Zitat:
|
Thomas schrieb: Preisangabe: inkl. Mehrwertsteuer bei KU
|
EDIT Sorry während ich den Beitrag geschrieben habe hat Thomas richtig gestellt wie es sein muss ! ich lass das hier aber mal trotzdem zur Richtigstellung stehen ! Gruß Epic03
Ein Kleinunternehmer, der die Regelung des § 19 Umsatzsteuergesetz in Anspruch nimmt, darf in seinen Rechnungen weder Umsatzsteuer gesondert ausweisen, noch den Steuersatz angeben. Ein solcher unberechtigter Umsatzsteuerausweis hätte zur Folge, dass die offen ausgewiesene Steuer geschuldet wird und an das Finanzamt abzuführen ist, der Leistungsempfänger diese Steuer aber dennoch nicht als Vorsteuer geltend machen kann.
Beispiel: Ein Kleinunternehmer verkauft Waren für insgesamt 116 Euro an einen anderen Unternehmer (kein Kleinunternehmer). In der Rechnung weist er einen Nettobetrag von 100 Euro und Umsatzsteuer in Höhe von 16 Euro aus. Der Kleinunternehmer muss die ausgewiesene Umsatzsteuer von 16 Euro an das Finanzamt zahlen; der Käufer kann diesen Betrag nicht als Vorsteuer geltend machen.
Wer sonst noch Fragen zu Rechnungsstellung hat soll mal hier gucken:
hxxp://www.steuerrecht.org/pdf/knepper.pdf
hxxp://www.ey.com/global/download.nsf/Germany/STH_Die_neue_Rechnung/$file/Rechnung.pdf
http://www.traum-projekt.com/html/tr...euer-teil2.php
Leider wird ins fast sämtlicher Literatur nur von der zu Unrecht ausgewiesenen Umsatzsteuer berichtet. Dies kann den schluss zulassen das damit der gesondert ausgewiesene Umsatzsteuerbetrag gemeint ist. Damit ist aber sowohl der USt Satz, also auch der Betrag gemeint !!! Kleinunternehmer geben also nur den Rechnungsbetrag an und nicht den Wortlaut incl. 16 Umsatzsteuer. Das wäre auch von der logischen seite her nicht korrekt ! zwar ist die Umsatzsteuer des Lieferranten enthalten, aber der Kleinunternehmer hat ja nicht unbedingt Umsatzsteuer auf seinen Gewinnaufschlagsatz eingerechnet ! Ein dauerhafter Kleinunternehmer wird seinen Gewinn meiner Einschätzung nach nämlich ohne USt kalkulieren
Gruß Epic03