-Kennzeichens ist ein VA) erlassen werden. Gegen einen Verwaltungsakt gibt es das Mittel des Widerspruches (kann auch Einspruch heißen). Dieser ist so ich mich erinnere innert 4 Wochen nach Zustellung oder Verkündung des (meist) negativen VAs zu erheben, damit eine übergeordnete Behörde oder das VwG darüber entscheidet.

Du solltest Dich nochmal mit dem Amt in Verbindung setzen und auf einer schriftlichen Entscheidung Deines Antrages bestehen. Sofern dieses verweigert wird, gibt es dann wieder andere Rechtsmittel gegen eine "Nichtentscheidung".

Ich gehe mal davon aus das Du über 18 bist ...?

PS: wie bist Du eigentlich auf das TP gestoßen?

Thomas
::..Thomas..:: ist offline  
Alt 24.01.2004, 09:37   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2004
Dolphon macht alles soweit korrekt
Moin.
Jepp bin über 18. Durch googel und durch andere Foren bin ich auf TP aufmerksam geworden.
Werde mich dann mal nächste Woche zum Amt begeben und nachhacken.
Besten Dank für die Antwort.
Dolphon ist offline  
Alt 24.01.2004, 13:32   #4
TP-Senior
 
Registriert seit: Aug 2001
Ort: Bodensee
misterx macht alles soweit korrekt
Ich bin mir nicht ganz sicher,
aber ich kann mir nicht vorstellen das eine Gewerbeanmeldung abgelehnt werden kann.
Evt. mußt du das Vorhaben anders bezeichnen?
Aber du mußt ja die Möglichkeit bekommen auch Veranstaltungen in anderen Städten durchzuführen.

Was aber sicher ist das du Veranstaltungen anmelden und genehmigen mußt. Hier kann das Ordnungsamt die Veranstaltung verweigern.
Das sind aber 2 Paar Stiefel. Das hat nichts mit der Gewerbeanmeldung zu tun.
__________________
Achtung Mac Benutzer.
misterx ist offline  
Alt 24.01.2004, 14:31   #5
Super Moderator
 
Benutzerbild von Robert
 
Registriert seit: Dec 2000
Ort: Lüneburg
Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKERobert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKERobert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKERobert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
So würde ich das auch sehen misterx ...
Ich glaube du solltest da auf jeden Fall nochmal nachhaken Dolphon.

Gruß
Robert
__________________
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Robert ist offline  
Alt 29.01.2004, 23:42   #6
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2004
Dolphon macht alles soweit korrekt
So die Sache hat sich aufgeklärt. Die "Trottel" beim Amt haben das Falsche Geburstjahr eingetragen, und dadurch war ich noch keine 18.
Nur mal so ne Frage am Rande. wenn ich ne öffetnlcih Veranstaltung durchführe, wie sieht es da mit dem Jugendschutzgesetz aus, weil bei den Veranstaltungen wo ich war, bei mir in der Nähe, gab es entweder Bändchen, oder nur eine durchsage, und das wars.

MFG

dolphon
Dolphon ist offline  
Alt 30.01.2004, 00:29   #7
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
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Zitat:
Original geschrieben von Dolphon
und das wars.
ist der Praxis nach meiner Erfahrung auch die übliche Handhabe
Die Leute in den Ämtern bestehen nicht nur aus trotteligen Greisen. Zumindest einem Teil dort ist sehr bewusst, dass unser geltendes Jugendschutzgesetz zumindest in Hinsicht "Ausgehzeiten" arg antiquiert ist.
Deswegen wird es auch entsprechend gehandhabt ...
Thomas ist gerade online  
Alt 30.01.2004, 11:52   #8
TP-Senior
 
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Papenburg
Johannes ist auf einem guten Weg
Wenn es um den Jugenschutz geht wäre ich doch etwas vorsichtiger. Das Jugendamt macht bei uns in der Gegend immer mal wieder Prüfungen bei solchen Veranstaltungen. Wenn man gegen das Jugenschutzgesetz verstößt kann es sehr schnell sehr teuer werden.
Johannes ist offline  
 

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