 |
| Hinweise |
Willkommen im TP-Hilfe-Forum!Dies ist ein Forum zu den Themen Photoshop, Dreamweaver, Flash, Selbständigkeit und mehr, in dem Du Hilfe, Anleitung oder eine Lösung zu Deinen Problemen erhältst. Aktuell bist Du in unseren Foren als Gast mit reinen Leserechten unterwegs. Wenn Du Dich registrierst, kannst Du eigene Themen verfassen, deine Frage stellen und privat mit anderen TPlern kommunizieren. Weitere Foren werden zugänglich, und Du wirst – falls gewünscht – per Mail über neue Beiträge informiert. Die Registrierung ist schnell und kostenlos. Sollten bei der Registrierung Fragen auftauchen, reicht ein Klick in unsere Hilfe - Häufig gestellte Fragen oder eine kurze Mitteilung an das Support-Team. Viel Spaß bei Traum-Projekt.com |
13.03.2004, 20:10
|
#1
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Leipzig
|
Abschreibung
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Verbuchung einer Abschreibung (ohne USt):
Ich habe ein Laptop, dieses möchte ich in das Gewerbe übernehmen, also Private Sacheinlage
--> Sachvermögen/ Büroeinrichtung: Laptop 1500 Euro an Privateinlage/ Sacheinlage: Laptop 1500 Euro
Nun möchte ich (lauf Afa) den Laptop über drei Jahre abschreiben, wie verbuche ich das erste Jahr und wie merke ich mir (wo schreibt man sich dies gewöhnlich auf) dass ich noch zwei Jahre den Laptop abschreiben kann?
Danke für die Antwort(en),
Robert
|
|
|
13.03.2004, 21:21
|
#2
|
|
TP-Veteran
Registriert seit: Nov 2003
Ort: Graz > all
|
Also wann hast du denn den Laptop in Betrieb genommen. Im ersten oder im 2. Halbjahr?
|
|
|
13.03.2004, 21:41
|
#3
|
|
TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
|
Die erste Buchung ist schon mal Ok !
wie man die Abschreibung berechnet ist auch ganz einfach !
Beispiel Lineare Afa !! (es gibt noch andere Abschreibungsarten)
Anschaffung oder Einlage per 1.1.04 (ab 2004 Entfällt die allgemeine Vereinfachungsregelung für die Abschreibung von Wirtschaftsgütern die im ersten halbjahr angeschafft oder eingelegt wurden).
AK 1.500,00 € netto
ND 3 Jahr
Afa Art Liniear
entspricht 33,33% Afa pro Jahr
1.500,00
- Afa 1. Jahr 500,00
- Afa 2. Jahr 500,00
- Afa 3. Jahr 499,00
Restwert 1,00 € bleiben als Erinnerungswert stehen.
Diese informationen werden in einem Anlagenverzeichnis eingetragen welches jedes Jahr zu aktualisieren ist ! hatte ich ja auch schon ein paar mal erwähnt !
Noch ein Hinweis zum Einlagwert:
Der Einlagewert wird in der Praxis zwar häufig geschätzt, aber korrekt wäre die Abnutzung wie oben bis zum Tag der Einlage zu berechnen und dann den Restwert ins Betriebsvermögen ein zu legen !
Sprich angenommen das Notbook wurde am 1.1.04 gekauft und soll zum 1.1.05 ins BV eingelegt werden, dann wäre der Einlagewert 1.500,00 - 1. Jahr Afa 500,00 = 1.000,00 €
Ansonsten würde ich Dir empfehlen mal die Suchmaschine googel.de zu benutzen und Dich in diese Themen ein zu lesen !! Es ist mir nämlich nicht möglich Dir alles so zu erklären ohne das sich für Dich immer wieder neue Fragen aufwerfen ! Dafür ist die ganze Sache "Buchhaltung" zu komplex ! das kann man nicht innerhalb von ein paar Stunden lernen ! Außerdem gibt es ganz oft unterschiedliche methoden etwas zu berechnen oder zu buchen um unterschiedliche Wirkungen zu erzielen ! ich kann nicht, aber müsste um hier nichts falsches zu schreiben sämtliche Außnahmen und eventualitäten anreissen und das würde Dir nicht helfen und den andern Usern auch nicht, weil dann niemand von Euch mehr wüsste wie nun was geht *G* dafür gibt es dann glücklicherweise Steuerberater oder Buchhaltungsbüros die einem diese arbeit abnehmen.
Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
________________________
Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
|
|
|
13.03.2004, 22:06
|
#4
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Leipzig
|
wie man abschreibungen berechnet habe ich schon gelernt, mir geht es vielmehr darum wie man diese nun verbucht.
logischer weise würde ich so weiter buchen:
Abschreibung BGA an BGA
(Aufwands an Bestandskonto)
wie sieht denn solch ein Anlageverzeichniss aus?
PS: ich google heute schon den ganzen tag um zu lernen :-)
|
|
|
13.03.2004, 22:26
|
#5
|
|
TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
|
Buchung !
Abschreibung Sachanlagen / an Bestandskonto
wie ein Anlagenverzeichnis aussieht ....
so z.B.
hxxp://www.akademie.de/img/assets/1010/6272_anlagenspiegel3.gif
Sorry hab auf die schnell nix besseres gefunden *G*
wie es aussieht ist aber eigentlich egal, hauptsache es sind alle wichtigen Informationen enthalten !
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
________________________
Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
|
|
|
13.03.2004, 22:31
|
#6
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Leipzig
|
habe soeben ein anlageverzeichniss mit lexware erstellt, ist sehr einfach gewesen (das programm macht ja auch alles alleine...)
|
|
|
15.03.2004, 14:01
|
#7
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Leipzig
|
zu welchem Zeitpunkt verbucht man eigentlich eine Abschreibung, am ende des GJ (31.12.) ?
Wie geht man da vor, schaut man in das Anlageverzeichniss und überprüft was man alles abschreiben kann?
Danke
|
|
|
15.03.2004, 14:15
|
#8
|
|
TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
|
Du kannst die Afa Buchhalterisch erfassen zu dem Zeitpunkt wo sie anfällt ! z.b. Monatlich buchen ........ oder einmal im Jahr ....... je nachdem wie hoch die Gesamtafa ist würde ich sie mtl. Buchen um eine möglichst genaues Betriebsergebniss zu erhalten.
Zitat:
|
Wie geht man da vor, schaut man in das Anlageverzeichniss und überprüft was man alles abschreiben kann?
|
da versteh ich die Frage irgendwie nicht ..... im Anlagenverzeichnis hast Du doch die Afa ermittelt die Du pro Jahr buchen kannst ! die Buchwerte lt. Anlagenverzeichnis müssen am Ende des Jahres mit den Kontensalden aus der Fibu übereinstimmen.
Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
________________________
Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
|
|
|
15.03.2004, 14:19
|
#9
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Leipzig
|
Okay, ich teile die jährliche Abschreibung durch 12 und kann sie jeden Monat (am Anfang, Ende oder Mitte) buchen.
Die zweite Frage meine ich so:
es kann ja sein dass ich es mal vergesse ein Alangegut abzuschreiben, also möchte ich jedes mal wenn ich was abschreiben möchte in das Anlageverzeichniss schauen und überprüfen was ich alles abschreiben kann.
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Thema bewerten |
|
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:43 Uhr.
|
 |