alles was teurer als 410 €
netto in der Anschaffung ist,
muss abgeschrieben werden nach AfA-Tabelle (Afa = Abschreibung für Anlagevermögen)
was unter 410 €
netto kostet und für sich alleine nutzbar ist (ein Bürostuhl z.B. ja, ein PC-Monitor hingegen jedoch nicht ...) kann ich direkt im Anschaffungsjahr zu 100% abschreiben (Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG))
siehe auch hier