folgendes:
unser
Festival hat als Träger einen Verein.
das Festival gibt es seit 1986 und dieses Jahr kommt das liebe Finanzamt jetzt
erstmalig auf die Idee, Steuererklärungen zu verlangen

und das dann gleich für 5 Jahre rückwirkend ...
Ein Verein hat 2 Arten Steuern zu zahlen:
Körperschaftssteuer (ähnlich der Einkommenssteuer, nur leider ohne jeglichen Freibetrag und in Höhe von pauschal 25% auf alle Gewinne)
da werden wir wohl nicht drum rum kommen, da das Festival aber ganz selten mal Gewinn gemacht hat, halten sich diese Zahlungen auch in Grenzen ...
aber laut Meinung des FA sind wir auch
umsatzsteuerpflichtig, da wir den Freibetrag von 32.500,- DM überschreiten
(ich bleibe bei DM, weil sich das rückwirkende Verfahren noch auf DM-Zeiten bezieht)
Das wäre für uns der Konkurs (auf alle Einnahmen nachträglich 16% zahlen und leider nur für einen Teil der Kosten abzugsfähige Belege vorhanden ...)
jetzt brachte mich jemand auf die
Kleinunternehmerregelung, die kann anscheinend wohl auch ein Verein in Anspruch nehmen.
und laut dieser KUR brauche ich keine Umsatzsteuer zu zahlen wenn:
im vergangenen Jahr der Umsatz unter dem Freibetrag lag und im laufenden Jahr der Umsatz
voraussichtlich unter 100.000,- DM bleibt.
umsatzsteuerpflichtig wird man also erst, wenn 2 Jahre hintereinander der Freibetrag überschritten wird ...
so, unser Gedanke jetzt:
das Festival findet im
2-Jahres-Rythmus statt, 100.000,- DM Umsatz sind nie überschritten worden. (im Schnitt so an die 50.000,- DM Umsatz)
also:
98: kein Festival, kein Umsatz, keine Steuer
99: war Festival, aber voraussichtlich unter 100.000 und Vorjahr = 0 = keine Steuer
00: kein Festival, kein Umsatz, keine Steuer
01: war Festival, aber voraussichtlich unter 100.000 und Vorjahr = 0 = keine Steuer
02: kein Festival, kein Umsatz, keine Steuer
usw...
ist dieser Gedanke richtig, kann man das dem FA verklickern?
