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Alt 19.02.2004, 20:12   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Feb 2004
flobby macht alles soweit korrekt

Vormundschaftsgericht, was wollen die eigentlich wissen?


Hi,

ich bin 16 und würde gerne ein Gewerbe für einige Sachen anmelden.

Nun ich habe mich ja bissle erkundigt ( :) ) aber ich würde gerne wissen was die beim Vormundschaftsgericht von mir wollen und wie das abläuft was die fragen usw...

Ausserdem ob das klar geht, dass ich folgende sachen machen will:

Mediendesign
SMS-Dienste
mp3-handel
internetradio (also werbung denke ich mal)
Lans / Veranstaltungen (eintrittskosten)
edv-dienstleistungen (webspace, gameserver usw. usw.)

klar komische liste und lange, und letzendlich ist nicht sicher ob ich das wirklich mache habe es aber vor alles irgendwie zu tun.

also wie schauts aus achja und: wie guggt das aus wenn ein neuer einrag ins gewerbe soll davor nochmal Vormundschaftsgericht oder wie?


mfg flo
flobby ist offline  


Alt 19.02.2004, 23:30   #2
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2004
Sandory macht alles soweit korrekt

Vormundschaft


hallo,

kenne mich nicht wirklich aus. Aber Vormundschaftsgericht ist ja quasi Erziehungsberechtigenersatz. Also musst Du als 16-Jährige IMMER fragen. Rechtmässig gesehen wären Deine Geschäfte, was auch immer das ist, <<schwebend unwirksam>>.

Ich hoffe, dass ich zumindest ein wenig helfen konnte, obwohl ich mir nicht ganz sicher bin.

Gruß Sandory
__________________
Es gibt keine zweite Chance, einen ersten guten Eindruck zu hinterlassen.
Sandory ist offline  
Alt 20.02.2004, 15:54   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Feb 2004
flobby macht alles soweit korrekt

Re: Vormundschaftsgericht, was wollen die eigentlich wissen?


Zitat:
hallo,

kenne mich nicht wirklich aus. Aber Vormundschaftsgericht ist ja quasi Erziehungsberechtigenersatz. Also musst Du als 16-Jährige IMMER fragen. Rechtmässig gesehen wären Deine Geschäfte, was auch immer das ist, <<schwebend unwirksam>>.

Ich hoffe, dass ich zumindest ein wenig helfen konnte, obwohl ich mir nicht ganz sicher bin.

Gruß Sandory
naja ersatz ist bissle übertrieben, aber es ging ja hier um andere sachen

wäre schön wenn sich einer äussern kann mit ahnung... will seit nem halben jahr dahin nur hab nie gewusst was die eigentlich wollen wäre interesant, bevor mand a hingeht .

PS: bin 16 Jähriger tippfehler denke ich
flobby ist offline  
Alt 20.02.2004, 20:26   #4
TP-Junior
 
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Viernheim
marco249 macht alles soweit korrekt

re


Hallo,

du must beim Vormundschaftsgericht Schriftlich einen Antrag stellen.
Der sollten folgednes enthalten:

-Tätigkeitsfeld , sehr genaue beschreibung was du genau machst
- die kosten
- wie Zeitaufwendig das ganze ist
- welche risiken es geben könnte
- wie du derzeit in der schule stehst ( wenn du dieses Jahr eh sitzenbleibst weil du keine Zeit zum lernen hast .. )

Wie gesagt das ganze sehr detailiert aufführeren,
musst genau beschreiben was du machst.

Mein Schreiben hatte damals ca. 5 Seiten, hat ca. 3 Monaten gedauert bis ich eine antwort erhalten habe.

Ich würde sagen mit deinem tätigkeitsfeld hast du keine guten Chancen. Sieht so aus als ob du von jedem ein wenig machen willst, aber nichts richtig. Und mit der begrenzten Zeit eines Schülers, wirst du da nicht weit kommen.

Sollten noch fragen bestehen einfach hier antworten.

MfG

Marco
marco249 ist offline  
Alt 21.02.2004, 02:44   #5
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe

Re: Vormundschaft


Zitat:
Original geschrieben von Sandory
hallo,

kenne mich nicht wirklich aus.

.... warum antwortest Du dann ? Das hilft auch nicht weiter ....

Eine der ersten, wenn nicht sogar die einzige konkrete Antwort zu diesem Thema in den letzten Jahren, das schon ewig immer wieder angesprochen wird (wir empfehlen die TP-Suche) kam von Marco .... der scheint nicht nur wie 99,98 % der diesbezüglichen Fragesteller im TP davon geredet zu haben - sondern hat es als einer der ganz, ganz Wenigen auch durchgezogen.



Tschuldigung Jungs und Mädels - aber auf dieses Thema reagiere ich mittlerweile extrem gereizt - und das schon seit Jahren ....

Sollte mein Sohn mir irgendwann mal eine ähnliche Frage stellen - ich glaub' ich beiß in meinen Schreibtisch ....

Solltest Du in ein paar Wochen immer noch den entsprechenden Antrag stellen wollen .... zumindestens Word hat eine Rechtschreibüberprüfung ....

Von mir auf erledigt geschaltet .... !!!




Thomas

Geändert von ::..Thomas..:: (21.02.2004 um 02:51 Uhr).
::..Thomas..:: ist offline  
Alt 28.02.2004, 21:30   #6
TP-Newbie
 
Registriert seit: Feb 2004
flobby macht alles soweit korrekt

Re: re


Zitat:
Original geschrieben von marco249
Hallo,

du must beim Vormundschaftsgericht Schriftlich einen Antrag stellen.
Der sollten folgednes enthalten:

-Tätigkeitsfeld , sehr genaue beschreibung was du genau machst
- die kosten
- wie Zeitaufwendig das ganze ist
- welche risiken es geben könnte
- wie du derzeit in der schule stehst ( wenn du dieses Jahr eh sitzenbleibst weil du keine Zeit zum lernen hast .. )

Wie gesagt das ganze sehr detailiert aufführeren,
musst genau beschreiben was du machst.

Mein Schreiben hatte damals ca. 5 Seiten, hat ca. 3 Monaten gedauert bis ich eine antwort erhalten habe.

Ich würde sagen mit deinem tätigkeitsfeld hast du keine guten Chancen. Sieht so aus als ob du von jedem ein wenig machen willst, aber nichts richtig. Und mit der begrenzten Zeit eines Schülers, wirst du da nicht weit kommen.

Sollten noch fragen bestehen einfach hier antworten.

MfG

Marco
schreiben in form eines konzeptes oder gibts irgendeine art formular dafür??



und thomas... ich hab tp suche benutz aber noch fragen gehabt... darum dieser thread O_o
flobby ist offline  
 

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