mit den Neuwaren dass stimmt garantiert. Ausnahmen gibt es hier nicht, weil gesetzlich Festgesetzt.
Ich denke Neuwaren sind alle Waren ungenutzt und OVP sind.
Ich bezweifele aber die Angabe mit 1 Jahr für gebrauchte Dinge. IMO muß ich als Gewerbetreibener auch 2 Jahre geben, wenn ich einen Firmenwagen verkaufe. Daher immer der Frau / dem Mann überschreiben und die/der kann es kann verkaufen.
