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Grundsatz: Eine Gewinnermittlung § 4 (3) EStG wird nach dem Zufluss Abflussprinzip erstellt ! Das heißt Betriebseinnahmen und Ausgaben werden dann erfasst wenn Geld fließt !
Im Rahmen einer Betriebseröffung fallen regelmäßig Ausgaben bzw. Anschaffungen für den geplanten Betrieb bereits im Vorfelde an (vor Gewerbeanmeldung) Da wir in Deinem Fall nicht das Problem haben das zwei verschiedene Wirtschaftsjahre betroffen sind kannst Du den Pc ohne weiteres am Tag der Gewerbeanmedlung in den Betrieb einlegen und Dir auch die Vorsteuer ziehen ! Korrekt wäre es für die Ausgaben vor Betriebseröffnung eine gesonderete Gewinnermittlung zu erstellen, aber das wird in der Praxis wg. der fehlenden Auswirkung häufig vernachlässigt !
Wenn Du Dich jetzt fragst wie lange diese Vorbereitungszeit ist, dann kann ich Dir da nur sagen das sie nicht festgelegt ist und vom Einzelfall abhängig ist ! Die Vorsteuer wäre allerdings dann nicht mehr abzugsfähig wenn die Anschaffung deutlich vor der entsprechenden Vorbereitungszeit getätigt wurde und ursprünglich auch für das Privatvermögen gedacht war !
Wie Du siehst ist die ganze Sache nicht 100%ig geregelt, deshalb erspar ich mir auch die Angabe der § die sich insbesondere aus dem EStG ergeben was die Betriebsausgaben angeht und aus dem Umsatzsteuergesetzt für die VSt.
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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