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Alt 12.03.2004, 08:38   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2004
tp_kunde macht alles soweit korrekt
Question

Gewährleistung


Hallo nocheinmal liebe TP´ler,

ich habe noch eine Frage zu Gewährleistung:

Meinen Informationen zur Folge muß ein Gewerbetreibener auf Neuwaren eine Gewährleistung von 2 Jahren und auf Gebrauchtwaren auf 1 Jahr geben.

Zum einen würde ich gerne wissen ob das so richtig ist und immer gilt
und
zum zweiten was darunter genau zu verstehen ist, im Bezug auf Neu- oder Gebrauchtwaren.

Danke,

André
tp_kunde ist offline  


Alt 12.03.2004, 09:30   #2
spl
TP-Insider
 
Benutzerbild von spl
 
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
spl macht alles soweit korrekt
mit den Neuwaren dass stimmt garantiert. Ausnahmen gibt es hier nicht, weil gesetzlich Festgesetzt.

Ich denke Neuwaren sind alle Waren ungenutzt und OVP sind.

Ich bezweifele aber die Angabe mit 1 Jahr für gebrauchte Dinge. IMO muß ich als Gewerbetreibener auch 2 Jahre geben, wenn ich einen Firmenwagen verkaufe. Daher immer der Frau / dem Mann überschreiben und die/der kann es kann verkaufen.
__________________
Gruß Sebastian

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spl ist offline  
Alt 17.03.2004, 20:03   #3
TP-Senior
 
Benutzerbild von wildmieze
 
Registriert seit: Dec 2003
wildmieze ist auf einem guten Weg
öhmm .. muß ich tatsächlich auf meine bestickten t-shirts eine gewährleistung von 2 jahren geben?? .. auf was - daß es nicht einläuft (obwohl ich da ja nix für kann, ich kaufe sie ja selbst nur ein), oder daß die stickerei sich in wohlgefallen auflöst (wofür ich dann evtl. schon was könnte, obwohl es wohl zu 90% selbstverschulden durch falsche behandlung wäre) ..??

ging mir grad mal so im kopf rum

gruss
mieze
wildmieze ist offline  
 

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