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Alt 30.03.2004, 14:48   #1
TP-Senior
 
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Hannover
Bart222 ist auf einem guten Weg

Noch offene Fragen


Hallo zusammen,

ich spiele schon seit einigen Monaten mit dem Gedanken, eine ICH-AG zu gründen und habe mich auch reichlich informiert.
Habe allerdings noch 2 offene Fragen:

- Wenn, aus welchen Gründen auch immer, die Geschichte mit der ICH-AG nicht funktionieren sollte, habe ich ja in den ersten Jahren noch Anspruch auf Arbeitslosengeld. Nur wie hoch wäre dann das Arbeitslosengeld ? Ist es der gleiche Betrag, den ich jetzt bekommen würde ?

- Meine Gebiete werden ScreenDesign, Webhosting, Programmierung sein. Kann ich auf den Gewerbeschein "Handel mit Waren und Dienstleistungen" angeben, damit ich später vielleich auch mal Hardware für interessierte Kunden verkaufen kann ??? oder musst dort sowas wie "WebDesign" rein ?

Danke für die Hilfe !

Bart
Bart222 ist offline  


Alt 30.03.2004, 15:18   #2
TP-Veteran
 
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Registriert seit: Mar 2004
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Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
- Wenn, aus welchen Gründen auch immer, die Geschichte mit der ICH-AG nicht funktionieren sollte, habe ich ja in den ersten Jahren noch Anspruch auf Arbeitslosengeld. Nur wie hoch wäre dann das Arbeitslosengeld ? Ist es der gleiche Betrag, den ich jetzt bekommen würde ?
Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach der Höhe Deines letzen Verdienstes. Wenn Du jetzt was dazu verdienst, ob nun als Aushilfe oder weil Du Dich selbständig machst, würden die zusätzlichen Einkünfte auf Dein Arbeitslosengeld angerechnet werden. Genau Auskünfte erteilt Dir da das Arbeitsamt. Da die Voraussetzungen für eine "Ich Ag" allerdings eindeutig formuliert sind wüsste ich nicht warum das bei Dir nicht klappen sollte. Also bevor Du Dir jetzt nen riesen Kopf machst wo Du das Geld zum leben her nehmen sollst geht zum Arbeitsamt und lass Dich ausführlich beraten, schließlich sind die dafür da.

Zitat:
Meine Gebiete werden ScreenDesign, Webhosting, Programmierung sein. Kann ich auf den Gewerbeschein "Handel mit Waren und Dienstleistungen" angeben,
würd ich auch so machen.

Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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Epic ist offline  
Alt 30.03.2004, 15:28   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Hannover
Bart222 ist auf einem guten Weg
Hallo Epic,

danke für die schnelle Antwort. Vielleicht habe ich mich
ein wenig falsch ausgedrückt. Der Anspruch für die ICH-AG ist bei mir gegeben, habe zu Hause auch schon das Antragsformular.

Was ich meinte, falls ich das Gewerbe wieder aufgeben muss, weil ich keine Auftäge etc. bekomme.

Also demnach würde die Höhe des Arbeitslosengeld nicht weniger werden, wenn ich nach z.B. nach einem Jahr das Gewerbe abmelden würde.

Ich will natürlichklarstellen, dass ich das natürlich nicht vorhabe, aber ich möchte natürlich mein Riskiko einschätzen, falls das mit den Aufträgen nicht so klappt.

Bart
Bart222 ist offline  
Alt 30.03.2004, 15:52   #4
TP-Veteran
 
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Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Sollte das "Abenteuer" "Ich Ag" nicht funktionieren gehst Du wieder in die Arbeitslosigikeit. Soweit ich weiß, wird dann die vorherige Arbeitslosigkeit mit angerechnet, so das zumindest die Dauer das Anspruches auf Arbeitlosengeldes geringer ausfällt.

Gruß Epic03
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Epic ist offline  
Alt 31.03.2004, 09:26   #5
spl
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Hallo,

das mit den Arbeitlosengeld ist etwas anders.

Du hast jetzt noch eine Restanspruch auf Arbeitlosengeld. Der ist Dir in Dauer und in Höhe bekannt.

Wenn Du jetzt innerhalb von (7?) Jahren wieder Arbeitslos wirst. Ihc habe 7 im Kopf, aber es hört sich zu hoch an. Könnten auch 4 sein, sind aber mehr als die 3 Jahre Förderung. Bekommst Du genau noch das was Dir zusteht. Dauer und Höhe wie vor der Ich-AG.

Weder werden die Verdienste angerechnet (Du zahlst ja keine Arbeitslosenversicherung als Selnstständiger) noch wird es gekürzt (wiederspricht ja dem Gedanken das man sich gefahrlos selbstständig machen kann)

Achja: Bin selbst Ich-AGler
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Gruß Sebastian

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spl ist offline  
Alt 31.03.2004, 09:59   #6
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Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
Weder werden die Verdienste angerechnet (Du zahlst ja keine Arbeitslosenversicherung als Selnstständiger) noch wird es gekürzt (wiederspricht ja dem Gedanken das man sich gefahrlos selbstständig machen kann)
hab mich da vieleicht zu missverständlich ausgedrückt..... das mit dem Anrechnen war darauf bezogen wenn jemand einen Nebenverdienst während des Arbeitslosengeldbezuges hat.

Gruß Epic03
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Epic ist offline  
Alt 31.03.2004, 13:58   #7
spl
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Alt 01.04.2004, 09:12   #8
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Bart222 ist auf einem guten Weg
Hallo,

danke erstmal für die Antworten

Eine Frage habe ich noch:

Wenn ich auf den Gewerbeschein "Handel mit Waren und Dienstleistungen" angeben, muss ich auch angeben, um welche Waren es sich handelt oder ist das egal ?

Ich will mir eigentlich nur die Option offen halten, für interssierte Kunden bei Bedarf auch Hardware zu beschaffen. Meine Hauptbereiche sind ja Design, Programmierung.

Danke !

Gruss

Bart
Bart222 ist offline  
Alt 01.04.2004, 09:48   #9
Fox
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2003
Fox macht alles soweit korrekt
Hier wurde schon mehrfach die Formulierung "Handel mit Waren aller Art außer erlaubnispflichtige Waren" empfohlen, allerdings war meinem zuständigen Gewerbeamt dies zu "schwammig" und ich sollte zusätzlich angeben, in welchem Bereich ich hauptsächlich tätig sei, "um das besser einordnen zu können". Falls Du das aber einzeln angibst, denk dran dass etvl. auch mal Software, Bücher, u.ä. angefragt werden.
Fox ist offline  
 

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