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Alt 02.04.2004, 10:53   #1
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++Student/Betriebsausgaben++


Hi,
habe meine Steuerberaterin mal forschen lassen, ob man
als Student anfallende Kosten, die mit dem Studium
zusammenhängen, als Betriebsausgaben verbuchen kann.
Wer es noch nicht weiß:
Man kann!

Hier ein Ausschnitt aus der Antwort:
Zitat:
Sie können z.B. den Semesterbeitrag, Fachliteratur,
Fahrten zur Uni / zu Seminaren etc. als Betriebsausgaben
ansetzen.

Beim Bafög handelt es sich um steuerfreie Einnahmen, weshalb
ein Ansatz nicht möglich ist.
informiert
Matthias
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planmatsch ist offline  


Alt 02.04.2004, 13:32   #2
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Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Hinweis:

Diese Aussage wurde abgleitet aus der aktuellen Rechtsprechung und ist noch nicht universell Anwendbar. Der Einzelfall sollte deshalb geprüft werden.

Ursprünglich waren diese Kosten nur als Sonderausgaben abzugsfähig, aber nach Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Az: VI R 137/01) dürfte der beschränkte Sonderausgabenabzug für die Kosten eines Erststudiums der Vergangenheit angehören. Zumindest mit der richtigen Argumentation müssten Studenten erreichen, dass das Finanzamt für sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Studium vorweggenommene Betriebsausgaben/Werbungskosten akzeptiert. Vorteil: Die Ausgaben können in voller Höhe mit anderen Einkünften des laufenden oder des vergangenen Jahres Steuer sparend verrechnet werden. Ein vorweggenommener Betriebsausgabenabzug/ Werbungskostenabzug kommt nach dem oben genannten BFH-Urteil nur dann in Frage, wenn plausibel dargelegt werden kann, dass ein Studium aus beruflichen Gründen absolviert wird.


Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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Alt 05.04.2004, 20:43   #3
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Hui, da war meine Aussage ja richtig salopp
Aber aus Deinem Nachtrag darf ich schließen, dass bei
einem Architekturstudenten mit eigenem Planungsbüro
die Chancen ganz gut stehen?!

nachhakt
Matthias
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planmatsch ist offline  
Alt 05.04.2004, 22:27   #4
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Wie gesagt kommt drauf an ob man es dem Finanzamt Glaubhaft machen kann, denn zum Zeitpunkt des Studiums steht ja meistens noch nicht Zweifelsfrei fest ob man auch in dem Studierten Bereich wirklich Tätig wird (Gibt ja auch Leute die Studieren nur weil sie Studieren wollen LOL). Nach dem besagten Urteil sind die Hürden jedenfalls eine ganze Ecke weiter nach unten gesetzt worden.

Gruß Epic03
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