gerade ein interessantes Gespräch mit meinem Stb.:
u.a. erzählte er mir, dass er nach "viel Kampf" mit den Finanzbehörden für einen Mandanten endlich den Status des
Freiberuflers durchgesetzt habe.
Er ist Programmierer und arbeitet als "Freier" für einen großen deutschen Konzern.
Konsequenz: statt mit 16% USt. (für Dienstleistung) muss er seine Honorare jetzt nur noch mit 7% versteuern, was auf das komplette Jahreseinkommen natürlich einen fetten "Gewinn" macht.
Hintergrund sei, dass die 7% USt. und auch die Anerkennung als Freiberufler an das
Urheberrecht gekoppelt sei.
Wer also Werke schaffe, die ein Urheberrecht beinhalten (Autoren, Komponisten, andere Künstler aber eben auch Programmierer), muss demnach als Freiberufler anerkannt werden.
Mit der gleichen Begründung seien bei verschiedenen Finanzgerichten z.Zt. auch Verfahren anhängig, dass der
Softwarehandel auch nur noch mit 7% versteuert werden müsse, eben weil Urheberrechte und keine eigentliche Ware verkauft werde ...
bei flüchtiger google-Recherche habe ich noch nichts zum Thema gefunden, aber für die selbstständigen Programmierer unter euch sollte das ja ein Anreiz sein, sich mal mit dem Thema zu beschäftigen
USt. kann laut Stb. bis zu 4 Jahren rückwirkend noch abgerechnet werden ... da kann dann schnell ein fetter Urlaub durch Steuererstattung bei rum kommen
