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Alt 27.01.2004, 23:23   #1
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Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
Cool

KUR mal anders ...


folgendes:

unser Festival hat als Träger einen Verein.
das Festival gibt es seit 1986 und dieses Jahr kommt das liebe Finanzamt jetzt erstmalig auf die Idee, Steuererklärungen zu verlangen
und das dann gleich für 5 Jahre rückwirkend ...

Ein Verein hat 2 Arten Steuern zu zahlen:
Körperschaftssteuer (ähnlich der Einkommenssteuer, nur leider ohne jeglichen Freibetrag und in Höhe von pauschal 25% auf alle Gewinne)
da werden wir wohl nicht drum rum kommen, da das Festival aber ganz selten mal Gewinn gemacht hat, halten sich diese Zahlungen auch in Grenzen ...

aber laut Meinung des FA sind wir auch umsatzsteuerpflichtig, da wir den Freibetrag von 32.500,- DM überschreiten
(ich bleibe bei DM, weil sich das rückwirkende Verfahren noch auf DM-Zeiten bezieht)

Das wäre für uns der Konkurs (auf alle Einnahmen nachträglich 16% zahlen und leider nur für einen Teil der Kosten abzugsfähige Belege vorhanden ...)

jetzt brachte mich jemand auf die Kleinunternehmerregelung, die kann anscheinend wohl auch ein Verein in Anspruch nehmen.
und laut dieser KUR brauche ich keine Umsatzsteuer zu zahlen wenn:
im vergangenen Jahr der Umsatz unter dem Freibetrag lag und im laufenden Jahr der Umsatz voraussichtlich unter 100.000,- DM bleibt.
umsatzsteuerpflichtig wird man also erst, wenn 2 Jahre hintereinander der Freibetrag überschritten wird ...

so, unser Gedanke jetzt:

das Festival findet im 2-Jahres-Rythmus statt, 100.000,- DM Umsatz sind nie überschritten worden. (im Schnitt so an die 50.000,- DM Umsatz)

also:
98: kein Festival, kein Umsatz, keine Steuer
99: war Festival, aber voraussichtlich unter 100.000 und Vorjahr = 0 = keine Steuer
00: kein Festival, kein Umsatz, keine Steuer
01: war Festival, aber voraussichtlich unter 100.000 und Vorjahr = 0 = keine Steuer
02: kein Festival, kein Umsatz, keine Steuer
usw...

ist dieser Gedanke richtig, kann man das dem FA verklickern?
Thomas ist gerade online  


Alt 27.01.2004, 23:48   #2
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BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo Thomas,

die KUR ist auch auf Vereine anwendbar, es gibt im Netz einige Fundstellen darüber und die Beispielrechnung ist ok.

Die Fundstelle stammt von folgender Seite:

http://www.vnr.de/vnr/unternehmensau...ipp_11115.html

MfG
M. Grigo

Änderung bei Kleinunternehmerregelung – das sollten Sie jetzt beachten

Die verbesserte Kleinunternehmerregelung ist auch für Vereine interessant. Der bisherige Grenzwert von 16.620 Euro wurde auf 17.500 Euro erhöht. Und das rückwirkend zum 01.01.2003. Unternehmer, aber auch Vereine, die nur geringe Umsätze tätigen, werden als Kleinunternehmer eingestuft.

Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer/Vereine, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von nun 17.500 Euro überstiegen hat, und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein.

Kommt die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung, muss der Verein auf seine Umsätze keine Umsatzsteuer erheben. Dies bedeutet, dass der Verein keine Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen muss, und damit auch gegenüber Dritten für seine erbrachten Leistungen keine Umsatzsteuer in den Rechnungen ausweisen darf. Im Gegenzug darf der Verein jedoch auch keinen Vorsteuerabzug bei seinen eingehenden Rechnungen durchführen.

Für Vereine, die hierauf nicht verzichten wollen, besteht die Möglichkeit, zur Umsatzsteuer zu optieren, und damit auf die oben angesprochene Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Diese Entscheidung bindet den Verein für 5 Jahre.
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

Anfragen bitte an unsere eMail!
BEBOUB ist offline  
Alt 27.01.2004, 23:51   #3
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buzzbomb macht alles soweit korrekt
hi,
hört sich alles nicht gut an, an einem steuerberater werdet ihr da glaube ich nicht drum rum kommen.
ich kriege das von unserem verein immer nur am rande mit, aber die schatzmeister müssen immer arg mit dem fa kämpfen und würden ohne steuerberater sang und klanglos untergehen.

mfg
__________________
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buzzbomb ist offline  
Alt 28.01.2004, 00:54   #4
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ok, die KUR ist mir im Prinzip schon klar

für echte Unternehmer halte ich sie nicht für sonderlich sinnvoll, in unserem Vereins-Fall macht sie dagegen richtig Sinn:

auf Einnahmeseite müssten wir alles versteuern, auf Kostenseite hat aber nur ein Teilbetrag ausgewiesene Vorsteuer (Gagen haben wenn überhaupt meist nur 7%, Lebensmittel für Catering auch nur 7% ...)
Es bliebe also auch bei null Gewinn immer eine Umsatzsteuerschuld ...

Meine Frage zielte eher auf den gedachten "Trick", dass man unter Ausnutzung des 2-Jahresrythmus trotz Überschreitung der Freigrenze (alle 2 Jahre) auf Dauer die KUR für sich in Anspruch nehmen kann ...

rein vom Sinn dieser Regelung würde ich das mit gesundem Menschenverstand verneinen.

aber Recht und Gesetz werden ja nicht unbedingt logisch befolgt ...
Thomas ist gerade online  
Alt 28.01.2004, 00:58   #5
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Ich denke es wird sich eben immer auf die Jahresgrenze ziehen auch wenn du das nur alle 2 Jahre machst.

Aber du weißt ja besser als ich, da würde ich jemand Fragen der sich damit auskennt oder die eben mit dem Finanzamt sprechen um evtl. eine Regelung zu bekommen. Kulturveranstaltung/Gemeinnützig usw. sollte ja schon irgendwie eine Möglichkeit bieten.
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Robert ist offline  
Alt 28.01.2004, 01:16   #6
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zugegeben stammt der Tipp von einem Stb., aber auch der ist sich etwas unsicher ...
Er zweifelt auch an dem Sinn einer solchen Regelung ...
Deswegen hier noch mal die Nachfrage, ist ja schon irgendwie strange
und nen Stb. jetzt wirklich beauftragen und bezahlen können wir nicht

gemeinnützig anerkannt sind wir bisher nicht (haben wir bewusst drauf verzichtet, um diesem ganzen Steuererklärungswahnsinn für eine mit öffentlichen Mitteln bezuschusste Non-Profit-Veranstaltung zu entgehen ... hat ja auch lange geklappt )

Gemeinnützigkeit werden wir jetzt wohl beantragen, unsere Satzung ist eh' schon passend formuliert.

Aber auch Gemeinnützigkeit ändert nichts an der Umsatzsteuerfrage ...

lediglich für die Körperschaftssteuer bringt das einen Freibetrag von 7500,- DM (Euro wohl ähnlich)

Thomas ist gerade online  
Alt 28.01.2004, 01:25   #7
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NA ja ein KUR ist schon sicherlich möglich.
Nur eben die Verteilung auf mehrere Jahre ...da sehe ich schwierigkeiten.

Aber zück mal das USTG und schau mal in § (frag mich jetzt nicht ) nach und lese dir das mal dazu durch.

Und sonst würde ich erstmal dem Finanzamt diese Idee unterbreiten und dann mal hören was da kommt.
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Robert ist offline  
Alt 29.01.2004, 21:34   #8
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gina macht alles soweit korrekt
hallo,

ist's in dtld wirklich so, dass sich gemeinnützige vereine nicht umsatzsteuerbefreien können?

weiss nur, dass in ö das finanzamt immer wieder mit sich reden lässt, die nehmen lieber den spatz in der hand, sozialversicherungen sind da viel härter. gibt auch steuerberater, die viel mit/ für vereine arbeiten

gina
gina ist offline  
Alt 29.01.2004, 21:47   #9
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Smile

wenn ich den Stb. richtig verstanden habe, fällt USt. auch bei gemeinnützigen Vereinen an ...
Bei der Körperschaftssteuer gibt es dann allerdings einen Freibetrag
(und man darf Spendenquittungen ausstellen, Geldbußen aus Gerichtsurteilen erhalten ...)

aber der Gedanken, dass unser Verein trotz Überschreitung des Freibetrages die KUR in Anspruch nehmen darf, scheint richtig zu sein

Habe heute mit einem USt.-Fachmenschen beim FA telefoniert (die Sachbeabeabeiterin fühlte sich überfordert ):
Der meinte, "so gesehen" könnten wir diese Regel für uns in Anspruch nehmen
Er will noch mal mit einem Kollegen drüber sprechen und ich soll morgen noch mal anrufen ...

sieht also gut aus
Thomas ist gerade online  
Alt 30.01.2004, 13:07   #10
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Thumbs up

jau, KUR nach §19 können wir in Anspruch nehmen

gerade definitiv vom FA bestätigt bekommen

der FA-Beamte ereiferte sich (verständlicherweise) etwas über das deutsche Steuerrecht.
Er meinte diese KUR gäbe es wg. EU-Richtlinie überall in der EU, aber diese merkwürdige Regelung, durch die sich das Schlupfloch bei Umsätzen nur alle 2 Jahre ergibt, hätte nur Deutschland

in allen anderen Ländern wäre einfach: wenn 17.500 € Umsatz überschritten dann USt-Pflicht und fertig.
Thomas ist gerade online  
 

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