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Alt 06.02.2004, 12:04   #1
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Der Baloo macht alles soweit korrekt
Question

Telearbeitsplatz - Was ist zu beachtenwegen Fördermittel vom AA?


Hi Zusammen,

wie ich ja schon in einem meiner vorhergegangen Postings schrieb macht die Firma in der ich seit 10 Jahren arbeite zum 31.03.2004 zu.
Das der Arbeitsplatz nicht gerade toll ist muß ich ja auch nicht erwähnen.

Nun habe ich ein Jobangebot was im Rahmen eines Telearbeitsplatzes realisiert werden würde. Vom Gefühl her hört sich für mich das alles sehr gut an, da ich aber bisher mit solchen Sachen noch überhaupt nichts zu tun hatte, benötige ich mal wieder Eure Hilfe.

Die Eckpunkte des Vertrags wären folgende:

Arbeitstage je Monat in den Firmenräumen mindesten 3, kann nach Rücksprache auf 10 im Bedarfsfall erhöht werden, jedoch nicht als dauerhaft.

Der AG zahlt dem AN für den privaten Arbeitsraum 8,50 €/m² nach Netto, bei Umzug ist das neue Arbeitszimmer dem AG vorher mitzuteilen.

Bereitschaftszeit ist an den Arbeitstagen von 10:30 bis 16:00 Uhr. Überstunden sind Wochenweise zu sammeln und nach Möglichkeit im Folgemonat in Freizeit abzugelden. Ist dies nicht möglich ist dem AG schriftlich dies mitzuteilen.

Der AG stellt dem AN entsprechende EDV und Zusatzgeräte zur Verfügung. Des Weiteren wird vom AG eine Pauschale für den Telefonschluss übernommen sowie alle Projekttelefonate inkl. aller firmenbezogener Gespräche. Diese sind schriftlich aufzuführen.

Die Anbindung an das Firmennetzwerk wird vom AG eingerichtet.


Soweit mal des Grundkonstrukt des Vertags, hört sch nach meinen Empfinden als Ernünftig an.

Ein Problem stellt sich jedoch. Da meine zukünftige Firma Fördermittel durch das Arbeitsamt/Arbeitsagentur in Anspruch nehmen will stellt sich nun folgende Frage. Welches AA ist nun für mich zuständig? Das in meinem Heimatort, oder das bei der Firma. Da sind die sich irgendwie selber nicht einig, denn auf Anfrage diesbezüglich haben bei den Schwarzen Peter von sich gewiesen. Außerdem muß ich erst mindesten 6 Monate Arbeitslos sein um überhaupt gefördert zu werden. Was ist das den für eine Logig?!?

Wenn dass das Ergebnis der Beratungen des Herrn Gerster waren, dann gute Nacht.


Für Eure Tipps bin ich sehr dankbar

Schönen Freitag und schönes WE

Der Baloo
__________________
"wer nichts verändern will, wird auch das verlieren, was er bewahren möchte."
- Gustav Heinemann -
Der Baloo ist offline  


Alt 06.02.2004, 12:52   #2
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Re: Telearbeitsplatz - Was ist zu beachtenwegen Fördermittel vom AA?


Zitat:
Original geschrieben von Der Baloo
Außerdem muß ich erst mindesten 6 Monate Arbeitslos sein um überhaupt gefördert zu werden. Was ist das den für eine Logig?!?

Wenn dass das Ergebnis der Beratungen des Herrn Gerster waren, dann gute Nacht.
Da geht es wohl um die "Beschäftigungshilfe". Diese gibt es in der Tat nur für Langzeitarbeitslose ( = 6 Monate oder mehr arbeitslos) und ist wirklich ganz interessant: Der Arbeitgeber bekommt je nach Fall/Verhandlungsgeschick/Sachbearbeiter 6 - 12 Monate lang 30 - 50% Lohnkostenzuschuss vom AA, wenn ein Langzeitarbeitsloser in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis eingestellt wird
Das hat auch nix mit Herrn Gerster zu tun, diese Förderung gibt es schon seit vielen Jahren in dieser Form

Ich denke mal, für dich müssen einfach andere Förderungsprogramme geprüft werden, welche es da gibt, bin ich aber leider überfragt
Thomas ist offline  
 

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