eigentlich gillt eine mündliche abmachung genauso wie eine schriftliche. nur wie willst du ohne aufnahme des gesprächs die abmachung nachweisen?
du könntest also die rechnung stellen, falls laut eurer abmachung der zeitpunkt angekommen ist, wo dies zu machen sei.
wenn die firma allerdings die zahlung verweigert, weil der chef bereits seit wochen auf'm klo sitzt, hasst du nicht viele möglichkeiten.
ich würde jetzt einfach mal den verantwortlichen schriftlich und mündlich nochmals zum begutachten der seite bewegen, und gleichzeitig die ankündigung der bevorstehenden rechnung.
diese würde ich dann ein par tage später abschicken, und einfach mal sehen was passiert.
viel mehr kannst du in deiner situation nicht machen, wenn du nicht gleich rechtlichen beistand eines anwalts einholen möchtest - wobei ich denke, das ist noch zu früh.
und denk dran: beim nächsten mal alles genau vertraglich festhalten. die vorlagen von vertragstexte.de sind als teilweise als vorlagen sehr gut geeignet. die festlegung von bestimmten zeit-intervallen (planung, konzept, entwurf, fertigstellung usw.) im vertrag kommt bei allen meinen kunden immer gut an, weil sie sich dadurch auch sicherer fühlen. das sie dabei auch genau festlegen, wann sie zahlen sollen (sofern du deine pflichten einhälst) realisieren sie nicht wirklich - und ist auch kein problem, weil es mit schritflich-gebundenen kunden bei mir immer (fast) reibungslos klappt.
hoffe das konnte ein wenig helfen.


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