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Alt 16.02.2004, 19:51   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2004
hightower macht alles soweit korrekt
Question

Wie "tricksen" um Gewinn gering zu halten?


Hallo,
da meine Schwester studiert und dafür als "Fördermittel" sogenanntes Bafög erhält, darf ich leider nur rund 140 € pro Monat verdienen. Würde ich mehr als rund 1700 €/Jahr verdienen, dann würden meiner Schwester die Fördermittel gestrichen und sie müsste vermutlich ihr Studium abbrechen

Ich selbst würde mir jedoch gerne ein Gewerbeschein holen, um Rechnungen schreiben zu dürfen und Dienstleistungen wie Webdesign und/oder Hosting anbieten zu können.
Deswegen stellt sich mir die Frage, ob es möglich ist durch Abschreibungen oder ähnlichem zumindest bis zum Sommer unter dieser Grenze von 140 € pro Monat zu bleiben, trotz Einnahmen, die vermutlich bei rund 400-600 € liegen werden.
Kaufe ich mir z.B. Software oder Büroartikel, die unter 410 € kosten, so kann ich die ja einfach als Ausgaben in der E/Ü-Rechnung kenntlich machen, richtig? Nur wenn ein Softwarepaket oder ein PC teurer als 410 € ist müsste ich es über 3 Jahre abschreiben lassen, kann mir pro Jahr also nur ein drittel des Kaufpreises abziehen lassen.
Nun gibt es aber auch bei diversen Händlern die Möglichkeit z.B. ein Notebook über z.B. 12 Monate in Raten zu bezahlen, welche dann ja unter 410 € liegen würden - könnte man die einzelnen Raten dann ohne Probleme als Ausgabe kenntlich machen und damit vom Gewinn sozusagen absetzen, damit ich unter jenem Freibetrag bliebe?

Fragen über Fragen Aber ich will mir das nochmal gründlich durch den Kopf gehen lassen...
Danke schonmal an alle, die sich den Text bis hierher durchgelesen haben und mir eventuell sogar weiterhelfen könnten =)

bye, hightower!
hightower ist offline  


Alt 16.02.2004, 20:10   #2
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
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Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
sorry, vielleicht etwas OT:

aber warum ist das BAFÖG deiner Schwester in Gefahr, wenn du Kohle verdienst?

Du bist als Bruder doch nicht unterhaltspflichtig ...
Die Höhe des BAFÖGs ist imho vom Einkommen der Eltern abhängig ...
Thomas ist offline  
Alt 16.02.2004, 20:15   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2004
hightower macht alles soweit korrekt
Jo, das hab ich mich auch gefragt Aber es wird anscheinend das komplette Familien"vermögen" berücksichtigt, und da ich auch zu dieser Familie gehöre bin ich sozusagen mit "dran"
Bin 18 Jahre, gehe noch auf die Schule und kriege deswegen auch noch Kindergeld - wenn meine Einnahmen + das Kindergeld über ein gewissen Betrag gehn, dann bekommen wir kein Bafög mehr, da meine Eltern dann nicht mehr für mich finanziell sorgen müssten und die Fördergelder für meine Sis werden gestrichen bzw. gekürzt (genauer kenn ich mich da auch nicht aus) - salopp ausgedrückt

bye, hightower
hightower ist offline  
Alt 16.02.2004, 23:07   #4
TP-Veteran
 
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doja ist auf einem guten Weg
nur so neben bei:
da soll mir mal einer erklären was der Schwachsinn soll ...

Dass deinen Eltern das Kindergeld gestrichen wird, wenn du mehr als ca. 7100 Euro/ Jahr verdienst, is klar und logisch.
Aber das ...
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der doja

doja ist offline  
Alt 16.02.2004, 23:34   #5
BFE
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2004
BFE macht alles soweit korrekt

Der Deal ...


.... mit dem Laptop auf raten klappt nicht.

Als GWG(GeringwertigeWirtschaftsgüter o.s.ä.) gelten nur Geräte die komplett und funktionsfähig nicht mehr als X€ kosten.
BFE ist offline  
Alt 16.02.2004, 23:55   #6
Super Moderator
 
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Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKERobert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKERobert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKERobert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Sorry, aber irgendwas stimmt hier nicht.
Jedenfalls kannst du mehr als 1700 EUR verdienen.
Das Kindergeld wird erst ab einem höheren Betrag gestrichen.

Es kann aber sein, dass wenn du zuviel "verdienst", dass dann deine Eltern natürlich mehr Förderung leisten können und daher das Bafög weniger wird. Aber ehrlich gesagt habe ich das Gefühl, dass du dich da noch nicht richtig informiert hast. Aber Bafög Berechnung ist auch wirklich ein wirkliches heißes und schweres Thema.

Gruß
Robert
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Robert ist offline  
Alt 17.02.2004, 08:15   #7
TP-Veteran
 
Benutzerbild von doja
 
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Ort: Niedernhausen (nähe FFM)
doja ist auf einem guten Weg
Zitat:
Original geschrieben von Robert
Sorry, aber irgendwas stimmt hier nicht.
Jedenfalls kannst du mehr als 1700 EUR verdienen.
Das Kindergeld wird erst ab einem höheren Betrag gestrichen.
siehe oben.
sollten 7188 Euro p.a. sein.
__________________
der doja

doja ist offline  
Alt 17.02.2004, 12:50   #8
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hightower macht alles soweit korrekt
Jain Ich kann euch leider auch nicht mehr mitteilen als das, was mir die "nette Frau vom Bafög" *g* mitgeteilt hat - und die hatte die ganzen Zahlen für unseren speziellen Einzelfall vorliegen

Doch nun wieder BTT: Wie schafft ihr es Ausgaben zu generieren, um unter den Freibeträgen zu bleiben? Was sollte man beachten? Was lässt sich relativ leicht abschreiben/absetzen?

Danke schonmal =)

bye, hightower =)

//edit:
Zitat:
Original geschrieben von Robert
Es kann aber sein, dass wenn du zuviel "verdienst", dass dann deine Eltern natürlich mehr Förderung leisten können und daher das Bafög weniger wird.
Jep, so ist das leider Wenn ich anstatt Schüler ne Lehre machen würde und Gehalt bekommen würde, wäre das Bafög auch hinfällig. Und in unserem kontreten Fall (da sind die Verdienste der Eltern usw. eingerechnet) ist das eben leider diese rund 140 €.
Deswegen steht meine Frage immer noch im Raum, was ihr als sinnvolle Ausgaben ansehen würdet, und was auch vom Finanzamt geduldet wird. Sei es Onlinekosten, Telefonkosten, Geschäftshandy (wie werden die letzen beiden anteilig berechnet?) oder sonstiges...

Geändert von hightower (17.02.2004 um 14:07 Uhr).
hightower ist offline  
Alt 18.02.2004, 23:17   #9
BFE
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2004
BFE macht alles soweit korrekt

Nur meine persönliche Meinung!!


Wer soviel Geld hat, das er aus den Förderrichtlinien fällt sollte es dabei belassen.
In Zeiten leerer Töpfe sollte die Mittel die für Förderungen zur Verfügung stehen auch denen zu Gute kommen die eine Förderung nötig haben.

Und...
... irgendetwas von der Steuer absetzen kann man nur wenn man auch Steuern zahlt.

Wer soll eigentlich das Bafög deiner Schwester bezahlen wenn sich alle um das Steuerzahlen drücken???

Wie gesagt, ist nur meine persönliche Meinung.
BFE ist offline  
Alt 18.02.2004, 23:40   #10
Super Moderator
 
Benutzerbild von Robert
 
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Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKERobert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKERobert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKERobert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Ich kann diese Meinung verstehen, auf der andere Seite sind diese Grenzen doch manchmal total bekloppt. Und eine Bafög Förderung ist immernoch ein zinloser Kredit.

Und in gewißer Weise wird auch eben dadurch die Möglichkeit unterdrückt sich geschäftlich zu entwickeln.

Im Endeffekt ist das ganze System wirtschafts- und gründerfeindlich. Jedenfalls für kleine Unternehmer, die sich was nebenbei verdienen wollen. Daher gibt es auch soviel Schwarzarbeit ..
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Robert ist offline  
Alt 19.02.2004, 14:52   #11
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Zitat:
Original geschrieben von Robert
Ich kann diese Meinung verstehen, auf der andere Seite sind diese Grenzen doch manchmal total bekloppt. Und eine Bafög Förderung ist immernoch ein zinloser Kredit.

Und in gewißer Weise wird auch eben dadurch die Möglichkeit unterdrückt sich geschäftlich zu entwickeln.

Im Endeffekt ist das ganze System wirtschafts- und gründerfeindlich. Jedenfalls für kleine Unternehmer, die sich was nebenbei verdienen wollen. Daher gibt es auch soviel Schwarzarbeit ..
Meine Rede Und ich werde durch das Bafög ja auch nicht gefördert - ganz im Gegenteil, sogar deutlich eingeschränkt. Es hilft nur meinen Eltern meiner Schwester so das Studium zu finanzieren. Ob ich jetzt ein bisschen Geld nebenher dazuverdiene entlastet meiner Meinung nach kein bisschen den Geldbeutel meiner Eltern...

BTT: Habe mich vielleicht falsch ausgedrückt mit "von der Steuer absetzen" - ich meinte damit viel eher, was ich als Ausgabe geltend machen kann ohne dass das Finanzamt meckert.

bye,
hightower!
hightower ist offline  
Alt 19.02.2004, 15:03   #12
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Zitat:
Original geschrieben von hightower
was ich als Ausgabe geltend machen kann ohne dass das Finanzamt meckert.
alle Kosten, die Betriebsausgaben sind
Investitionen, Tel., Online-Kosten, Fahrkosten, Wareneinkauf ... eigentlich fast alles.

Aber: ein Gewerbe muss gewinnorientiert sein. Wenn du über einen längeren Zeitraum immer wieder Abrechnungen mit lächerlichem Gewinn beim Finanzamt einreichst, werden die kritisch und fangen an zu prüfen ...
kann dann schnell passieren, dass dir dein "Gewerbe" als Hobby oder Liebhaberei oder Steuersparmodell ausgelegt wird und dir die Vorsteuerabzugsberechtigung gestrichen wird.

und dann bist du erst mal in der Uhr
Thomas ist offline  
Alt 19.02.2004, 15:55   #13
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2004
hightower macht alles soweit korrekt
Dann bin ich ja beruhigt
Klar bin ich bzw. mein Gewerbe gewinnorientiert, nur dieses Jahr wird mein Gewinn nur rund 1500 € sein - damit ich eben unter diesen Grenzen bleibe. Hoffe mal, dass die damit kein Problem haben

Danke für die Hilfe =)

bye, hightower
hightower ist offline  
Alt 26.02.2004, 00:27   #14
TP-Member
 
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Bremen
Standbye ist auf einem guten Weg
Lies dir mal folgendes durch, könnte vielleicht interessant für dich sein:

http://fm.rlp.de/Service/DOC/Steuern...ndung_2002.pdf

Guck bezüglich deiner Frage auf Seite 9. Da steht:

5.3 Ansparabschreibung bei Existenzgründung
Zur Förderung künftiger Investitionen in neue bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens können kleine und mittlere Unternehmen gewinnmindernde
Rücklagen bilden (die sog. Ansparabschreibung). Bei Existenzgründung kann von
der Ansparabschreibung in erweitertem Umfang Gebrauch gemacht werden.

MfG
Standbye
Standbye ist offline  
Alt 26.02.2004, 01:28   #15
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2004
hightower macht alles soweit korrekt
Vielen Dank, werd's mir mal durchlesen.
Habe unter http://focus.msn.de/D/DB/DBY/DBY09/DBY09B/dby09b.htm folgendes entdeckt:

Zitat:
Wenn ein Unternehmer zum Beispiel eine EDV-Anlage kauft, kann er sie im Rahmen der AfA (Absetzung für Abnutzung) abschreiben. Least er die Anlage, steht sie nicht im Anlagevermögen und kann somit auch nicht abgeschrieben werden. Die Leasingraten sind allerdings als Betriebsausgaben abzusetzen.
was ja genau das richtige für meinen Fall wäre.
Muss eigentlich zwingend jeder Artikel, der über 410 € kostet abgeschrieben werden? Wollte mir eigentlich ein Geschäftshandy mit Vertrag zulegen, wobei das gewünschte Gerät selbst mit Vertrag 499 € kosten würde... Kann man das einfach unter Telefonkosten abrechnen? Glaube kaum...

bye, hightower!
hightower ist offline  
 

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