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29.03.2004, 20:06
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#1
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TP-Supporter
Registriert seit: Apr 2001
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Rechnung jetzt schon stellen?
Hallo,
bräucht mal wieder ne Hilestellung!
Hab auf Handschlag (war dumm von mir hätte es doch noch per schriftlich machen sollen) nen Auftrag angenommen ne Internetseite zu machen.
Die Seite wurde fertiggestellt und ich hab den Leuten das auch mitgeteilt mit dem Vermerk, dass die Leute eine Woche Zeit haben, die Seite welche als Grafikversion sprich JPG-Dateien im Anhang der Mail war, zu begutachten und Änderungswünsche ebend innerhalb der 7 Tage zu schicken.
Nun sind 2 Wochen vergangen und immer wieder kam solche Sprüche "Chef hat keine Zeit".
Da die Seite eigentlich fertig ist und ich nur auf ein okay warte nun die Frage, kann ich nun schon die Rechnung stellen?
Ich geb zu ich bin ungeduldig ... *grins*
Ich denk mir jetz mal so das sowas geldgeil rüberkommt oder?
Aber auf der anderen Seite sehe ich es nicht ein mich immer weiter hinhalten zu lassen. Deshalb bräucht ich mal nen Tip!
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29.03.2004, 20:17
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#2
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TP-Supporter
Registriert seit: Nov 2002
Ort: Flensburg
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eigentlich gillt eine mündliche abmachung genauso wie eine schriftliche. nur wie willst du ohne aufnahme des gesprächs die abmachung nachweisen?
du könntest also die rechnung stellen, falls laut eurer abmachung der zeitpunkt angekommen ist, wo dies zu machen sei.
wenn die firma allerdings die zahlung verweigert, weil der chef bereits seit wochen auf'm klo sitzt, hasst du nicht viele möglichkeiten.
ich würde jetzt einfach mal den verantwortlichen schriftlich und mündlich nochmals zum begutachten der seite bewegen, und gleichzeitig die ankündigung der bevorstehenden rechnung.
diese würde ich dann ein par tage später abschicken, und einfach mal sehen was passiert.
viel mehr kannst du in deiner situation nicht machen, wenn du nicht gleich rechtlichen beistand eines anwalts einholen möchtest - wobei ich denke, das ist noch zu früh.
und denk dran: beim nächsten mal alles genau vertraglich festhalten. die vorlagen von vertragstexte.de sind als teilweise als vorlagen sehr gut geeignet. die festlegung von bestimmten zeit-intervallen (planung, konzept, entwurf, fertigstellung usw.) im vertrag kommt bei allen meinen kunden immer gut an, weil sie sich dadurch auch sicherer fühlen. das sie dabei auch genau festlegen, wann sie zahlen sollen (sofern du deine pflichten einhälst) realisieren sie nicht wirklich - und ist auch kein problem, weil es mit schritflich-gebundenen kunden bei mir immer (fast) reibungslos klappt.
hoffe das konnte ein wenig helfen.
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29.03.2004, 22:54
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2003
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Also, da du den schriftlichen Teil leider verpasst hast, würde ich dir auch anraten, noch irgendetwas schriftlich heraus zu holen. Trete über Email in Kontakt und bitte um Stellungnahme zu deiner Arbeit, ob sie mit der Umsetzung der von Ihnen beauftragten Site einverstanden sind, Verbesserungen vor Rechnungsstellung haben möchten, etc.
Pack es so irgendwie ein, dass daraus hervor geht, dass du in deren Auftrag gehandelt hast.
Wenn Sie auf die Email antworten/Stellung nehmen, bist du `n Schritt weiter.
Viele Grüße
Gunter
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