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Thema: Jugendschutz

  1. #1
    TP-Newbie Norbi macht alles soweit korrekt
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    Jugendschutz

    Ich hab jetz schon einige Firmen durch, aber keine will Auskunft geben, vielleicht weiß ja jemand von Euch bescheid.

    Folgendes:
    Ich habe vor einen Webshop mit DVD´s zu betreiben und würde da auch gerne DVD´s FSK ab 18 verkaufen.
    Ist in diesem Fall eine Registrierung auf meiner Seite mit "Login" + "Password" ausreichend, oder benötigt der Webshop ein Schutz-System ähnlich "www.ueber18.de" ???

    Danke für Eure Mühe!


  2. #2
    TP-Junior Mecky macht alles soweit korrekt
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    Hallo Norbi,
    die Sache mit dem Jugendschutz ist recht verzwickt. Ich kenne die leidige Geschichte aus dem Bereich Computerspiele. Eine Kontrolle wie bei www.ueber18.de ist nicht ausreichend. Es gibt Software zum generieren von Personalausweisnummern. Die meisten der Computerspieleshops haben das Jugendschutzproblem so gelöst das Du Dich bei ihnen mit einer Kopie Deines Personalausweises registrieren mußt um für die FSK18 Artikel freigeschaltet zu werden. Die Lierferung der Ware erfolgt dann als "Eigenhändig" so das sie nur Du in Empfang nehmen kannst.

    Gruß! Mecky

  3. #3
    TP-Supporter Hardy macht alles soweit korrekt
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    hallo,

    aber auch das ist nicht ausreichend: Du musst mindestens zwei Ausweispapiere haben und Dir auch noch versichern lassen, dass diese auch tatsächlich von der Person sind. Das geht zum Beispiel, in dem Du Dir eine Einzugsermächtigung geben lässt, einen kleinen einzug machst, im Vewr.zweck eine Nummer angibst und nur mit dieser Nummer wird der Account freigeschaltet.
    Das einloggen geht dann mit Benutzername und Passwort, beides muss bei jedem Kunden unterschiedlich sein.

    Bei www.filmundo.de kannst Du Dir den Ablauf genau ansehen, die haben nämlich gerade von einem netten Mitbewerber einen auf den Deckel bekommen. Erspar Dir das, das ist teuer.

    Haken bei der Sache: Es meldet sich so kaum einer an, es sei denn, Du bist sehr bekannt.

    Viel Glück

    Hardy
    dont dream it, be it!

    Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.

  4. #4
    TP-Veteran ::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von ::..Thomas..::
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    May 2001
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    Hallo,

    interessant wird für Dich in diesem Sinne auch der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und dort die §§ 6 und 7 sein. Dieses Ding kennen zwar bis dato die Wenigstens - aber "Torheit schützt vor Abmahnung" nicht ...

    Thomas

  5. #5
    TP-NL Team smog macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von smog
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    Frag doch mal hier (www.usk.de) an.
    Die sollten das wissen und dir sicher Auskunft geben.
    es grüßt der smog

    kulturmagazin saubereingeschenkt
    http://saubereingeschenkt.de

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