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16.03.2004, 07:05
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Leipzig
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AGB, Impressum, Preisangaben, Rechnung
Hallo,
wie haben bei einem onlineShop AGB, Impressum, Preisangaben und Rechnungen auszusehen, wenn der Gewerbetreibende die KU anwendet?
Vielen Dank,
Robert
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16.03.2004, 10:55
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Hallo,
ob Du AGB verwenden willst, hängt davon ab. Sofern keine AGB verwendet werden gelten die allgemeinen Regeln des BGB.
Bei Onlineshops gilt in der Regel das Fernabasatzgesetz, somit sollte auch ein Hinweis auf das Widerrufsrecht erfolgen (vor Absendung der Bestellung). Verwendest Du AGB muß der Kunde die Möglichkeit haben sich diese vor Abschluß des Kaufes herunterladen können.
Impressum - steht im Portal genug dazu.
Preisangabe: inkl. Mehrwertsteuer
Rechnung: sofern es sich um einen B2C Shop handelt normal: Rechnungsteller, Anschrift, Datum, Artikel, Betrag.
Thomas
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16.03.2004, 11:31
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Leipzig
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Danke für die Atnwort,
nur eines verwirrt mich:
Zitat:
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Preisangabe: inkl. Mehrwertsteuer
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als KU darf ich doch keine USt erheben, warum weis ich auf diese dann hin?
Danke
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16.03.2004, 11:52
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Als KU kannst Du gegenüber Unternehmern die UStr. nicht gesondert ausweisen. Die Preise beinhalten dennoch die Ustr. die Dir von Deinen Lieferanten in Rechnung gestellt worden ist.
Die Preisangabe bezieht sich auf die Preisangabe in Deinem Shop bei den einzelnen Artikel lauf PAngV. Dort sind die Preise incl. UStr. anzugeben. Beispiel: 1 DIN A4 Heft kariert, 1,25 ? incl. UStr.
Thomas
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16.03.2004, 11:58
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2004
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Zitat:
Original geschrieben von ::..Thomas..::
Die Preise beinhalten dennoch die Ustr. die Dir von Deinen Lieferanten in Rechnung gestellt worden ist.
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Und wie ist das bei Dienstleistungen, die kaufe ich ja nicht ein??
DoubleBig
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16.03.2004, 12:02
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#6
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Leipzig
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Auf deine Diensteistung wird, im fall dass du kein KU bist, eine Steuer auf den durch dich geschaffenen Wert erhoben. (früher Mehrwert)
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16.03.2004, 12:08
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2004
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Zitat:
Original geschrieben von Robert K.
Auf deine Diensteistung wird, im fall dass du kein KU bist, ...
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ja... aber wenn ich KU bin... ??
soll ich dann immer dazuschreiben, dieser artikel enthält ustr....
und bei anderen.. garnichts ?? auf der rechnung schreibe ich's ja auch nicht....
ich habe bisher immer geschreiben: Alle Preise sind Endpreise.
DoubleBig
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16.03.2004, 12:11
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#8
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Leipzig
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Zitat:
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Die Preise beinhalten dennoch die Ustr. die Dir von Deinen Lieferanten in Rechnung gestellt worden ist.
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und den Teil welchen ich geschaffen habe:
Lieferanten Nettopreis: 10
L Brutto: 11,60
--> 1,60 USt (Forderung an FA)
Einkaufspreis Netto: 10 +
durch mich geschaffener Wert 10
= verkaufspreis netto: 20
--> 3,20 Ust (an FA)
in diesen Nettoverkaufspreis sind 10 vom Lieferanten und 10 durch mich geschaffen, also 20.
Wenn ich jetzt als KU schreiben würde 23,20 inkl USt ist auch meine USt erfasst, in Höhe von 1,60.
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16.03.2004, 12:12
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Leipzig
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Zitat:
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ja... aber wenn ich KU bin... ??
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Genau das habe ich ja auch gefragt (Ursprungsfrage)...
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16.03.2004, 12:24
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2004
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Zitat:
Original geschrieben von Robert K.
Lieferanten Nettopreis: 10
L Brutto: 11,60
--> 1,60 USt (Forderung an FA)
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Forderung an FA Fällt ja bei KU weg....
Zitat:
Einkaufspreis Netto: 10 +
durch mich geschaffener Wert 10
= verkaufspreis netto: 20
--> 3,20 Ust (an FA)
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An FA fällt ja weg weil Ust. befreit....
meine rechnung würde demnach so aussehen:
Brutto Einkauf: 11,60 EUR
durch mich geschaffener Wert 10,00 EUR
Endpreis: 21,60 EUR
Enthält die Ust. vom Einkauf, und dauf den Rest keine.
Kommt das irgendwie hin, oder bin ich jetzt total verwirrt ???
DoubleBig
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16.03.2004, 12:42
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#11
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Bevor wir hier diese unendlichen Rechnungen weiterführen: Verkaufst Du an Unternehmer oder an Private ....?
Selbst bei Dienstleistungen an Unternehmer enthlten die Preise Mehrwertsteuer - geht ja gar nicht anders und wenn ist es dein Problem:
Deine Dienstleistung = Wert 100 Euro - zzgl. 16 % = 116 Euro. Rechnung an Unternehmer 116 Euro ohne Ausweis der Ustr. Du gibst dann in Deiner Einkommensteuererklärung 116 Euro Einnahme an, die entsprechend komplett versteuert wird. Wenn Du auf die KU verzichten würdest, dann würdest in der Steuererklärung 100 Euro als zu versteuerndes Einkommen angeben.....
Vielleicht wird es ja so klar....
Thomas
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16.03.2004, 13:00
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#12
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2004
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Zitat:
Original geschrieben von ::..Thomas..::
Bevor wir hier diese unendlichen Rechnungen weiterführen: Verkaufst Du an Unternehmer oder an Private ....?
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beides
Zitat:
Selbst bei Dienstleistungen an Unternehmer enthlten die Preise Mehrwertsteuer - geht ja gar nicht anders und wenn ist es dein Problem:
Deine Dienstleistung = Wert 100 Euro - zzgl. 16 % = 116 Euro. Rechnung an Unternehmer 116 Euro ohne Ausweis der Ustr. Du gibst dann in Deiner Einkommensteuererklärung 116 Euro Einnahme an, die entsprechend komplett versteuert wird. Wenn Du auf die KU verzichten würdest, dann würdest in der Steuererklärung 100 Euro als zu versteuerndes Einkommen angeben.....
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Muss ich denn die 16 % draufrechnen, ist ja eigentlich nur mein Gewinn ich kann ja auch um 16 EUR günstiger anbieten, denn die 16 EUR muss ich ja nicht abführen, egal an wen ich verkaufe....
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16.03.2004, 13:12
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#13
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Korrektur:
Bei der KU darf man keine UStr. ausweisen und vereinnahmen also 100 Euro Leistung = 100 Euro Rechnung. Sorry - Denkfehler.
Interessant dann natürlich die Frage der Preisauszeichnungspflicht wegen der Ustr ......?
Diese ganze Sache zeigt eigentlich mal wieder, das der Verzicht auf die KU "einfacher" ist.....  Die monatliche Ustr.voranmeldung geht für ein Jahr wahrscheinlich schneller als das Schreiben zu diesem Thema ......
Thomas
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16.03.2004, 13:17
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#14
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2004
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ich habe es mir gerade nochmal durch den kopf gehen lassen und denke, wenn ich als KU an einen Untwernehmer verkaufe, stelle ich ihm doch (bei dienstleistungen)nur den nettobetrag = brutto in rechnung, dann zahlt er be mir nicht +16%, die er bei nicht KU als Vorsteuer hätte abziehen können, währe ja schön blöd, wenn ich die 16 % einberechne, ich habe dann zwar mehr gewinn, aber bin für unternehmer ja im vergleich teurer....
bei endkunden, muss ich die steuern ja auch nicht einberechnen, denn dann bin ich ja günstiger, weil der Kunden die 16% nicht mitzahlen muss ...
betrifft natürlich nur reine dienstleistungen, sowie ich etwas einkaufe rechne ich mit den brutto-einkaufswert + mein gewinnaufschlag... ohne Steuer...
Ich hoffe ichh habs jetzt verstanden.....
DoubleBig
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16.03.2004, 13:22
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#15
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2004
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@ Thomas
habs zu spät gesehen...
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