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13.03.2004, 16:50
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Ilmenau
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Fragen zum Anmeldungsformular
Hallo, leute!
Erstmal Grüße an Alle, ich bin neu hier
Ich habe am 1.03 ein Gewerbe angemeldet. Heute habe ich Post vom Finanzamt erhalten: "Fragebogen zur steuerlicher Erfassung"
So nun habe ich einige Fragen dazu, und hoffe dass ihr mir Helfen könnt:
Pkt. 17) u. 1 8 ) "Beginn der gewerblichen oder Freiberuflichen Tätigkeit" u. "Geschäftsjahr (Abschlusstag)".
Ja, gut, Beginn ist 1.03.04 aber was ist mit dem Abschlusstag gemeint?
Pkt. 20) Umsatzsteuer: "Berechnung nach vereinbarten Entgelten (Soll-Versteuerung) oder vereinnahmnten Entgelten (Ist-Versteuerung"
Was heißt das? Ist hier etwas die EinnahmenÜberschussRechnung gemeint? Denn ich habe niergendswo mehr im Formular eine Frage zu der Rechnungsart gefunden!
Pkt. 20) (Option): "Ich rechne mit einem voraussichtlichen Überschuss (Vorsteuer-Erstattungsbetrag) zu meinen Gunsten von mehr als 6,136€ und möchte von meinem Wahlrecht gemäß §18 Abs. 2a UStG zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen Gebrauch machen"
Und das verstehe ich überhaupt nicht! Ich muss doch sowieso im ersten Jahr die UStVoranmeldungen monatlich machen (stand hier irgendwo im Forum), was soll dann dieses Wahlrecht?
Pkt. 24) Höhe des Betriebsvermögens - bitte Eröffnungsbilanz oder Einzelaufstellung beifügen
Da ich im Handelsregister nicht eingetragen bin, muss ich doch keine Bilanzen erstellen, also gilt für mich die Einzelaufstellung. Aber wie sieht sowas aus? Als Neugründer habe ich z.Z. nichts außer vielleicht meinem Rechner und dem Geld aufm Konto. Aber gehört das überhaupt da rein, denn im prinzip kann man das auch als privatvermögen sehen, denn ich habe ja den PC bis jetzt privat genutzt?
Und noch etwas OT:
Was kostet es eigentlich, wenn ich gewisse Rechnungen vom Steuerberater erledigen lasse?
Geändert von jeff (13.03.2004 um 16:53 Uhr).
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13.03.2004, 22:18
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Pkt. 17) u. 1 8 ) "Beginn der gewerblichen oder Freiberuflichen Tätigkeit" u. "Geschäftsjahr (Abschlusstag)".
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Abschlusstag ist der 31.12 Es gibt Unternehmen die haben ein Abweichendes Geschäftjahr ! z.B. Landwirte. Deren Geschäftsjahr weicht vom normalen Kalenderjahr ab ! Dein Geschäftsjahr ist aber das Kalenderjahr
Zitat:
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Pkt. 20) Umsatzsteuer: "Berechnung nach vereinbarten Entgelten (Soll-Versteuerung) oder vereinnahmnten Entgelten (Ist-Versteuerung"
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Berechnung nach vereinbarten Entgelten bedeutet Du musst die Umsatzsteuer dann an das Finanzamt zahlen wenn Du Deine Leistung ausgeführt hast.
Berechnung nach vereinnahmten Entgelten bedeutet Du führst Deine Umsatzsteuer ans Finanzamt ab wenn Du das Geld von den Kunden bekommen hast ! Voraussetzung für die Ist-Versteuerung ist: Du bist entweder von der Buchführungspflicht befreit oder wenn Umsätze als Freiberufler getätigt werden oder wenn Dein Gesamtumsatz nicht mehr als 125.000 € beträgt (Westdeutschland)
Du solltest auf jeden Fall die Istbesteuerung wählen !! für den Fall das Deine Umsätze im ersten Jahr 125.000 € übersteigen sollten müsstest Du nächstes Jahr in die Sollbesteuerung wechseln. Allerdings würde sich das Finanzamt dann bei Dir melden.
Zitat:
Pkt. 20) (Option): "Ich rechne mit einem voraussichtlichen Überschuss (Vorsteuer-Erstattungsbetrag) zu meinen Gunsten von mehr als 6,136€ und möchte von meinem Wahlrecht gemäß §18 Abs. 2a UStG zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen Gebrauch machen"
Und das verstehe ich überhaupt nicht! Ich muss doch sowieso im ersten Jahr die UStVoranmeldungen monatlich machen (stand hier irgendwo im Forum), was soll dann dieses Wahlrecht?
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Diese Frage ist weiterhin nötig, da der Betriebseröffnungsbogen nicht nur für neue Unternehmer verwendet wird. Egal was Du dort angibts du wirst zur monatlichen Abgabe aufgefordert sofern Du nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst !
Zitat:
Pkt. 24) Höhe des Betriebsvermögens - bitte Eröffnungsbilanz oder Einzelaufstellung beifügen
Da ich im Handelsregister nicht eingetragen bin, muss ich doch keine Bilanzen erstellen, also gilt für mich die Einzelaufstellung. Aber wie sieht sowas aus? Als Neugründer habe ich z.Z. nichts außer vielleicht meinem Rechner und dem Geld aufm Konto. Aber gehört das überhaupt da rein, denn im prinzip kann man das auch als privatvermögen sehen, denn ich habe ja den PC bis jetzt privat genutzt?
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Wenn Du kein Betriebsvermögen hast bzw. wenn Du auch nichts aus dem Privatvermögen zu beginn Deiner Tätigkeit in den Betrieb eingelegt hast lässt Du das Feld einfach frei.
Zitat:
Und noch etwas OT:
Was kostet es eigentlich, wenn ich gewisse Rechnungen vom Steuerberater erledigen lasse?
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Darauf gibt es keine pauschale Antwort ! Aber jeder Steuerberater ist an die sogenannte Steuerberater Gebührenverordnung gebunden, die dem Steuerberater vorschreibt wieviel Geld er bei bestimmten Gegenstandswerten und Tätigkeiten maximal berechnen darf ! Du solltest einfach mal den einen odern anderen Steuerberater aufsuchen und Dir ein Angebot unterbreiten lassen.
Gruß Epic03
Jeder der sich das erste mal selbständig macht bzw. noch keine Erfahrungen auf diesem Gebiet hat sollte mit dem Betriebseröffnungbogen zum Steuerberater oder zum Finanzamt gehen ! man wird dann zu den einzelnen Positionen abgefragt und kann somit beim Ausfüllen auch keinen Fehler machen ! Empfehlenswert ist auch ein Existensgründungsgespräch das kostet auch nicht alle Welt und hilft einem von Anfang an den richtigen Kurs ein zu schlagen !
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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13.03.2004, 23:46
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Ilmenau
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Vielen Dank für deine Antworten. Du hast mir wirklich geholfen!
Ich hätte da noch eine Frage zu einem anderen Thema: Rechnungen
Ich habe jetzt schon 4 Kunden gefunden, und möchte schon Rechnungen erstellen, aber jedoch habe ich das Problem, dass ich noch keine Umsatzsteuernummer und keine Steuernummer habe, und diese müssen ja auf einer Rechnung stehen. Weißt du, wie lange die Erteilung dieser Nummern dauert und ob es möglich ist dies zu beschleunigen?
Und noch eine weitere Frage:
ich habe gelesen (IHK), dass nach den neuen Anforderungen des UStG "bei einer elektronisch übermittelten Rechnung müssen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sein"
Wie würde sowas in der Praxis aussehen? Ich meine, ich habe letztens eine Rechnung von united-domains bekommen und das war ja einfach eine HTML-Datei die ich genauso gut ändern könnte. Und da schreiben die auch noch: "Insbesondere genuegt diese Rechnung den Erfordernissen des § 14 Abs. 1 UStG."
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14.03.2004, 10:12
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Ich habe jetzt schon 4 Kunden gefunden, und möchte schon Rechnungen erstellen, aber jedoch habe ich das Problem, dass ich noch keine Umsatzsteuernummer und keine Steuernummer habe, und diese müssen ja auf einer Rechnung stehen. Weißt du, wie lange die Erteilung dieser Nummern dauert und ob es möglich ist dies zu beschleunigen?
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die Angabe der Steuernummer in Deinen Rechnungen kann ich Dir aus Datenschutzrechtlichen problemen nicht empfehlen. Den jder der sich nicht ganz Dumm anstellt kann über Deine Steuernummer informationen über Deinen steuerlichen Status beim Finanzamt in Erfahrung bringen. Daher solltest Du im Betriebseröffnungsbogen gleich eine Umsatzsteuer Identifikationnummer mit beantragen und nur die in Deinen Rechnungen verwenden.
Die Angabe der Steuer Nr. oder der USt Id Nr. hat nur Auswirkungen für den Rechnungsempfänger ! Sprich ist Dein Kunde Unternehmer darf er sich die Vorsteuer nicht ziehen wenn die Rechnung nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht ! Auf die Steuer Nr. bzw. USt Id Nr. bezogen gilt dies aber erst ab Juli 2004.
Beschleunigen kannst Du die Erteilung der USt Id Nr. in dem Du Dir vom Finanzamt bestätigen lässt das Du als Unternehmer geführt wirst und dann direkt beim Finanzamt in Sarlouise anrufst ! dann geht das in den meisten Fällen innerhalb von ein paar Stunden ! Der schriftwechsel kann nämlich sehr unterschiedlich sein und auch ein paar Wochen dauern.
Wenn Du nur Privatpersonen als Kunden hast (zur Zeit) würde ich aber auf den Aufwand verzichten und meine Rechnungen erstmal ohne Steuer Nr. oder USt Id schreiben.
Zitat:
Und noch eine weitere Frage:
ich habe gelesen (IHK), dass nach den neuen Anforderungen des UStG "bei einer elektronisch übermittelten Rechnung müssen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sein"
Wie würde sowas in der Praxis aussehen?
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§ 14 Abs. 3: Bei einer auf elektronisch übermittelten Rechnung müssen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sein durch:
eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz oder
elektronischen Datenaustausch (EDI), wenn in der Vereinbarung über diesen Datenaustausch der Einsatz von Verfahren vorgesehen ist, die die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten gewährleisten, und zusätzlich eine zusammenfassende Rechnung auf Papier oder unter den Voraussetzungen der Nummer 1 auf elektronischem Weg übermittelt wird.
Beim elektronischen Geschäftsverkehr ist unter Offline Umsätzen und Online Umsätzen zu unterscheiden:
Offline Umsäzte = Kunde bestellt Online, die tatsächliche Lieferung läuft aber über den normalen Weg (Versand des Gegenstandes)
Online Umsätze = Es handel sich um eine reine Dienstleistung deren Leistungserbringung auf elektronischem Weg erfolgt.
ich geh mal davon aus das Du Offline Umsätze tätigst !! Also schick Deine Rechnungen einfach normal per Post an Deine Kunden zusammen mit der Ware.
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14.03.2004, 11:21
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Ilmenau
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Na genau das ist ja mein Problem: alle diese Kunden sind Unternehmer und wollen eine richtige Rechnung haben!
Und ich mache Online Umsätze - ich verkaufe Werbung im Internet. Im Prinzip könnte ich also, um den Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, die Rechnungen einfach per Post versenden, oder? Aber ist natürlich nicht die beste Lösung... Wie müsste das denn online nach dem Gesetz aussehen? Würde es denn z.B. reichen, wenn ich an die Kunden eine PDF-Datei versende? Denn die kann man ja nicht so ohne weiteres ändern?
Und danke nochmal für deine Antworten, mir wird langsam einiges klar.  Und ich glaube das hier wird mein Lieblingsforum für die nächste Zeit sein. 
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14.03.2004, 11:30
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#6
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Ilmenau
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Ahm... Und noch eine Frage habe ich vergessen:
was kann denn daran so schlimm sein, wenn der kunde sich über mich informieren darf (wg. Steuernummer)? Welche Daten bekommt er genau? Und was kann das für Auswirkungen haben?
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14.03.2004, 11:33
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#7
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Dokumentenqualität von Rechnungen per E-Mail
Bisher erfüllt eine Rechnung per E-Mail nicht die Voraussetzungen eines Dokuments. Deshalb ist kein Vorsteuerabzug nach § 15 UStG möglich. Durch das am 14.7.2000 vom Bundesrat verabschiedete Steuersenkungsgesetz wurde dies geändert.
Ab dem 1.1.2002 wird auch eine mit einer digitalen Signatur versehene versehene elektronische Abrechnung als Rechnung gelten. Eine digitale Signatur ist hier eine mit einem privaten Signaturschlüssel erzeugtes Siegel, das an digitale Daten gekoppelt ist.
Dazu gehört ein öffentlicher Schlüssel, der mit einem Signaturschlüsselzertifikat einer Zertifizierungsstelle oder der Behörde nach § 3 des Signaturgesetzes versehen ist, den Inhaber des Signaturschlüssels und die Unverfälschtheit der Daten erkenne lässt (§2 Signaturgesetz).
Voraussetzung für die Anerkennung als Urkunde ist, daß die Finanzverwaltung jederzeit unangemeldet Zugriff auf die elektronischen Daten nehmen kann und diese gegen nachträgliche Eingriffe gesichert sind. Damit die die Finanzämter aber nicht gleichzeitig Zugriff auf die elektronische Buchführung nehmen können, soll durch das späte Inkrafttreten am 1.1.2002 den Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, die Zugriffsmöglichkeiten auf steuerlich relevante Daten beschränken.
Auszüge aus: UStB 2000 S. 195; Hauffe SteuerNews 10/2000 S.13f.
Das hier hilft vieleicht bei der Umsetzung hxxp://www.glossar.de/glossar/1frame.htm?http%3A//www.glossar.de/glossar/z_verschluessel.htm
zu Deiner zweiten Frage ! Ich wette das wenn ich Deine Steuernummer wüsste und beim Finanzamt anrufen würde das ich rausbekommen würde wie Hoch Dein Einkommen der letzen Jahre war und ob Du regelmäßig Deine Steuern bezahlst oder nicht !! Wie evt. Konkurenz mit diesem Wissen umgehen könnte musst Du selber abschätzen !! Es geht aber bei meinem Hinweis erstmal nur um die Möglichkeit des Missbrauchs !! das heißt ja nicht das es auch regelmäßig missbraucht wird ! Außerdem haben die Finanzbeamten Anweisung sich mit gewissen Fragen Gewissheit über den Anrufer zu verschaffen. Obwohl ich da sagen kann das es noch nicht so gut hinhaut mit unsere Beamten *G*
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Geändert von Epic (14.03.2004 um 12:09 Uhr).
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14.03.2004, 15:44
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Ilmenau
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Also heißt das im Prinzip, dass die meisten Internet-Anbieter auf dem Markt es falsch machen? Ich habe noch nie eine verschlüsselte Rechnung erhalten! Die meisten Anbieter versenden Rechnungen als normale HTML-Dateien oder höchstens als PDF...
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14.03.2004, 15:51
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#9
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
Original geschrieben von jeff
Die meisten Anbieter versenden Rechnungen als normale HTML-Dateien oder höchstens als PDF...
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eben ... das denke ich auch immer
haben die (z.B. 1&1) das in ihren AGB festgelegt, dass ich pdf-Rechnungen per mail akzeptieren muss?
und: ich habe einen wirklich korrekten und peniblen Steuerberater, und der bekommt reichlich selbst ausgedruckte pdfs von mir als Betriebsausgabenbelege (vor allem Hosting- und domain-Kosten) zum Buchen.
Er hat diese noch nie bemängelt ...
oder liegt es daran, dass ich die einfach ausdrucke?
Die Buchungs-Beträge stimmen natürlich dann immer mit den bargeldlosen Buchungen überein (Kontoauszug = "Urkunde")
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14.03.2004, 16:02
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#10
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Ganz wichtig ist immer eins *G* das sind alles nur formalien !! ich habe noch keinen Prüfer kennen gelernt der mit solchen Kleinigkeiten ein Problem hatte ! Schließlich kann man auch sehen das wirklich Betriebsausgaben getätigt worden sind oder Einnahmen !! Es ist nur halt so das die teoretische Möglichkeit besteht solche fehler zu bemängeln !! Vorstellen kann ich mir das aber in der Praxis wirklich nicht ! Da hätten die Prüfer aber viel zu tun LOL und an die ganzen Widersprüche und Klagen der Steuerpflichtigen möchte ich gar nicht denken !! Deutschland ist nunmal ein § Land und muss alles bis ins kleinste geregelt haben ! Genauso unwahrscheinlich ist für mich das die Prüfer die neuen Rechnungslegungsvorschriften für den Vorsteuerabzug so knallhart bemängeln werden wie es sich lt. Gesetz anhören mag ! mal abgesehen davon sind einige Punkte auch überhaupt nicht überprüfbar ! Allerdings bei evt. Querprüfungen ein gutes Ordnungsmerkmal !
Gruß Epic03
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14.03.2004, 17:13
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#11
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Ilmenau
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Also ich habe mal eine mail an united-domains geschrieben, mal sehen was die dazu sagen.
Also, ich werde dann meine Rechnungen vorerst als pdf-Dateien erstellen, denn eine andere Möglichkeit kann ich mir nicht vorstellen. Und später.... vielleicht sagt mir dann die IHK noch was dazu
Nochmal danke für die Antworten!
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14.03.2004, 20:59
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#12
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Ilmenau
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Ich habe da aber trotzdem noch eine Frage dazu:
in dem vorher angesprochenen Formular habe ich keine Felder für Gewinnermittlungsart (also Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz) und die Umsatzsteuer-Option gefunden, obwohl sie eigentlich drin sein müssten. (Ich habe im Internet ein ähnliches Formular gefunden, und dort war alles dabei....)
Was mache ich jetzt? Muss ich das irgendwie zusätzlich dem Finanzamt mitteilen, oder bekomme ich noch ein Formular zum Ausfüllen? Was meint ihr?
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15.03.2004, 12:32
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#13
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Also da bin ich überfragt, mir ist bisher kein Betriebseröffnungsbogen untergekommen wo nicht nach der Gewinnermittlungsart und der Umsatzsteueroption gefragt wurde !
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06.04.2004, 20:42
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#14
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Ilmenau
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Ja, also ich habe es dann auf einem Sonderblatt noch zusätzlich angegeben.
Danke für eure Hilfe
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