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Thema: Gewährleistung

  1. #1
    TP-Junior tp_kunde macht alles soweit korrekt
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    Question Gewährleistung

    Hallo nocheinmal liebe TP´ler,

    ich habe noch eine Frage zu Gewährleistung:

    Meinen Informationen zur Folge muß ein Gewerbetreibener auf Neuwaren eine Gewährleistung von 2 Jahren und auf Gebrauchtwaren auf 1 Jahr geben.

    Zum einen würde ich gerne wissen ob das so richtig ist und immer gilt
    und
    zum zweiten was darunter genau zu verstehen ist, im Bezug auf Neu- oder Gebrauchtwaren.

    Danke,

    André

  2. #2
    spl
    spl ist offline
    TP-Insider spl macht alles soweit korrekt Avatar von spl
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    mit den Neuwaren dass stimmt garantiert. Ausnahmen gibt es hier nicht, weil gesetzlich Festgesetzt.

    Ich denke Neuwaren sind alle Waren ungenutzt und OVP sind.

    Ich bezweifele aber die Angabe mit 1 Jahr für gebrauchte Dinge. IMO muß ich als Gewerbetreibener auch 2 Jahre geben, wenn ich einen Firmenwagen verkaufe. Daher immer der Frau / dem Mann überschreiben und die/der kann es kann verkaufen.
    Gruß Sebastian

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  3. #3
    TP-Veteran wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von wildmieze
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    öhmm .. muß ich tatsächlich auf meine bestickten t-shirts eine gewährleistung von 2 jahren geben?? .. auf was - daß es nicht einläuft (obwohl ich da ja nix für kann, ich kaufe sie ja selbst nur ein), oder daß die stickerei sich in wohlgefallen auflöst (wofür ich dann evtl. schon was könnte, obwohl es wohl zu 90% selbstverschulden durch falsche behandlung wäre) ..??

    ging mir grad mal so im kopf rum

    gruss
    mieze

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