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21.03.2004, 14:12
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Viernheim
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Buchhaltung´s frage
Hallo,
ich habe mal wieder eine kleine frage zur buchhaltung.
bin grad dabei meine EüR zu machen.
1.
Hab jetzt erstmal alle Rechnungen in mein Programm gebucht, die mein geschäftskonto betreffen. Abgänge und Zugänge.
Jetzt hab ich aber auch bezahlten Rechnung die ich von meinem Privatkonto Überwiesen habe. Kann ich die genauso dazu machen? Also als ausgabe buchen. Nur die Kontoauszüge vom Privatkonto auch mit ablegen? Weil ich bisher nur die geschäftlichen hab.
2.
Wie sieht das mit Rechnungen aus die ich BAR bezahlt habe?
z.B. beim Computermarkt um die ecke?
Kann ich das einfach als BAR Ausgabe buchen? Oder muss ich da ein Kassenbuch oder ähnliches vorweisen?
Desweiteren sind diese Rechnung nicht direkt an mich gerichtet, steht also kein Name drauf. Gibt es daher Probleme?
für die mühe bedanke ich mich im voraus
Schönen Sonntag
Gruß
Marco
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21.03.2004, 14:26
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
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Re: Buchhaltung´s frage
Zitat:
Original geschrieben von marco249
Desweiteren sind diese Rechnung nicht direkt an mich gerichtet, steht also kein Name drauf. Gibt es daher Probleme?
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Dafür gibts ja die Kassenzettel, die dienen in diesem Fall als Beleg, auch wenn dein Name nicht 'drauf steht. Hauptsache ist, es steht dort der Netto + Bruttobetrag + ausgewiesene Mwst. drauf.
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21.03.2004, 14:48
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#3
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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ab 100 € aufwärts muss der Firmenname auf dem Rechnungsbeleg draufstehen, ein einfacher "Aldi-Kassenzettel" ist dann nicht mehr absetzbar
notfalls selber Name und Anschrift draufschreiben (lassen) 
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21.03.2004, 18:21
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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[quote]Jetzt hab ich aber auch bezahlten Rechnung die ich von meinem Privatkonto Überwiesen habe. Kann ich die genauso dazu machen? Also als ausgabe buchen. Nur die Kontoauszüge vom Privatkonto auch mit ablegen? Weil ich bisher nur die geschäftlichen hab.[quote] Diese Ausgaben buchst Du als Privateinlage (Aufwand gegen Privateinlage) Die Belege heftest Du dann mit zu den Barbelegen (Kopie des Kontoauszuges als Zahlungsnachweis wäre auch nicht schlecht)
Zitat:
Wie sieht das mit Rechnungen aus die ich BAR bezahlt habe?
z.B. beim Computermarkt um die ecke?
Kann ich das einfach als BAR Ausgabe buchen? Oder muss ich da ein Kassenbuch oder ähnliches vorweisen?
Desweiteren sind diese Rechnung nicht direkt an mich gerichtet, steht also kein Name drauf. Gibt es daher Probleme?
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Da Du gesetzlich nicht zur Führung einer Kasse verpflichtet bist reicht es wenn wenn Du die Barbelege abheftest und ebenfalls als Privateinlage wie oben bei den Privaten Kontoauszügen buchst.
Zitat:
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ab 100 € aufwärts muss der Firmenname auf dem Rechnungsbeleg draufstehen, ein einfacher "Aldi-Kassenzettel" ist dann nicht mehr absetzbar
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Thomas hat vollkommen Recht. Bei Ausgaben bis 100 € muss kein Empfängername auf den Rechnungen stehen (§ 33 UStDV)
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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21.03.2004, 18:31
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Viernheim
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Danke schonmal für die Hilfreichen Antworten.
Noch eine weitere frage.
Ich hab zum Anfang des Gewerbes von einem Jahr erstmal vom Privatkonto auf das Geschäftskonto Geld Überwiesen!
Das Buche ich doch einfach als Privateinlage oder?
Müsste ich dann wie eine Einnahme Buchen oder?
Gruß
Marco
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21.03.2004, 18:37
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#6
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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ja, buchst du als Einnahme.
Aber Achtung: nicht auch für die USt. buchen, USt.-pflichtig ist eine Privateinlage natürlich nicht.
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21.03.2004, 18:51
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Viernheim
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Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Ihr habt mir sehr weitergeholfen.
Schönen Sonntag noch
Gruß
Marco
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22.03.2004, 05:04
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#8
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
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oh, privateinlagen müssen gebucht werden?? .. hmm .. das war mir neu .. *kratzamkopp* .. das ist doch keine einnahme, wäre ja blöd, wenn ich am ende des jahres mein eigenes geld nochmal versteuern müsste (bez., wenn es dann nochmal, also praktisch doppelt zum versteuernden einkommen gezählt würde)..?? oder steh ich gerade auf dem schlauch ..?
achja, und noch eine frage - gelten die kassenbons eigentlich auch, wenn nicht die steuernummer des geschäftes draufsteht ..? bei den größeren läden steht die ja mittlerweile überall drauf, aber in omma kaluschkes eckenlädchen denkt man da nicht so wirklich dran
gruß
mieze
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22.03.2004, 07:36
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#9
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Privateinlagen werden natürlich nicht als Einnahme in dem Sinne gebucht das sich auch der Gewinn erhöht, das wäre ja Schrecklich. Genauso wenig sind Privateinlagen Umsatzsteuerpflichtig. Aber wenn Ihr Eure Banken als Betriebskonto bucht, dann müsst Ihr Eure Privateinlagen doch irgendwie erfassen, oder wie wollt Ihr sonst den richtigen Bestand in Eurer Fibu hinbekommen ?
Im übirgen gelten für Rechnungen bis 100€ erleichterte Bestimmungen, so ist die Steuer Nr. in diesen Fällen genauso wie der gesonderte Ausweis des Umsatzsteuerbetrages keine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Oma Kaluschkes braucht das eh nicht zu interessieren *G* der Empfänger der Rechnung muss schon selber drauf achten das er eine korrekte Rechnung bekommt wen er sie braucht hihi
Gruß Epic03
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22.03.2004, 18:41
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#10
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
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ah, ok, danke, so macht das sinn  .. hatte durch den satz "ja, buchst du als einnahme" und das dadurch veränderte aussehen meiner EÜR nen halben herzinfarkt .. mein programm kennt übrigens nur eine form der einnahme, vermutlich müßte ich es dort auf dem selben konto wieder ausbuchen, damit die rechnung stimmt und es doch irgendwo erfasst ist .. oder so .. aber ich schätze mal, das kann ich alles noch vernachlässigen 
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