TP Underground Lounge 07/08
-


Hinweise


 
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 15.03.2004, 09:33   #1
TP-Senior
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Leipzig
Robert K. macht alles soweit korrekt

"Vorlaufkosten"


Hallo,

ich habe mir vor einem Monat einen PC gekauft, den ich jetzt in mein Gewerbe übergehen lassen möchte, das Gewerbe habe ich anfang März zugelassen.
Muss ich den PC als Privateinlage verbuchen oder kann ich ihn irgendwie als "Vorlaufkosten" verbuchen (Rechnung ist auf meinen Namen ausgestellt)?
Falls es die Möglichkeit mit den Vorlaufkosten gibt, wie lange/ welcher Zeitraum vor der Gewerbeanmeldung kann man solche Kosten geltend machen?

Vielen Dank für die Antwort(en)

Robert

PS: vielleicht kann mir das jemand noch Anhand Gesetzes Texte belegen?
Robert K. ist offline  


Alt 15.03.2004, 12:58   #2
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Grundsatz: Eine Gewinnermittlung § 4 (3) EStG wird nach dem Zufluss Abflussprinzip erstellt ! Das heißt Betriebseinnahmen und Ausgaben werden dann erfasst wenn Geld fließt !

Im Rahmen einer Betriebseröffung fallen regelmäßig Ausgaben bzw. Anschaffungen für den geplanten Betrieb bereits im Vorfelde an (vor Gewerbeanmeldung) Da wir in Deinem Fall nicht das Problem haben das zwei verschiedene Wirtschaftsjahre betroffen sind kannst Du den Pc ohne weiteres am Tag der Gewerbeanmedlung in den Betrieb einlegen und Dir auch die Vorsteuer ziehen ! Korrekt wäre es für die Ausgaben vor Betriebseröffnung eine gesonderete Gewinnermittlung zu erstellen, aber das wird in der Praxis wg. der fehlenden Auswirkung häufig vernachlässigt !

Wenn Du Dich jetzt fragst wie lange diese Vorbereitungszeit ist, dann kann ich Dir da nur sagen das sie nicht festgelegt ist und vom Einzelfall abhängig ist ! Die Vorsteuer wäre allerdings dann nicht mehr abzugsfähig wenn die Anschaffung deutlich vor der entsprechenden Vorbereitungszeit getätigt wurde und ursprünglich auch für das Privatvermögen gedacht war !

Wie Du siehst ist die ganze Sache nicht 100%ig geregelt, deshalb erspar ich mir auch die Angabe der § die sich insbesondere aus dem EStG ergeben was die Betriebsausgaben angeht und aus dem Umsatzsteuergesetzt für die VSt.

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Epic ist offline  
 

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Business allgemein > Archiv
"Vorlaufkosten" "Vorlaufkosten"
« Pflichten zum Jahresende | Kontenrahmen »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:28 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67