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Alt 14.03.2004, 17:41   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2003
felixschm macht alles soweit korrekt
Question

Pflichten zum Jahresende


Hallo,
hab hier schon einige Threads durchgelesen und auch hier und dort was brauchbares finden können. Eine wichtige Frage blieb bisher jedoch noch unbeantwortet.
Und zwar habe ich im Dezember (2003) ein Gewerbe angemeldet. Es ist ein Einzelunternehmen und ich hab auf die Klein-Unternehmer-Regelung verzichtet.
Worum es mir jetzt geht ist welche Unterlagen ich zur Jahreserklärung ans Finanzamt abgeben muss?
Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung ist klar (das Formular dazu hab ich mir bereits über's Internet runtergeladen). Ich dachte man müsse z.B. dem Finanzamt sämtliche Belege des Jahres zur Prüfung vorlegen oder kommt das nur bei Steuerprüfungen vor, die vom Finanzamt festgelegt werden? Wie sieht aus mit einer Einnahme/Überschuss-Rechnung oder BWA? Was will das Finanzamt alles von mir haben?
Bitte helft mir weiter. Ich will nicht länger im Ungewissen tappen und der 31. Mai kommt näher. Je früher ich den Krempel hinter mir hab um so besser ist es. Vielen Dank schon im vorraus!
felixschm ist offline  


Alt 14.03.2004, 19:07   #2
TP-Veteran
 
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Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Das Finanzamt möchte von Dir folgende Unterlagen haben:

Vorausgesetzt Dein Betriebsfinanzamt ist auch das Wohnsitzfinanzamt (Dein Wohnsitz ist in der selben Gemeinde wie Dein Geschäftsbetrieb)

Umsatzsteuererklärung
Einkommensteuererklärung mit Gewinnermittlung nach §4 (3) und falls Sachanlagen vorhanden auch mit einem Anlagenverzeichniss
Belege für die Gewinnermittlung müssen nicht eingereicht werden.
Gewerbesteuererklärung muss teoretisch auch abgegeben werden wenn Du Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielst, aber da Deine Gewinne wohl eh weit unter dem Freibetrag liegen werden kann dies vernachlässigt werden.

Bedenke das eine eventuelle Umsatzsteuer Nachzahlung die sich aus der Erklärung ergeben kann innerhalb eines Monats nach abgabe der Erklärung fällig ist und nicht erst wenn Du einen Aufforderung vom Finanzamt bekommst !

Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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Epic ist offline  
Alt 14.03.2004, 19:46   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2003
felixschm macht alles soweit korrekt
Zitat:
Gewerbesteuererklärung muss teoretisch auch abgegeben werden wenn Du Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielst, aber da Deine Gewinne wohl eh weit unter dem Freibetrag liegen werden kann dies vernachlässigt werden.
Gut, Gewinne liegen eindeutig unter dem Freibetrag, gerade weil ich ja auch erst im Dezember angefangen habe, aber was bedeutet "Einkünfte aus Gewerbebetrieb"? Hört sich für mich jetzt wie ganz reguläre Einnahmen an, die man eben mit seiner Tätigkeit so erwirtschaftet...
felixschm ist offline  
Alt 14.03.2004, 19:58   #4
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Das Finanzamt unterscheidet 7 Einkunftsarten:

Gewinneinkünfte:
Ek aus Land und Forstwirtschaft
Ek aus Gewerbebetrieb
EK aus selbständiger Tätigkeit (Freiberufler)

Überschusseinkünfte:
Ek aus nicht selbständiger arbeit
Ek aus Vermietung und Verpachtung
Ek aus Kapitalvermögen
sonstige Einkünfte

Dein Betrieb wird in eine dieser Einkunftsarten eingeordnet ! und das wäre bei Dir Ek aus Gewerbebetrieb ! Denn Du hast ja geschrieben, das Du ein Gewerbe angemeldet hast (Gewerbeschein)

Gruß Epic03
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Epic ist offline  
Alt 14.03.2004, 21:14   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2003
felixschm macht alles soweit korrekt
Ah, ich verstehe!
Danke für die präzisen Informationen!
felixschm ist offline  
 

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