Moin
Und wieder mal ne frage ..
Ich bestelle hin und wieder bei meinem GH auch für den "Eigenbedarf" (Kleinkram, bewegt sich so im 5-10 Euro-Bereich, und selbst da ist die Grenze zwischen tatsächlichem Eigenbedarf und "Probe-/Musterstück" fließend - irgendwo muß ich ja neue Stickmotive ausprobieren...). Die darf ich wohl vermutlich gar nicht zu den Geschäftsausgaben zählen und die Ust ziehen, richtig? ..
Wie buch ich denn das am Besten? .. da das auch Rechnungen aus Januar und Februar betrifft, und ich keine korrigierte Ust-Voranmeldung schreiben möchte, würde ich mir in diesem Fall am liebsten selbst eine Rechnung ausstellen und als normale Einnahme verbuchen .. ist auch günstiger, da ja der gesamte Rechnungsbetrag von meinem Geschäftskonto abgeht ..
Darf ich das generell so machen? Oder lieber nur in diesem Fall, und dann bei späteren Rechnungen meines GH einfach den "Privatposten" streichen und "rausrechnen" ..? Wie gesagt, ersteres wäre mir buchhaltungstechnisch lieber ...
Gruß
Mieze