Hallo,
Zu -1- Konto
Wenn Sie nicht im Handelsregister eingetragen sind, dann läuft das gewerbliche genutzte Konto auf Ihren Vor- und Zunamen.
Eine ergänzende Berufsbezeichnung kann zwar angegeben werden, diese ist jedoch ohne Bedeutung, d.h. es ist sehr wahrscheinlich, dass die Bank eine nur auf die Berufsbezeichnung lautende Buchung nicht ausführt.
Zu -2- Firma
Mit Handelsregistereintragung gemäß § 2 HGB erlangt ein Gewerbetreibender die Kaufmannseigenschaft mit allen Rechten und Pflichten.
Eine dieser Pflichten ist die Pflicht zur doppelten Buchführung, gemäß §§ 140 AO, 238 HGB, 240 HGB.
Eines der Rechte ist das Recht fortan unter der Firma (Name des Kaufmanns) mit Ergänzung e.K. auftreten zu dürfen.
MfG
M. Grigo
http://www.bebo-consulting.de