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25.03.2004, 16:03
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2004
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Anrechenbare Kosten
Hi @All,
zuerst muss ich mal loswerden, dass dies hier ein klasse Forum ist (gerade in Bezug auf Neugründung und Frage in der Startphase).
Leider hab ich beim Durchstöbern der Einträge keine Problemlösung für mein Anliegen gefunden. Daher hoffe ich, dass ihr mir vielleicht helfen oder ein paar Tipps geben könnt.
Derzeit nutze ich privat ISDN und DSL, welche natürlich auf meinen Namen angemeldet sind. Gibt es rechtlich oder steuerlich eine Möglichkeit, die Telefonkosten und die der DSL-Flatrate gesamt als Kosten für das Unternehmen anzurechnen und den Teil der privaten Nutzung quasi mir persönlich in Rechnung zu stellen oder auf eine andere Art und Weise zu verbuchen?
Als Angestellter besteht ja auch die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber eine private Nutzung von Telefon, PC, Intenet, etc. zu vereinbaren, welche dann in der Steuererklärung soweit mir bekannt als geldwerter Vorteil anzugeben wären. In diesem Fall verrechnet das Unternehmen doch auch die gesamten Kosten, oder verstehe ich das falsch?
Ich denke mal, dadurch könnte man steuerlich mehr rausholen, als nur die gewerbliche Nutzung des Privatanschlusses anzugeben.
Da ich mich in Kürze selbständig machen will und die Formalitäten im eigenen Arbeitszimmer erledigt werden können, wäre die o.g. Möglichkeit für mich durchaus durchführbar, zumal für mich nur ein Einzelunternehmen in Betracht kommt und der Telefonanschluss und die Flatrate ohnehin auf meinen Namen lauten. Für die gewerbliche Nutzung stünden genug Rufnummern zur Verfügung ... eine Trennung diesbezüglich wäre also kein Problem.
Ich hoffe, ihr könnt mir da weiterhelfen.
Geändert von Desty (25.03.2004 um 16:07 Uhr).
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25.03.2004, 17:27
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Grundsätzlich kannst Du alle Kosten die in Verbindung mit Deiner selbständigen Tätigkeit stehen als Betriebsausgabe erfassen. Wie Du aber erkannst hast müssen etwaige Privatanteile gesondert erfasst werden. Wir sprechen in diesem Zusammenhang von Unentgeltlichen Wertabgaben (früher Eigenverbrauch)
Entnimmt ein Unternehmer aus seinem Unternehmen unentgeltlich Waren oder werden sonstige Leistungen erbracht für private Zwecke oder für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, verwirklicht er einen steuerbaren Eigenverbrauch. Bei diesem Tatbestand handelt es sich umsatzsteuerlich gesehen um eine unentgeltliche Wertabgaben.
Eine Umsatzbesteuerung erfolgt nur dann, wenn der entnommene Gegenstand oder die entnommene Leistung zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben Die Entnahme unterliegt immer dann nicht der Umsatzsteuer, wenn zuvor kein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen wurde.
Du kannst Deine Privatanteile entweder anhand von Einzelaufzeichnungen belegen (beim Isdn Anschluss wohl kein Problem) oder Du schätzt sie Sachgerecht. In der Praxis werden Privatanteile von 40% der laufenden Telefonkosten (max. 35,59 brutto p.m.) und 25% der laufenden Handykosten regelmäßig (max. 59,59 € brutto p.m.) nicht bemängelt.
In der Gewinnermittlung stehen diese Privatentnahmen dann bei den Umsätzen.
Bei einem Angestellten stellen die beruflichen Telefonkosten Werbungskosten da, die im Rahmen der Einkommensteuererklärung angesetzt werden können. Für den Fall das der Arbeitgeber diese Kosten ganz oder Teile übernimmt mindern sich die Werbungskosten entsprechend.
Gruß Epic03
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25.03.2004, 18:59
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2004
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Danke erstmal für die schnelle Antwort
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, kann ich ohne Probleme die komplette Telefonrechnung als Firmenausgaben buchen, wobei dann der private Anteil (in diesem Fall die gewählte Privatnr.) in Form einer Rechnung an mich als Privatperson zu stellen und verbuchen wäre, richtig? Wie verhält es sich da mit der Grundgebühr ... wird die anteilig in den privaten Anteil einbezogen oder einzig und allein die entstandenen Kosten der jeweiligen Rufnummer?
Wie mache ich das mit der DSL-Flatrate? Inwieweit ist da der private Anteil zu schätzen (wenn überhaupt)? Gewerblich werde ich ohnehin die meiste Zeit online sein und der private Teil wäre mehr oder weniger verschwindend gering.
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25.03.2004, 19:43
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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wobei dann der private Anteil (in diesem Fall die gewählte Privatnr.) in Form einer Rechnung an mich als Privatperson zu stellen und verbuchen wäre,
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Nein nicht in Rechnungsform. Entweder Du buchst pauschal einen Privatanteil wie oben beschrieben oder Du hast Einzelaufzeichnungen ebenfalls wie oben beschrieben. Entsprechend dem ermittelten Privatanteil ist auch mit der Grundgebühr zu verfahren. Was den Internetzugang betrifft kann ich Deine Privatnutzung nicht beurteilen aber ich denke wenn Du 10% Privat buchst ist das auf jedenfall Glaubhaft.
Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
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25.03.2004, 19:47
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#5
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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ich (bzw. mein Stb.) buche komplett alle Kosten in der Hinsicht (Tel/Handy/online) als Betriebsausgaben ... 
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25.03.2004, 19:54
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#6
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TP-Specialist
Registriert seit: May 2002
Ort: Kiel
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Meine Steuerberaterin hat gesagt, dass ich die Hälfte der Grundgebühr (ISDN) als Ausgaben verbuchen kann.
DSL und die DSL-Flat verbuche ich komplett als Betriebsausgaben.
Für den Job habe ich eine eigene Telefonnummer. So sind diese Kosten alle in der Telefonrechnung gesondert ausgewiesen.
viele Grüße
Nicole
__________________
Rot-Stich
Auf ausgetretenen Pfaden kommt man nur dort an, wo andere schon gewesen sind...
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25.03.2004, 20:01
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#7
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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ich (bzw. mein Stb.) buche komplett alle Kosten in der Hinsicht (Tel/Handy/online) als Betriebsausgaben ...
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Zitat:
Meine Steuerberaterin hat gesagt, dass ich die Hälfte der Grundgebühr (ISDN) als Ausgaben verbuchen kann.
DSL und die DSL-Flat verbuche ich komplett als Betriebsausgaben.
Für den Job habe ich eine eigene Telefonnummer. So sind diese Kosten alle in der Telefonrechnung gesondert ausgewiesen.
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Selbstverständlich sind die Privatanteile vom jeweiligen Einzelfall abhängig und man kann auch erstmal alle Kosten zu 100% als Betriebsausgabe erfassen, aber im Prüfungsfall werden die Privatanteile dann regelmäßig nachträglich erfasst. Je nachdem über was für Beträge man dann spricht kann es dadurch zu empfindlichen Nachzahlungen kommen. Dies sollte jedem klar sein der seine Privatanteile nicht oder nicht glaubhaft erklärt.
Gruß Epic03
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