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19.03.2004, 08:33
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Nov 2003
Ort: Gleisdorf (Österreich)
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Verkauf
Hallo,
ich habe folgende Frage, ich habe einer Person etwas verkauft, aber nun habe ich das Produkt nicht mehr und will das Geld zurückgeben, sie hatte sich oft bei mir gemeldet, aber den email contact utnerlassen. Ich forderte die Kontonummer aber ich habe sie nie bekommen, nun bitte ich sie mir zu sagen, da diese Person mich angezeigt hat, im Recht liegt oder ich wenn ich das Geld sobald ich die Nr. habe überweise?
Das ganze ist natürhlich privat erfolgt und ich weis nicht wo ich das hinschreiben soll!!
cu
Subzero
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19.03.2004, 09:37
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
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Schwierige Sache das:
1. Habe Ihr einen schriftlichen Vertrag? Wenn nein, wei ist er sonst zustande gekommen.
2. Kannst Du beweisen, das Du versucht hast das Geld zurück zuzahlen?
3. Was ist mit der Sache passiert.
4. Was für ein Wert hat die Sache? Kaufpreis?
In der Regel wäre ein Besuch beim Anwalt ratsam. Kostet ja auch nicht die Welt.
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Gruß Sebastian
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19.03.2004, 10:33
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#3
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Wenn diese Person nachweisen kann das sie Dich angeschrieben hat und Fristen gesetzt hat, dann stehen ihre Chancen sehr gut. Ich gehe mal davon aus, dass sie Dich wg. Betruges angezeigt hat und wenn Du im Gegenzug nicht nachweisen kannst das Du Dich bemüht hast und willig warst das Geld zu erstatten hast Du ein Problem! ich würde deshalb auch auf jedenfall einen Anwalt einschalten !
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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19.03.2004, 11:26
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: Nov 2003
Ort: Gleisdorf (Österreich)
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Es war ein telefonischer Kontakt, und auch per email, mal ne andere frage , gelten unsiegnierte emails überhaupt?
Vertrag kann es nicht gewesen sein oder, weil beide keine schriftlich unterschrieben haben?
Das mit den Betrag ist ja da "witzige" es handelt sich nur um 20€, aber jezt muss ich zur Polizei, weil diese Person mit Ihre Daten nicht gegeben hat. Super jezt habe ich eine Anzeige voll fair!
Rechtsanwalt wegen 20€, "nein Danke", das zahlt sihc nicht aus, ich wollte nur wissen wenn ich jezt das Geld zahle ob dann alles gut ist oder ob sie mich anzeigen kann, wegen Betrug, den ich überhaupt nicht verursachen wollte.
Muss heute um 15 Uhr zur Polizei, wünscht mir mal viel Glück!
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19.03.2004, 15:18
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#5
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TP-Insider
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
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Also 1. unsignierte Mail sind augenscheinsbeweise und gelten nicht mehr als eine Zeugenaussage.
2. Ein Vertrag kann es auch geben, wenn keiner Unterschreibt. Auch mündliche oder Handschlag-Verträge gibt es. Aber Sie muss beweisen, das Ihr wirklich ein Vertrag geschlossen habt. Im Zweifel das schon mal betreiten.
3. Ein Anwalt bekommt immer einen Teil des Streitwertes. Wenn es sich also um 20 Euro dreht, dann ist die Gebühr auch ein Witz.
4. Wenn Du zur Polizei musst, dann ermittelt die Staatsanwaltschaft, ob sie Anklage erhebt, oder ob sie das ganze fallen läßt. Die Chancen stehen bei 20 Euro und deiner Geschichte gut (50/50) das es keine Anklage gibt.
Wenn sich das heute nicht erledigt.
GEH ZUM ANWALT !!!!!!!!!!!
Der hilft Dir. Besser ein paar Euro zahlen, als (wenn man sich dumm anstellt) einen Eintrag ins Register zu bekommen.
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Gruß Sebastian
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20.03.2004, 12:49
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#6
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TP-Specialist
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Zürich & Berlin
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Und was ist da nun rausgekommen?
@spl: also das mit dem Streitwert und den Kosten des Anwalts fand ich schon etwas komisch.  Grundsätzlich hat ein Anwalt einen bestimmten Stundenansatz und den verrechnet er dir, egal um wieviel es sich beim Streitwert handelt. Gut, bei einer Sache wegen 20€ würde dir ein guter Anwalt auch für lau mal ne Auskunft geben.
Gruss Adi
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20.03.2004, 13:07
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#7
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TP-Insider
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
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Ich habe einen Fehler in meiner Überlegung.
Bei Zivilsachen ist das so! Dort gibt es ein Honorar, welches vom Streitwert abhängig ist. Aber hier liegt ja eine Strafsache vor. Dort sind dann die "üblichen" Sätze zu zahlen.
Also wäre hier eine Klage auf herausgabe der 20€ preiswerter als ein Strafverfahren.
@subzero: Was ist den draus geworden?
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Gruß Sebastian
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