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Das Finanzamt möchte von Dir folgende Unterlagen haben:
Vorausgesetzt Dein Betriebsfinanzamt ist auch das Wohnsitzfinanzamt (Dein Wohnsitz ist in der selben Gemeinde wie Dein Geschäftsbetrieb)
Umsatzsteuererklärung
Einkommensteuererklärung mit Gewinnermittlung nach §4 (3) und falls Sachanlagen vorhanden auch mit einem Anlagenverzeichniss
Belege für die Gewinnermittlung müssen nicht eingereicht werden.
Gewerbesteuererklärung muss teoretisch auch abgegeben werden wenn Du Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielst, aber da Deine Gewinne wohl eh weit unter dem Freibetrag liegen werden kann dies vernachlässigt werden.
Bedenke das eine eventuelle Umsatzsteuer Nachzahlung die sich aus der Erklärung ergeben kann innerhalb eines Monats nach abgabe der Erklärung fällig ist und nicht erst wenn Du einen Aufforderung vom Finanzamt bekommst !
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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