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Thema: Konto, Handelsregister

  1. #1
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    Question Konto, Handelsregister

    Wie sieht es eigentlich mit einem Bankkonto für die Firma aus, wenn man nicht im Handelsregister eingetragen ist?
    Kann ich dann lediglich ein Firmenkonto auf meinen Namen eröffnen und beispielsweise keinen Phantasienamen, also den Namen der Firma in diesem Fall, nehmen?

    Welche Vorteile hat ein Eintrag im Handelsregister, welche Pflichten gehe ich dadurch ein und was kostet mich der "Spaß"?

    Vielen Dank schonmal im Voraus ;-)

  2. #2
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    Hallo,

    Zu -1- Konto
    Wenn Sie nicht im Handelsregister eingetragen sind, dann läuft das gewerbliche genutzte Konto auf Ihren Vor- und Zunamen.

    Eine ergänzende Berufsbezeichnung kann zwar angegeben werden, diese ist jedoch ohne Bedeutung, d.h. es ist sehr wahrscheinlich, dass die Bank eine nur auf die Berufsbezeichnung lautende Buchung nicht ausführt.

    Zu -2- Firma
    Mit Handelsregistereintragung gemäß § 2 HGB erlangt ein Gewerbetreibender die Kaufmannseigenschaft mit allen Rechten und Pflichten.

    Eine dieser Pflichten ist die Pflicht zur doppelten Buchführung, gemäß §§ 140 AO, 238 HGB, 240 HGB.

    Eines der Rechte ist das Recht fortan unter der Firma (Name des Kaufmanns) mit Ergänzung e.K. auftreten zu dürfen.

    MfG
    M. Grigo
    http://www.bebo-consulting.de
    I N F O:
    Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

    Anfragen bitte an unsere eMail!

  3. #3
    t-f
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    Und wie siehts mit einem Phanatsienamen aus? Der kann dann genommen werden und auch alles drüber laufen, oder?

  4. #4
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    Original geschrieben von t-f
    Und wie siehts mit einem Phanatsienamen aus? Der kann dann genommen werden und auch alles drüber laufen, oder?
    Original geschrieben von BEBOUB
    Hallo,

    Zu -1- Konto
    Wenn Sie nicht im Handelsregister eingetragen sind, dann läuft das gewerbliche genutzte Konto auf Ihren Vor- und Zunamen.

    Eine ergänzende Berufsbezeichnung kann zwar angegeben werden, diese ist jedoch ohne Bedeutung, d.h. es ist sehr wahrscheinlich, dass die Bank eine nur auf die Berufsbezeichnung lautende Buchung nicht ausführt.
    Meiner Erfahrung nach trifft das jedoch nicht auf alle Banken zu - in unserem Falle akzeptiert bspw. die Deutsche Bank die Zusatzbezeichnung/Phantasienamen nicht, die Sparkasse aber sehr wohl.

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