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Alt 30.03.2004, 04:31   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2004
jonny2003 macht alles soweit korrekt

Kleinunternehmen


Hallo Leute,
hab ich das richtig verstanden das mann, wenn mann sich selbstständig macht und ein Kleinunternehmen gründet, das mann keine MwSt bezahlen muss??
Was sind die Vorteile und was sind die Nachteile an einem Kleinunternehmen??

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.


MfG
Heiko Nord
jonny2003 ist offline  


Alt 30.03.2004, 10:35   #2
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Die sog. Kleinunternehmer-Besteuerung soll insbesondere kleine Gewerbetreibende aus den vielfältigen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuererhebung und -abführung entlassen. Kleinunternehmer dürfen, falls sie die Option nach § 19 UStG gegenüber dem Finanzamt erklären, in ihren Ausgangsrechnungen dann keinerlei Umsatzsteuer mehr ausweisen. Folge ist, dass sie auch gegenüber dem Finanzamt keinerlei Umsatzsteuer erklären und abführen müssen. Nachteil ist hierbei, dass sie auch die selbstgezahlte Umsatzsteuer in Form der Vorsteuer nicht vom Finanzamt erstattet bekommen. Die Umsätze des Unternehmers werden also umsatzsteuerneutral behandelt.

Diese Variante ist bei Unternehmern vorteilhaft, die überwiegend an Privatpersonen leisten. Belastet mit Umsatzsteuer wird nämlich nach unserem Mehrwertsteuersystem in erster Linie der Endverbraucher, der seinerseits keine Vorsteuer abziehen kann. Muss der Kleinunternehmer gegenüber dem privaten Endverbraucher keine Umsatzsteuer ausweisen (die er ja an das Finanzamt abliefern müsste), so kann er gegenüber anderen Unternehmern günstiger anbieten. Besonders wirkt sich der Umsatzsteuerverzicht in Dienstleistungsbranchen aus, wo der Anteil von Einkauf und sonstigen vorsteuerbelasteten Kosten relativ gering ist.

Dieser Vorteil aus der laufenden Besteuerung der Endverbraucherumsätze muss allerdings sorgfältig gegen den Verlust der Vorsteuer-Abzugsmöglichkeiten im Hinblick auf die anfänglichen Investitions- und Gründungskosten abgewogen werden. Da hier, wie bereits ausgeführt, keinerlei Vorsteuer abgezogen werden kann, muß der Unternehmer hier eine Bruttobelastung in Kauf nehmen.

Wann die Kleinunternehmerregelung günstiger und wann ungünstiger ist hängt also sehr stark vom Einzelfall ab. Steuerpflichtige die sich bereits mit der Umsatzsteuer auskennen werden wohl häufig sagen Optiere zur Umsatzsteuer das ist kaum Mehraufwand, aber das sollte man sich doch gut überlegen, denn es gibt genug Unternehmen die mit der Kleinunternehmerregelung eindeutig besser fahren würden.

Gruß Epic03
Epic ist offline  
Alt 30.03.2004, 16:20   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2004
jonny2003 macht alles soweit korrekt
Vielen Dank an dich, aber eine Frage hab ich noch, die Vorsteuern sind doch die sagen wir mal ich kaufe etwas für 100€ zzgl MwSt also 116 diese Mehrwert Steuern werden doch als Vorsteuer bezeichnet, das heisst ich würde die 16% wiederbekommen,
jedoch wenn ich das gerät sagen wir mal für 200€ wieder verkaufe 200/100=2*16=32, dann müsste ich ja 32€ MwSt bezahlen also 16€ mehr als ich zurückbekomme, oder liege ich da falsch???

Wenn ja bitte ich um Aufklährung.

Und wann bekommt mann denn die Vorsteuer ausbezahlt??
jonny2003 ist offline  
Alt 30.03.2004, 17:10   #4
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Deine Frage wird zwar auch druch meinen obigen Beitrag zu 100% Beantwortet, aber ich erkläre es Dir gerne nochmal anders:

Wenn Du Kleinunternehmer bist, dann hast Du nichts, aber auch gar nichts mit Umsatzsteuer zu tun. Du darfst weder Umsatzsteuer in Deinen Rechnungen ausweisen und vereinnahmen, noch darfst Du Dir aus Deinen Kosten Vorsteuern vom Finanzamt wieder holen.

Wenn Du KEIN Kleinunternehmer bist, dann musst Du auf Deine Nettoumsätze 16 bzw. 7% USt drauf rechnen und von Deinen Kunden vereinnahmen. Bei Deinem Beispiel von 200 € netto muss Dein Kunde also 200 + 16% USt an Dich bezahlen 232 € die 32 € sind ans Finanzamt zu zahlen. Gleichzeitig darfst Du Dir die Vorsteuer aus Deinen Kosten vom Finanzamt wieder holen. Bei Deinem Beispiel 100 € Nettoeinkauf 16 € Vorsteuer. 32,-- ./. 16 = 16 € sind ans Finanzamt zu zahlen. Ein tatsächliches Vorsteuerguthaben entsteht in der Regel nur wenn Du mehr zum Vorsteuerabzug berechtige Kosten als Umsatzsteuerpflichtige Umsätze hast. Dies sollte aber im Geschäftsleben nicht erstrebenswert sein. Warum kann sich wohl jeder denken hihi.

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Epic ist offline  
Alt 30.03.2004, 23:20   #5
TP-Veteran
 
Benutzerbild von OBI-Wahn
 
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
Immer wieder erstaunlich, mit welcher Engelsgeduld Epic Fragen ausführlichst beantwortet, die bereits tausendfach hier im Forum thematisiert wurfen.

Hut ab, Epic!

R-E-S-P-E-C-T
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Hello again!

OBI-Wahn ist offline  
Alt 31.03.2004, 09:38   #6
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Registriert seit: Dec 2001
Ort: Zürich & Berlin
adrian macht alles soweit korrekt
Zitat:
Original geschrieben von OBI-Wahn
Immer wieder erstaunlich, mit welcher Engelsgeduld Epic Fragen ausführlichst beantwortet, die bereits tausendfach hier im Forum thematisiert wurfen.

Hut ab, Epic!

R-E-S-P-E-C-T
ja echt, finde das absolut Klasse! Allerdings könnte schon ab und an mal ein Link auf unsere FAQ hier platziert werden.. würde einige Mühen ersparen.
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