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Thema: Verkauf im Internet

  1. #1
    TP-Newbie edge macht alles soweit korrekt
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    Verkauf im Internet

    Nabend!
    Ich würde gerne alleine (oder mit einem Bekannten) ein Produkt im Internet verkaufen. Dabei werde ich wahrscheinlich nur einen sehr geringen Gewinn erzielen. Da ich aber ab dem 1.8.04 in der Ausbildung bin, würde ich das gerne neben der Ausbildung (und im späteren Beruf) weiterbetreiben.
    Ist dies möglich und wenn ja, in welcher Form?

    Ich habe mal gehört, dass man bis zu einem Gewinn von 500€ nichts anmelden muss. Ist das richtig?

    Mit freundlichen Grüßen
    edge

  2. #2
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Sobald Du eine Freiberufliche oder Gewerbliche Tätigkeit nachhaltig und mit Gewinnerziehlungsabsicht ausübst ist diese auch Meldepflichtig. Auch wenn Du nur 1 Cent gewinn damit machst oder sogar Verluste. Die 500€ die Dir im Kopf schwirren haben was mit dem Härteausgleich bei der Einkommensteuer zu tun und nicht mit der Meldepflicht einer selbständigen Tätigkeit.

    Deiner Beschreibung nach musst Du für Deine Tätigkeit ein Gewerbe anmelden. Eine FAQ für Gewerbetreibende findest Du hier im Forum und wie Du das ganze Umsetzen musst dazu gibt es hier auch jedemenge Beiträge und wenn Du dann noch abschließende Fragen hast bin ich gerne bereit diese zu beantworten. Und falls Du noch nicht Volljährig sein solltest beachte das es dann einige Besonderheiten gibt über die Du hier aber auch Beiträge finden wirst.

    Gruß Epic03

  3. #3
    TP-Newbie edge macht alles soweit korrekt
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    Danke für deine schnelle Antwort!

    Mich interessiert Hauptsächlich, ob ich das auch neben meinem Beruf/Ausbildung verkaufen darf, weil ich nicht davon leben kann/will. Volljährig bin ich schon

    Leider komme ich so auf kein Stichwort wonach ich im Forum suchen könnte. Ich denke, wenn ich weiß, dass ich neben Beruf noch etwas verkaufen darf, werde ich auch schon finden wie

    [edit]
    Habe soeben doch was gefunden. Wenn das zutrifft, kann dieser Thread gerne gelöscht oder geschlossen werden:
    Wenn ich etwas verkaufen möchte und dafür z.B. eine GbR gründe, muss ich zuerst meinen Chef fragen ob der da nichts gegen hat und 2. darauf achten, dass mein Kindergeld erhalten bleibt, sofern der Gewinn das Kindergeld nicht übersteigt.

    MfG
    edge
    Geändert von edge (04.04.2004 um 01:47 Uhr)

  4. #4
    TP-Member juergen:m macht alles soweit korrekt Avatar von juergen:m
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    Generell ist eine Nebenbeschäftigung nicht erlaubnispflichtig, aber wenn Du auf dem gleichen Markt wie dein Arbeitgeber tätig bist, ist eine Erlaubnis notwendig.

    Andersrum kann meiner Ansicht nach der Arbeitgeber dir nicht die Nebenbeschäftiung verbieten, sofern man eben nicht auf dem gleichen Markt tätig ist.


    Gruß Jürgen

  5. #5
    TP-Veteran OBI-Wahn hilft, wo's geht OBI-Wahn hilft, wo's geht Avatar von OBI-Wahn
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    Ich denke schon, dass der Chef eine Nebenbeschäftigung unabhängig von der Branche auch dann verbieten kann, wenn es sich nachhaltig auf das Beschäftigungsverhältnis auswirkt.

    Wenn du immer wegen deinem Nebenjob verschlafen, zu spät, etc. zur Arbeit kommst, hat das für deinen Chef Relevanz. In erster Linie bist du Arbeitnehmer...


    Hello again!


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