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Thema: Abschreibung

  1. #1
    TP-Senior Robert K. macht alles soweit korrekt
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    Abschreibung

    Hallo,

    ich habe eine Frage bezüglich der Verbuchung einer Abschreibung (ohne USt):

    Ich habe ein Laptop, dieses möchte ich in das Gewerbe übernehmen, also Private Sacheinlage
    --> Sachvermögen/ Büroeinrichtung: Laptop 1500 Euro an Privateinlage/ Sacheinlage: Laptop 1500 Euro

    Nun möchte ich (lauf Afa) den Laptop über drei Jahre abschreiben, wie verbuche ich das erste Jahr und wie merke ich mir (wo schreibt man sich dies gewöhnlich auf) dass ich noch zwei Jahre den Laptop abschreiben kann?

    Danke für die Antwort(en),

    Robert

  2. #2
    fiu
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    Also wann hast du denn den Laptop in Betrieb genommen. Im ersten oder im 2. Halbjahr?

  3. #3
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Die erste Buchung ist schon mal Ok !

    wie man die Abschreibung berechnet ist auch ganz einfach !
    Beispiel Lineare Afa !! (es gibt noch andere Abschreibungsarten)
    Anschaffung oder Einlage per 1.1.04 (ab 2004 Entfällt die allgemeine Vereinfachungsregelung für die Abschreibung von Wirtschaftsgütern die im ersten halbjahr angeschafft oder eingelegt wurden).


    AK 1.500,00 € netto
    ND 3 Jahr
    Afa Art Liniear
    entspricht 33,33% Afa pro Jahr

    1.500,00
    - Afa 1. Jahr 500,00
    - Afa 2. Jahr 500,00
    - Afa 3. Jahr 499,00
    Restwert 1,00 € bleiben als Erinnerungswert stehen.

    Diese informationen werden in einem Anlagenverzeichnis eingetragen welches jedes Jahr zu aktualisieren ist ! hatte ich ja auch schon ein paar mal erwähnt !

    Noch ein Hinweis zum Einlagwert:

    Der Einlagewert wird in der Praxis zwar häufig geschätzt, aber korrekt wäre die Abnutzung wie oben bis zum Tag der Einlage zu berechnen und dann den Restwert ins Betriebsvermögen ein zu legen !

    Sprich angenommen das Notbook wurde am 1.1.04 gekauft und soll zum 1.1.05 ins BV eingelegt werden, dann wäre der Einlagewert 1.500,00 - 1. Jahr Afa 500,00 = 1.000,00 €

    Ansonsten würde ich Dir empfehlen mal die Suchmaschine googel.de zu benutzen und Dich in diese Themen ein zu lesen !! Es ist mir nämlich nicht möglich Dir alles so zu erklären ohne das sich für Dich immer wieder neue Fragen aufwerfen ! Dafür ist die ganze Sache "Buchhaltung" zu komplex ! das kann man nicht innerhalb von ein paar Stunden lernen ! Außerdem gibt es ganz oft unterschiedliche methoden etwas zu berechnen oder zu buchen um unterschiedliche Wirkungen zu erzielen ! ich kann nicht, aber müsste um hier nichts falsches zu schreiben sämtliche Außnahmen und eventualitäten anreissen und das würde Dir nicht helfen und den andern Usern auch nicht, weil dann niemand von Euch mehr wüsste wie nun was geht *G* dafür gibt es dann glücklicherweise Steuerberater oder Buchhaltungsbüros die einem diese arbeit abnehmen.

    Gruß Epic03
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  4. #4
    TP-Senior Robert K. macht alles soweit korrekt
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    wie man abschreibungen berechnet habe ich schon gelernt, mir geht es vielmehr darum wie man diese nun verbucht.

    logischer weise würde ich so weiter buchen:

    Abschreibung BGA an BGA

    (Aufwands an Bestandskonto)

    wie sieht denn solch ein Anlageverzeichniss aus?

    PS: ich google heute schon den ganzen tag um zu lernen :-)

  5. #5
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Buchung !

    Abschreibung Sachanlagen / an Bestandskonto

    wie ein Anlagenverzeichnis aussieht ....

    so z.B.

    hxxp://www.akademie.de/img/assets/1010/6272_anlagenspiegel3.gif

    Sorry hab auf die schnell nix besseres gefunden *G*

    wie es aussieht ist aber eigentlich egal, hauptsache es sind alle wichtigen Informationen enthalten !
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  6. #6
    TP-Senior Robert K. macht alles soweit korrekt
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    habe soeben ein anlageverzeichniss mit lexware erstellt, ist sehr einfach gewesen (das programm macht ja auch alles alleine...)

  7. #7
    TP-Senior Robert K. macht alles soweit korrekt
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    zu welchem Zeitpunkt verbucht man eigentlich eine Abschreibung, am ende des GJ (31.12.) ?
    Wie geht man da vor, schaut man in das Anlageverzeichniss und überprüft was man alles abschreiben kann?

    Danke

  8. #8
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    Du kannst die Afa Buchhalterisch erfassen zu dem Zeitpunkt wo sie anfällt ! z.b. Monatlich buchen ........ oder einmal im Jahr ....... je nachdem wie hoch die Gesamtafa ist würde ich sie mtl. Buchen um eine möglichst genaues Betriebsergebniss zu erhalten.

    Wie geht man da vor, schaut man in das Anlageverzeichniss und überprüft was man alles abschreiben kann?
    da versteh ich die Frage irgendwie nicht ..... im Anlagenverzeichnis hast Du doch die Afa ermittelt die Du pro Jahr buchen kannst ! die Buchwerte lt. Anlagenverzeichnis müssen am Ende des Jahres mit den Kontensalden aus der Fibu übereinstimmen.

    Gruß Epic03
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  9. #9
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    Okay, ich teile die jährliche Abschreibung durch 12 und kann sie jeden Monat (am Anfang, Ende oder Mitte) buchen.

    Die zweite Frage meine ich so:
    es kann ja sein dass ich es mal vergesse ein Alangegut abzuschreiben, also möchte ich jedes mal wenn ich was abschreiben möchte in das Anlageverzeichniss schauen und überprüfen was ich alles abschreiben kann.

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